Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

121 Des Kay- sers Ant- wort. Annus Christi 1467. König Ge- örgen Ge- sandschafft an den Kayser, wegen des von Stain. AmAscher Mitwoch in diesem 1467. Jahr ließ König Geörg zu Behaim, durch seine Abgesandte Herrn Johann von Rosenberg (Roo nennt ihn unrecht Sternberg) Apel Vizdumb, und Wenzel Weittmillner, bey Kayser Friedrichen damahl zu Linz, unter andern Puncten mehr, (die ich aus der in hiesigen Actis in Abschrifft befind- lichen Proposition anzuführen, als hieher nicht gehörig unterlasse) fürbringen; „Es sey Herr Geörg von Stain zum König kommen, und deme zu erkennen geben, wie er die Herrschafft Steyer innen habe, darin Ihm aber von etlichen Land Leuthen Eingriff geschehe, die ihm solches Schloß entziehen wollen. Darüber nun hab der König, vermög der Cron Böhmen Freyhait, gedachten von Stain zu seinen Diener, Rath und in seinen Schirm mit sammt den Schloß Steyer genommen, und begehrt hierauf, Ihro Kayserliche Mayjestät wollen drob seyn, daß ihme von Stain der erlitte- nen Beschädigung halber Abtrag geschehe, und er bey seiner Pfandt-Verschreibung gelassen werde.“ „Der Kayser gab zur Antwort; Es habe der König in Böhmen sich des von Stain als des Kaysers verpflichteten und verschriebenen Dieners, in dieser Sach nichts an- zunehmen; Weilen solcher Handl die Cron Böhmen nicht berühre; Und ohne daß dieselbe mit dem Hauß Oesterreich, oder dessen Unterthanen nichts zu schaffen. Solte demnach der König den von Stein ab und auf das gegebene Gleidt zur Ver- antwortung für Ihro Majestät reissen. Dero sey er von Stain ein mercklich Summa Gelds von denen eingenommenen Nutzen, Renten, Steuern und Lehenschafften von der Herrschafft schuldig. Darneben beschwerte sich der Kayser mit vielen Worten, daß ihme der König viel ungehorsame Landt-Leut mache; Indeme er nemlich den von Stain, Steffan von Eizing, (welcher Hanßen von Rorbach, Frey-Herrn zu Neu- burg seinen Nachbar viel Wein und Saltz genommen hab:) Auch Wilhelmen von Bu- echhaimb, Schutz und Rucken halte; auch zu Behauptung ihrer aufgerichten Landts beschwerlichen Auffschläg Hülffe leiste, wie dann gar sein des Königs Sohn Victori, dem von Eizing zu gut mit Volck ins Land gezogen sey. Als der Kayser diese Ant- wort (so zwar über mehr andere hieher nicht gehörige Sachen gestellt war) den Böh- mischen Gesandten in Schrifften gegeben, die solche aber nicht wolten annehmen, wird dieselbe (wie die Annales sagen:) zu Linz, in der grossen Tirindz im Schloß, öffentlich verlesen, dabey wol 2000. Menschen waren, von Fürsten, Prälaten, Herrn, Ritter und Knechten. Hierauf begehrte der Kayser durch den Bischoff von Gurck an die Landtschafft, ihme zu rathen, da sie der Böhmen Red und Widerred wohl hät- ten verstanden: Er wolte solchen Ubermuth widerstehen, und darbey Leib und Gut nicht sparen; Auch den Heil. Vater den Pabst, sonderlich das Römisch Reich, Chur- und Fürsten, anruffen, damit männiglich erkennen und sehen möchte, daß solche Beschädigung seiner Mayestät nicht lieb sey. Allein es ist in der That hierauf wenig erfolget; sondern es war nur ein Schein vor den Leuten, dann der Kayser hielt dem Böhaimb bey dem Stuhl zu Rom allweg die Stangen, damit er nicht gebannt wurde, als ein Ketzer.“ Weilen nun gedachte Gesandtschafft, so wohl als die zu Lintz unterschiedlich angestellten Vergleichs-Täg mit dem von Stain und Buechhaimb, ohne Furcht ab- gienqen; Auch dahero diese beyde von den Päbstlichen Legaten Laurentio Bischoffen non Ferrara, in Bann gethan wurden, musten inzwischen die Burger von Steyer in ei- nen beschwärlichen Standt, unter den von Stain leben, der ihnen vor erzehlter Sachen wegen, mit schlechten Gnadten zugethan war. Aber im Herbst dieses Jahres, hat der Kayser seinenFeld-HauptmannHerrUlrichvonGraveneggmitKriegsVolckunverse- hens gen Steyer geschickt; der wurde in des von StainAbwesen, von denBurgern in die Stadt gelassen, und demselben gehuldiget, dessen sich der Kayser in nachfolgenden an den Richter und Rath, und absonderlich, gleiches Innhalts, an seine getreuen Burger Herr Ul- rich von Graven- egg, Kay- serl. Feld- Haupt- man, wird zu Steyer eingelas- sen etc.

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