Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

105 Annus Christi 1453. „Getreuen Lieben. Als ihr Uns jetzt unter andern geschrieben habt, um euch der Gelübd und Eyd, damit ihr Uns verpflichtet und verbunden seyd, zu entbinden meynet, haben Wir vernommen. Nun habt ihr Uns auf die Verschreibung, so Wir von weiland Unserer lieben Mumen, Königin Elisabethen, auf die Stadt und Schloß Steyer mit ihren Zugehörungen haben, gelobt und geschworen, gehorsam zu seyn; Dahero uns solch Euer Fürnehmen fast fremd nimmt. Darum so nehmen Wir die- selbe eure Entbindung, die ihr dann rechtlich und billig nicht thun möget, nicht an, sondern erinnern euch derselben euer Gelübd und Eyd, begehren und empfehlen euch auch ernstlich, daß ihr hinfüro in Unsern Gehorsam auf die obgemeldt Ver- schreibung und euer Gelübd und Eyd, auf die Thättigung, so in der vergangenen Fasten zwischen Uns und den aus Oesterreich, durch Unsern lieben Brudern, Her- zog Abrechten in der Neustadt beschehen ist (die dann unter andern enthält, daß die benannte Stadt und Schloß mit ihren Nutzen, Renten und Zugehörungen, mit samt etlichen andern Gschlössern, darinnen bestimmt, in Unser Gewalt, und die von Uns gelößt werden, Uns, nach Inhalt derselben Thaidtung, bleiben sollen) bestehet; Als ihr Uns und euch selbst dann, das wohl schuldig und pflichtig seyd, Uns auch die Nutzung, Rent und Gült, so ihr von Unsertwegen in Bestandtweiß innen habt, und einnehmet, noch ferner ohn alles Verziehen, und ohne längern Aufschub, entrichtet und bezahlet, was ihr Uns dishero schuldig seyd; Als euch dann das zu thun Unser lieber Vetter, König Lasla, vormahls auch geschrieben und befohlen hat; Und Uns die hinfüro auch reichet, als sich gebühret, und antwortet zu unsern Handen, so seyn Wir willig, eure Burger, so Wir mit samt ihren Gut, daß man auf den Jahr-Mar- ckt gen Pettau hat führen wollen, von solcher Vorhaltung wegen des Cammer-Guts, haben lassen aufhalten, wiederum ledig lassen, ohne Verziehen. Daran thut ihr Uns gut Gefallen, und Unser ernstliche Meinung; Und Wir wollen das auch gegen euch genädiglich erkennen, und begehren darauf eure schrifftliche Antwort mit diesem Botten, etc. etc.“ Was die von Steyer darauf geantwortet, davon geben die Acta keine Nach- richtung, auch nichts von dem, was in dieser Sache zu Neustadt solle seyn gehandelt worden, worauf sich der Kayser in diesem Schreiben beziehet. Gerhardus Roo ge- dencket zwar etwas von diesen Tractaten zu Neustadt, sagt aber, es sey nichts schlüß- liches daraus worden, weil Ladislaus nicht alle Puncten ratificiren wollen, sondern neue Begehren an die Kayserischen habe gelangen lassen. Im Herbst dieses 1453sten Jahrs, hielt König Ladislaus einen Land-Tag zu Korn-Neuburg, dahin von Ihm auch die Stadt Steyer durch Gesandte zu erscheinen beschrieben. Es war um Geld zu thun, so der König zu seiner vorhabenden Reiß in Behaimb zur Crönung bedürfftig, und also hierzu eine eilende Hülff von den Stän- den begehrte, welche auch erfolgt; Weilen aber die Oesterreichische Landschafft, mit des Grafen von Zylly Regiment, welches er allein nach seinem Gefallen führete, und darunter das Land mit stätigen Anlagen erschöpffte, übel zufrieden waren, so brachten sie es auf diesen Land-Tag, durch heimlichen Rathschlag und Trieb , Herrn Ulrichs von Eizing, dahin, daß der König nach seiner Wiederkunfft gen Wienn, ge- dachten Grafen unversehens von Hof geschafft, und kam hingegen der von Eizing an dessen Stelle. Der Graf muste mit solchen Spott aus der Stadt weichen, daß wo ihn nicht Marggraf Albrecht zu Brandenburg, (alii der Graf von Maidtburg,) bis zum Thor begleitet, der gemeine Pöbel denselben gesteiniget hätten. Hierauf hielt König Ladislaus abermahlen einen Land-Tag zu Wienn, um St. Gilgen-Tag, worzu auch das Land ob der Ennß beschrieben gewest. Graf Ulrich von Zylly wurde von Hof ge- schafft. Land-Tag zu Wienn und Land- Tags- Schluß.

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