Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

116 Ablösung der Stadt Ybbs. Annus Christi 1464. Saltzburg am Sonntag Oculi denen von Steyer, nachdem die Landschafft ob der Ennß dem Römischen Kayser sich zugesagt, vernehme er, daß Geörg von Volckhenstorff, die Huldigung aufzunehmen, auch gen Steyer kommen solle. Dahero bitte er sie, als seine gute Freunde, niemand keine Huldigung zu thun, ohne sein Wissen; Als sie ihm das vorhin gelobt hätten und schuldig seyen. Er habe seine Pottschafft beym Kayser, und erbiete sich der Ablößung, laut seiner Verschreibung, verhoffe der Kay- ser werde solch sein Erbieten gnädiglich aufnehmen. Inmassen dann hier auf Mittwoch nach Georgi die Sach dahin vertragen ward, daß der Kayser auf St. Johannes-Tag dem von Stain 6000. Ungerische Ducaten und Gulden erlegen, und zulassen solle, daß er das Schloß und Stadt Steuer mit aller Zugehör und Einkommen, von Pfingsten an, noch ein gantzes Jahr lang, unverrait aller Gefäll, inhaben möge; Nachmahls aber solle er das Schloß und Stadt Steyer dem Kayser einraumen, und alsdann die Pfandschafft geendet seyn. Worüber der von Stain einen Revers gab, welchen neben ihm gefertiget der Edel und Streng Herr Christoph von Mesperg, sein lieber Schwager. Dieser Vergleichung wurden die von Steyer am Tag St. Marci berichtet, mit Befelch, daß sie Ihrer Kayserlichen Majestät Hauptmann ob der Ennß, Herrn Wolff- gang von Walsee zu dero Handen Huld und Pflicht leisten solten. Ob selbiges aber darauf erfolgt, kan ich in den Actis mehr finden; Vielweniger, an welchem Theil die Vollziehung des gemeldten Vergleichs ermangelt habe. Dann obwohlen der Kayser gemeiner Stadt Steyer Privilegia, de dato, Neu- stadt Anno 1465. confirmirt, bliebe doch nichts weniger dieselbe damahls und her- nach in des von Stain Gewalt. Um diese Zeit schreiben Graf Sigmund von Schaumberg und Herr Reinprecht von Walsee, denen von Steyer, aus St. Florian, am Mittwoch St. Johannes- und Pau- li-Tag, das mit ihrer Verwilligung jüngst zu Ennß auf sie geschlagene Darlehen, zu Ablößung der Stadt Ybbß, (welche samt der Mauth daselbst von Herzog Albrechten seinem Kriegs-Volck versetzt und eingegeben worden) an Oßwaldten Pracher zu Ennß zu erlegen. Anno 1464. & 1465. war Stadt-Richter zu Steyer Andre Grüentaller; Von sei- nem Geschlecht vid. Tabulam III. Der Grüentaller Wappen. Geschlecht der Grüen- taller zu Steyer

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