Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

10 wie solchen zween erbare Raths - Männer ausgesprochen; Wann sich aber kein Abkauffer fande, durfte der Eigenthumer nach den dreyen Tagen, solch Eisen und Stahl, seiner Gelegenheit nach, von dannen führen und verkauffen, welcher Gebrauch gar viel und lange Jahre also gewähret, hernach aber dahin geändert worden, daß dieser oder jener Burger zu Steyer mit einen oder mehrern Hammer-Meister dahin contrahirt, daß er allen dessen aufgebrachten Stahl und Eisen käufflich übernommen, hingegen solchen Hammermeister mit Darlehen und stetigen Geld-Zusatz geholffen. So waren auch vor Zeiten viel in hiesiger Burgerschafft, welche unter der Herrschafft Steyer, dem Closter Admonth und Garsten, ihre eigene Hammerwerck bearbeitet, den geschlagenen Zeug von Steyer aus, als Burger alda, ihres Gefallens weiter verhandelt, biß ungefehr ums Jahr 1500. etlich 70. zum erstenmahl durch die regierenden Lands-Fürsten in Oesterreich und Steyer mit Gem. Stadt und Burgerschafft, auf einen gewissen und beständigen Geld-Verlag, welcher auf dem Rath und Hammerwercken liegend geblieben, und bleiben solle, traktiert und verglichen worden; Da sich dann aus den Steyerischen Bürgern gewisse Eisenhändler befunden, welche dieses oder jenes Hammerwerck mit solcher Verlag und Geld -Zusatz ausgehalten; Hingegen war derselbige verlegte Hammermeister verbunden, seinen Zeug niemand als seinen Verleger zu verkauffen. Diese Privat Eisen- Handlung ist bey den Burgern verblieben, biß ins Jahr 1583. in welchen wegen des gewissen und steten Verlags des ganzen Berg- und Hammerwercks- Wesen, zu würdig und unwürdigen Zeiten, eine Compagnie oder Societät unter den Burgern zu Steyer, mit der Stadt Consens daselbsten aufgerichtet worden, welche Compagnie das ganze Wesen mit dem Ordinari-Verlag, und Monatlichen Geldes-Vorschuß ausgehalten, und die Verhandlung Eisens und Stahls allein geführt, so gewährt, biß Anno 1625. da die drei Bergwercks-Glieder, die Verlag-Stadt Steyer, Rath- und Hammermeister conjungret, und in eine gesamte Gewerckschafft gezogen worden. Es sind aber dieser Eisen-Handlung, und demdaraus entspringendenGeswerb bey der Stadt anhängig, sowohl die Messer als andere Geschmeid-Handlung von allerhand Gattung aus Eisen und Stahl geschmiedet, als da seyn, Sensen, Sicheln, Nägel, Zweck, Feilen, Bögen, Scheeren, Scheermesser, Ahlen, Schlösser und andere dergleichen Geräthe, darzu jährlich eine merckliche Summa Stahl und Eisen, von den Handwercks-Leuten, zu und um Steyer wohnhafft, verarbeitet, als dann von den Handels-Leuten daselbst, wider an andere Orte verschickt worden; Dahero sich dann auch ein grosse Anzahl solcher Handwercks-Leut und Arbeiter in Eisen alldazu Steyer niedergelassen, sonderlich aber das Handwerck der Messerer allda ihre Haupt-Werckstatt aufgerichtet, und von den regierenden Landes-Fürsten und Römischen Kaysern mit stattlichen Privilegis und Handwercks-Ordnungen begabet worden, auch viele von ihnen zu grossen Vermögen erwachsen. Und weilen solche Handwerck das fürnehmste und stärckeste an der Zahl von Meistern und Gesellen, und also nicht der geringste Theil von der Bürgerschafft gewesen seyn, so ist von Alters her observiert geblieben, daß aus solchen Handwerck 2. oder 3. auch nach Gelegenheit, mehr oder weniger in das Raths- und genannte Mittel, und also zu gemeiner Stadt Regierung gezogen worden. Die Holz-Handlung war bey der Stadt Steyer vor diesem in einem viel größern Vertrieb, als jetzigerZeiten,weilendamahlen, ehedasLand,nachdenWassernEnnßund Steyer,mitBauern,Urban-undForst-Gütern,auchallerhandWerckstätten,Vieh-Weyden unddergleichen(wieesjetzigerZeitstehet)bebauetundzugerichtetgewesen,dasGehölze in grosser Menge abgestockt, und zumVerkauff verführet worden: Da denn KrafftGe- Annus Christi 983. Holtz- Handlungen Messer- und Ge- schmeid- Handlun- gen.

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