Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

102 Ladislaus in die Versorgung und Gewalt seines Vettern und des Grafen von Zylly gelassen ward. Doch solte er sich ausser Wien, zu Bertholstorff, enthalten, und des Regiments nicht unterfahen, bis vorher alle Sachen auf einen Land-Tag, darzu man den 11. Novembr. ernennt, in Beyseyn der nächsten befreundten Fürsten, und der Länder geschlichtet seyn. Aber ungeacht dessen, ward Ladislaus von den Seinen wenig Tag hernach mit grossen Frohlocken gen Wien geführt, und in das Regiment gesetzt. Es disputirt Herr Reichardt Strein, in seinen Ober-Ennßerischen Annalibus von den Ursachen und Befügnissen dieses Kriegs pro & contra. Iliacos intra muros peccatur, & extra, spricht er, giebt keinem Theil durchaus recht, sondern meynet, es hätten beyde der Sachen zu viel und zu wenig gethan; Die Stände zwar hierinnen, daß sie die völligen Jahr Königs Ladislai Vogtbarkeit nicht erwartet, auch sonsten die Sachen zu solcher Weitläufftigkeit gelangen lassen, und nicht vielmehr bey Zeiten gütliche Interposition gesucht, nach dem Exempel zu Kaysers Sigismundi Zeiten, in der damahls auch strittigen Vormundschafft, von Königs Ladislai Herrn Vatter, Herzog Albrechts des Fünfften; Der Kayser aber in dem, daß Er und seine Räthe, die nach dem Tod erstgemeldten Königs Ladislai Herrn Vatter Anno 1439. von sich gegebene Verschreibung, nicht allerdings in Acht genommen, neben andern derselben auch hierinnen zuwider gehandelt, daß er zu seinen vornehmsten und geheimsten Räthen, auch in den Oesterreicher Sachen, sich dreyer Steyrer gebrauchet. Sylvii Worte von diesem Handel, wie solche Herr Strein an obgemeldten Ort anführet, seynd wohl werth, daß ich sie hieher setze: „Viri, inquit, apud Caesarem auditi sunt, qui plus fapere videbantur, duo, Joannes, alter Neidbergius, alter Ungnadius, & Gualterius Zeblinger, cum his enim Caesar in abditas Cameras se reducere solitus erat, resque cunctas eorum consilio gerere, sive quod eos prae caeteris prudentiores existimavit, sive quod fidem eorum solidiorem crederet. Quidam putaverunt, adulationibus & malis artibus horum potentiam apud Caesarem ingentem fuisse. Nos exploratum habemus, omnes Principes penes se aliquos habere, quorum conversatione jucundius ac prolixius utuntur, & quibus imputari omnia solent, quae Principibus videntur adversa.“ Dieser Herren Verzug nun hat unter den Ständen den ohne das bey Hof gemeinen und regierenden Neid vermehret, daß die Sach endlich zu erzehlten Extremitäten ausgeschlagen. Doch, gar zu weit von den Steyerichen Annalibus, wird der Leser gedencken. Solches zu vermeiden, so berichtete König Ladislaus diesen Verlauff seiner Erledigung an die von Steyer, und beschriebe sie zugleich auf den droben gemeldten LandTag zu erscheinen, wie folget: „Getreuen Lieben. Als Wir von Schickung des Allmächtigen GOttes, und mit des Hochgebohrnen Unsers lieben Oheim, Grafen Ulrichs von Zylly, samt Eur und etlich anderer Unser Land Leut Hülff, in Unser vätterlich Erb und Land Oesterreich gen Wienn kommen, und eingesetzt worden, ist unter andern Dingen beredt worden, daß ein freundlicher Tag auf St. Merthen-Tag nächstens, allhie soll gehalten werden, darauf Wir Unsern Freunden, Fürsten, und Unsern Land-Leuten zu Hungarn, Böhaimb, Oesterreich und Mähren schreiben solten, sich hieher zu fügen; Zu dem auch Unser lieber Herr und Vetter, der Römisch Kayser kommen, oder solchen beschicken soll; Empfehlen Wir euch, und begehren mit Ernst, daß ihr etlich aus euch auf den ehegenannten St. Merthens-Tag unverzüglich herschicket, die dann bey demselben Tag mit sambt den Fürsten Unsern Freunden, und den vorgemeldten Unsern Land-Leuten, ihren Fleiß thun, und darzu helffen und rathen, als ihr Uns des pflichtig seyd, damit Wir vollkommentlich und ruhig zu Unsern Rechten, Fürstenthumen, Landen und Leuten, und auch zu andern, Annus Christi 1452. König Ladislaus wird aus der Gerhabschafft gelassen.

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