Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

122 Steyer hält beym Kayser an, um Ersetzung erlittener Schäden. Annus Christi 1467. Des Kaysers DanckBrieff, an die von Steyer. Kayserl. Resolution hierauf. Schloß Steyer, nach langer Belagerung, erobert. und Leute die Gemeine in Steyer-Dorff ergangenen Schreiben bedanckt, dergestallt: „Getreuen Lieben. Der Edl, Unser lieber getreuer, Ulrich Freyherr von Gravenegg, unser Rath und Feld-Hauptmann in Oesterreich, hat Uns jetzt verkündt, wie Ihr ihn und die seinen, nach seinem begehren, williglich in Unsere Stadt Steyer gelassen, und Ihm wider Geörgen von Stain und seine Helffer tröstlichen Beystand bewiesen; das Uns von Euch zu sondern Gefallen kommt; Und dancken Euch deß. Wir wollen auch das gegen Euch mit Gnaden erkennen, und begehren an Euch, mit sondern Fleiß, empfehlen auch Euch ernstlich, daß Ihr den obgenannten von Gravenegg und seinen Helffern solchen Beystand wider den obgenannten von Stain, und die seinen, ferner nach den besten so Ihr möget, thut; damit Unser Geschloß Steyer wiederum zu unsern Handten bracht; Und unß, Euch selbst, und Land und Leuten daraus nicht ferner Schaden und Unrath entstehe. Daran thut Ihr Uns gut Gefallen, und unsere ernstliche Meinung. Geben zu der Neustadt, am Sonntag vor St. Thomae Tag An, 1467.“ Dieweilen nun während dieser Kriegs-Läufften, und unter des Herrn von Stain Pfandt-Inhabung, gemeine Stadt und Burgerschafft zu Steyer, in mercklich Abnehmen und Verderben gerathen; Als haben Rath und Gmein dem Kayser ihre Noth beweglich fürtragen und um Ersetzung deß ausgestandenen Schadens und Elends, gehorsamist gebetten; hierüber aber nur einen Hoff- und Vertröstungs-Bescheid, datirt zu Neustadt, Ertag nach dem neuen Jahrs Tag, An. 1468. erlangt, des Innhalts. „Als Ihr Uns geschrieben habt, wie Ihr euch freuet, daß Ihr von Geörgen von Stain, durch unser Hülff erledigt, und wiederum in Unser Obrigkeit und Schirm kommen seyd; Und den von Gravenegg an Unser Statt Glübd und Eyd gethan; Und solch eurer Erledigung gedanckt, und begehrt habt, euch gnädiglich fürzunehmen, und Euer Abnehmen, darinnen Ihr seyd, zu bedenken, haben Wir vernommen, und haben an solch Eurer Handlung gut gefallen; banden Euch auch deßwegen, und begehren, daß Ihr den benannten , unsern Feldt-Hauptmann, Hülff und Beystand thut; damit Unser Schloß Steyer fürderlich erobert, und aus des benanten von Stain Gewaltsam zu Unsern Handen gebracht werde. Was wir Euch dann, so die Läuffte in bessern Standt kommen, zu Gnaden und zu Förderung thun sollen, damit Ihr wiederum in Aufnehmen kommt; das seyn wir willig.“ Hierauß aber ist zu sehen, daß nach Ergeb- und Einnehmung der Stadt, das Schloß noch ein lange Zeit wider die Kayserlichen sich gehalten habe, welches der von Gravenegg mit seinem Volck und Hülff der Burgerschafft, im änderten Jahr hernach, erobert. Dabey dann über der Alten Unfleiß billich zu klagen ist, daß sie, wie in andern bey der Stadt Steyer fürgeloffnen denckwürdigen Geschichten, also auch in diesem Handel, so gar nichts aufgezeichnet; da doch Zweifels ohne sich dabey viel Particularitaeten werden begeben haben, sonderlich mit jetzt gemelter Eroberung des Schlosses, und des von Stain Abzug; daraus er sich mit den seinen flüchtig begeben hat, wie solches abzunehmen, aus Wolff Pürstenbündters, einem Kriegßmann des von Stain, der gefangen worden, von sich gestellter Urphedt; darinnen er bekennet, wie er zu den Zeiten, als Herr Geörg von Stain hie regiert habe in den Kriegs-Läufften, bey ihme im Schloß neben andern seinen Anwäldten gehalten, und hernachin dem Täber, auf der Steyer Laiten, dieselben angeführt hab, und verderblichen Schaden der hiesigen Stadt gerne beweist hätte, wann er vermögt hätte, auch in der Flucht, als Ihrer Gnaden, (den von Stain meinend;) Nota bene, entrunnen gewesen sey. Woraus also zu sehen, der von Stain habe die Schantzen des Kayserlichen Volcks ums Schloß anzünden lassen, und sey inmittels, bey währender Brunst davon gewischt: Weil er gesehen, daß sein verhoffter Entsatz von dem Böhmischen Volck, zucuck gehalten worden.

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