Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
127 1471. Kayser kommt nach Stey- er; Und ertheilt der Stadt ei- ne neue Freyheit. Annus Christi 1471. Das Traindtische Wappen. Anno 1471. Um Pfingsten kam der Kayser persöhnlich nach Steyer. Vor demselben bracht der Rath für: „Welcher massen die Stadt durch die schweren Kriegs-Läufften, so sie lange Jahre her ausgestanden, in gar mercklich Abnehmen und Verderben gerathen sey; Also daß nunmehr viel Häuser in der Stadt gantz öd und unbewohnet wären, daß auch diejenigen Burger, welche nicht eigene Häuser haben, eben die Gewerb und Kauffmannschafft, mit Weinschencken, und in andere Wege, wie die behaußten, führten; Wie auch daß Gast mit Gast zu handeln , sich unterstünden, wider alles uralte Herkommen, und gemeiner Stadt zum Nachtheil. Und baten darüber, daß Ihro Majestät hierinnen gnädigste Wendung vornehmen wolten.“ Hierauf begabte der Kayser die Stadt mit folgender Freyheit: Daß kein Bur- ger oder Inwohner zu Steyer keinen Wein schencken, noch Kauffmannschafft oder Gewerb treiben solle, er thue dann das in sein eigen Hauß; Und sey mit der Stadt in Steuren, Wacht, Robath, in anderWege davonmitleidig. Auch soll kein Gast noch Lä- gerer mit keinem andern Gast, (ausgenommen in Jahr-Märckten) keinerley Handel, Gewerb noch Kauffmannschafft treiben; Noch keine Niederlage, oder Kauffmann- schafft, über ein Monath allhie haben; sondern dieselbe, als offt sie die herbringen, in einem Monath verkauffen, und nicht länger hie bleiben; Auch keinen Knecht, noch Lägerer, länger dann ein Monath hier haben; Noch mit solchen Handel in einem Monath wieder kommen. Dieser erlangten Freyheit halben, entstund zwischen den unbehaußten Bur- gern wider einen Rath, und die behaußte Burgerschafft ein groß Irrsall und Empö- rung; Weilen die armen unbehaußten Burger durch die behaußten und vermöglichen Burger ihres Gewerbes und Nahrung sich gleichsam entsetzt sahen; Beschwehrten sich derhalben deswegen bey Kayserl. Majestät, und baten also um Wiederaufhe- bung dessen; Jene aber, und zwar der meiste Theil, hielt um Handhabung solcher Freyheit an. Hierüber nun wurde dieselbe vom Kayser limtirt, und dahin von neuen, unterm dato Neustadt am Montag vor Sonnabend Anno 1472. Erläutert:
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