Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

112 Der von Steyer Supplica- tion an Herzog Al- brecht. Annus Christi 1459. Den 3. Augusti hernach, wurde auch der ausgesetzte Punct wegen der Stadt Wien zu Neustadt verglichen, daß nemlich die Regierung darüber, wie auch Neu- burg am Ynn, dem Kayser, die Herrschafft Steyer aber dem Herzog Albrecht bleiben soll m/32 Pfund Pfenning den Lichtenstein, und Bruck an der Leutha zu einer Besse- rung. Ist also Herzog Albrecht in die Regierung des Landes Oesterreich ob der Ennß um Simonis & Judae in ungefehr in diesem Jahr getretten. An denselben nun schrieben und suppliciren die von Steyer am Erchtag vor Pauli Bekehrung anno 1459. gemeine Stadt bey ihren Freyheiten bleiben zu lassen; Sonderlich, daß kein Praelat oder Herr ihre Lehen-Güter mit Steuren belegen soll, es sey von Vogtei oder in andere Wege. Item, auf ihre Leut und Gut, so sie aufm Land haben, kein besondere Steuer zu schlagen, weil auf die Stadt ein merckliche Schät- zung gelegt sey, darinnen die Bürger all ihr Guth, wo sie das haben versteuren müs- sen; Bitten daneben, ihnen die Lehen zu verleihen, wie auch zugleich dem zehenden Pfenning abzuschaffen. Stadt-Richter war zu Steyer an. 1458. Veit Pfefferl, und an. 1459. zum dritten- mahl droben gedachter Hannß Hutter, dieser war ein Vermögenreicher Mann, hat gewohnt am Platz, im Hauß, das jetzo die Eisen-Gewerckschafft besitzt: Er Hutter hat kein Kind verlassen, sein Guth haben geerbt Hannß und Caspar die Zöllner, und derer Vetter Hannß Purchkürcher, Caplan zu Hall am Anger; Diese haben in Reme- dium animae des Hutters eine ewige Meß, und zu solchem Ende der Flitzer-Zech zu Steyer aus ihrer Erbschafft vier Bauer-Güther gestifft, das Rüben-Lehen in Wald Neukirchen, das Gut auf der Gellheid im Haller, das Guth zum Khetten, und das Guth in Strassen, beyde in der Süringer Pfarr, an. 1473. Dem gedachten Hutter ist auch zugehörig gewest der Kleibhoff in Steyer, und der Taschenhoff im Ennßdorff. Herzog Albrechts Pfleger auf der Herrschafft Steyer war anno 1459. & 60. Herr Sigmund Schaffoltinger, vorher anno 1455. & 56. Stadt-Richter zu Steyer. Gemeldter Herzog Albrecht hat das Land und Innwohner mit mercklichen grossen Schatzungen und Aufschlägen beschweret; Daher von ihm geschrieben wird, Herzog Albrecht nahm bey seiner Regierung von seinen Unterthanen, Praela- ten und Städten ob der Ennß, so manche Steuer, daß etliche Burger sprachen, sähen sie nicht an ihr Weib und Kinder, sie wollen ihr Erbe lassen liegen und bloß davon gehen, dann sie vermöchten solches Geben nicht mehr. Viel haben, nach Gerradi Roo Bericht, Hauß und Hof verlassen, und sich in das Elend freywillig begeben, und das wird es meines Erachtens seyn, daß die von Steyer, wie droben gemeldt, um Abschaffung des zehenden Pfennings gebethen haben: Sonderlich war selbiger Zeit große Klag über die schlecht und geringe Müntz, genannt die Schünderling, welche Herzog Albrecht zu Ennß müntzen lassen, davon erstlich das Pfund Pfenning einen Gulden gegolten, so aber hernach auf 10. und gar 14. Schilling gestiegen, und ein sehr grosse Theurung verursacht haben, also daß zum Exempel ein Haaß um 10. Schilling, ein Dutzend Nestel pro 30. Kreutzer, ein Henn pro 30. Kreutzer, ein Pfund Pfeffer pro 4. Gulden, ein Muth Weitzen pro 50. Gulden verkaufft worden, das thät nun den Bauren gar wohl (sprechen die Ober-Ennserischen Annales) daß sie ihr Gut so hoch anwürden; Aber zuletzt war ihnen diese Süßigkeit zu einer Bitterkeit: Dann sie musten den meisten Theil ihres Gelds verlieren, weil solche Müntz unversehens abgesetzt wurde. Es war gleichwohl Herzog Albrecht nicht allein, der seinen Nutzen mit der schlechten Müntz gesucht, sondern er hatte hierinnen seine Vorgänger und Gefährten, wie zu sehen in Metrop. Salisb. da es also lautet: „Eodem tem- pore Monetae pondus per Imp. Fridericum, Leonardum Volckenstorff & Pata- Geschlecht der Hut- ter zu Steyer Herzog Al- brecht be- schwehrt das Land mit grossen Schatzun- gen. Müntz die Schünder- ling ge- nannt. Der Kay- ser, Bay- ern, Salz- burg und Passau

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