Hoch- und WohlEdle etc. Insbesonder$ Großgünstig Hochgeehrteste Herren. ann Erw. Hoch- und Wohl-Edlen etc. den herrlichen und sonderbaren Nutzen vorzustellen mich unterstehen sollte / den sich Obrigkeits-Personen aus der Historie überhaupt / und in-sonderheit aus der Historia particulari & Domestica, zu Ihrem und Ihro von GOtt dem Allerhöchsten Ihnen anvertrauten Stadt und Unterthanen besten zu versprechen haben; so würde Materie und Vorrath zu etlichen Bogen übrig und genug vorhanden seyn. Allein ich würde weiter doch nichts thun / noch sagen können / als was bereits von vielen hochgelehrten Männern schon zum öftern geschehen / und der gelehrtenWelt zu besondern Vergnügen / mit den auserlesenstenWorten und Redens-Arten / mehr als einmahl vorgelegt worden. Hingegen aber könnte man mit höchsten Fug und Recht / mich einer allzugroßen Vermessenheit beschuldigen / wann ich Ew. Hoch- und WohlEdlen Sachen vortragen wolte / welche Ihnen ohnediß bekannt sind: Zumahlen, da ich hier von ganz andern Sachen und Ursachen zu gedenken habe, die mich zu dieser Dedication und Zuschrift veranlaßen. Ich habe vor einiger Zeit das Glück gehabt, daß die Preuenhueberischen Annales Styrenses mir aus einer vornehmen Bibliothec gnädigst communiciret worden. Nachdem ich nun dieses längst gewünschte gute und nützliche Buch zum Druck zu befördern mir feste vorgesetzet; So habe Ew. Hoch- und WohlEdlen geneigte Gunst und Förderung vor vielen andern ganz besonders zu rühmen: Wie ich dann Dero besondern Gütigkeit / die zu dem Werck gehörigen gemahlten Wappen der vornehmsten Steyerischen Familien und Geschlechter unter andern einzig und alleine zu dancken habe. Da nun diese bißanhero von vielen Gelehrten vielfältig gewünschte Preuenhueberische Historisch- und Genealogische Schriffen sich so wohl wegen ihres Urhebers / als auch und in Specie die Preuenhueberischen Annales Styrenses ihres vortrefflichen Inhalts wegen sich von selbsten rühmen und recommendiren; So hat mir dieses die zuversichtliche Hoffnung gemacht / daß es nicht unangenehm noch entgegen sein werde / Ew. Hoch- und WohlEdlen sothanes Historische Werck gehorsamst zu dediciren und zuzueignen: Mit angehängter ganz dienstlicher Bitte / Meine Hochgeehrtesten Herren geruhen großgünstig / sothane meine Freyheit geneigt und gütig auf und anzunehmen. Worbey ich Denenselben dann alle selbst wünschende Prosperitaet und Wohlergehen von Herzen wünsche mich zu Dero beharrlichen Gewogenheit harre bestens empfehle / und verharre Ew. Hoch- und WohlEdlen Meiner großgünstig Hochgeehrtesten Herren und Patronen etc. Nürnberg den 25. April An. 1740 unterthäniger Johann Adam Schmidt, Buchhändler
Vorrede. Geneigter Leser. s wird nicht nöthig seyn, dir gegenwärtige Sammlung weitläufftig anzupreisen. Sie kam dir nothwendig nicht mißfallen; Weil von der Steyrischen Historie noch bis dato nichts vorhanden; ohnerachtet verschiedene Gelehrte über diesen Mangel schon vorlängst geklagt. Ich will zum Beweiß dessen, um beliebter Kürtze willen, vor andern nur den einzigen Herrn von Ludewig, und nur die wenigen Worte anführen, deren sich derselbe bereits vor vielen Jahren in seiner Germania Principe Lib. I. Cap. V. p. 417. bedienet: Coenobium Marienzell, peculiari libro illustravit LAMBECIUS SCHRATII, Advocati Graecensis Annales Syrie promissi sunt: Mihi nondum visi. Und in der nota e.) Eo magis is desideratur, (SCHRATIUS) quoniam Scriptor alias mulus extat Styria Historicus. Consulenda essent hoc sine monumenta, quae recenset Lambecius Lib. II. Bibliothecae Vindobon. Cap. Vlll. à pag. 959. ad pag. 965. Doch wann wir auch alles aus dem LAMBECIO, was zur Steyrischen Historie gehöret, excerpiren und zusammen lesen, so wird der ganze Vorrath vielleicht nur auf folgende Stücke ankommen. Lib. II. pag. 958. Membranaceo Codice infolio, (I.) Chronicon antiquum de finibus Austrie & Styria, cujus principium: der Hertzog Hainrich mit dem Grenn dingt dem Marchgrav Ottochern von Steyer sein aigen etc. Aliud ejusdem Chronici multo antiquius exemplar authenticum extat in Augustissimae Bibliothecae Caesareae Codice MSto, inter MStos Codices Historicos, centesimo nonagesimo septimo; Extat ibidem etam tertium ejusdem Chronici exemplar MStum, in Codice MSto Historico Latino CLXI. Eoden etiam olim usus est Wolfgangus Lazius, ut videre est Libro VII. de migrationibus gentium, quippe ubi non solum aliquoties citatur, sed & honoris caussa expresse appellatur, pervetustus Codex vetustissimorum Austriacorum Annalium. Exaratus autem est ille Codex manu Helvvici Thuringi, OTTOCARl Regis Bohemiae, Ducis Austriae & Stiriae, & Marchionis Moraviae Notari A. C. MCCLXV. (3.) Genealogia veterumMarchionum & Ducum Austriae atque Styria, ex illustrissima ComitumBabenbergensium familia oriundorum, partimprosa oratione, partim rythmis, Germanice. Und pag. 959. sqq. Volumine chartaceo in folio, partim Latino partim Germanico, haec continentur. 1.) Genealogia veterum Marchionum & Ducum Austriae atque Stiriae, ex familia Babenbergensi, Germanice. 2.) Ottocari Ducis Styriae Diploma datum a. C. 1186. quo Ducem Austriæ, Leopoldum VI. cognomine victoriosum, declarat haeredem suum, ac successorem; Simul & antiqua Ducatus Styriae privilegia recenset, atque confirmat; Latine. 3.) Confirmatio praecedentis Diplomatis per Imper. Fridericum II. promulgata in castro Cremonae, an. 1249. Latine. 4.) Privilegiorum Ducatus Stiriae supra memoratorum confirmatio & augmentatio per Diploma lmper. Rudolphi I. datum Vindobonae sive Wiennae, an. 1277. Germanice. 5.) Eorundem confirmatio per Archiducem Austriae Albertum cognomine Sapientem & Contractum, promulgata an. 1339. Germanice. 6.) Alia eorundem confirmatio per Archiducem FRIDERICUM, Archiducis Leopoldi Probi filium, data anno. 1424. Germanice. 7.) Confirmatio & augmentatio privilegiorum Ducatus Stiriae, per Imper. Fridericum V. & filium ipsius MAXIMILIANUM I. partim Latine, partim Germanice. Und pag. 96. Numero (18.) Modus & Formula Homagii Imper. FRIDERICOV. in Ducatibus
Stirie & Carinthiae praestiti, Germanice. 20.) Antiqua Privilegia & jura Ducatus Stiria, vulgo dicta Steyrische Land-Handveste, confirmata ab Imper. Friderico V. an. 1444. Germanice. 28.) Diplomata sex Germanica, pertinentia ad expulsionem Judaorum ex Ducatu Stirae, sub Imper. MAXIMILIANO I. an. 1495. & 1496. Wiewohl nun freylich verschiedene Sachen, Codices, Diplomata und Documenta hier vorhanden seyn, die ein guter und bewährter Historicus billich lesen und wissen soll, so betreffen sie doch samt und sonders, vielmehr den Statum politicum und Geographicum von Steyermarck, als die Particular- oder Special-Historie dieses Landes. Zwar möchte es fast scheinen, als obgleich das erste Monumentum Styriae, so Lambecius pag. 958. anführet, ein Opus Historicum, oder eine Historie von Steyermarck wäre. Alleine vors erste, so bezeuget schon der Titul: Chronicon antiquum definibus Austrie & Styrie etc. augenscheinlich das Gegentheil. Vors andere, hat auch Lazius, der diesen Codicem gar oft gebrauchet, solchen nie für eine Steyrische Chronic gehalten, sondern nie anderst, als pervetustum Codicem vetustissimorum Annalium Austriacorum genennet. Und wann wir die Nachricht, die uns Lambecius noch ferner, an einem andern Ort, von eben diesem Codice ertheilet, dargegen halten, so wird um so viel deutlicher erhellen, daß er vor keine Special-Historie von Steyermarck keines weges passiren kam. Aliud, inquit, ejus dem Chronici multo antiquius exemplar authenticum extat in Augustissima Bibliotheca Casarea Codice MSto, inter MStos Codices Historicos centesimo nonagesimo septimo, cuius supra á nobis facta est mentio. Der Ort und Stelle, darauf er sich allhier beziehet, ist das 4te Capitel in diesem 2ten Buch pag. 71. Cap. IV. De Augustissima Bibliotheca Caesarae antiquo Codice membranaceo MSto in 4to. inter Codices MStos Historicos Latinos CXCVII quo inter alia continetur 1.) Rationarium Austrie & Styriae ab Helvvico Thuringo, Ottocari R. Bohemiae - - Notario, partim sub ipso Rege Ottocaro an. 1285. & 1267. partim autem post annum 1273. sub Imper. Rudolpho I. compositum etc. Und noch deutlicher pag. 75. Quandoquidem Chorographia Austria & Styria, & earundem antiqua gubernatio beneficio veteris Rationarii plurimum illustrari potest, integrum illud inseraui Syntagmati Antiquit atum Austriacarum, quod ex Augustissima Bibliotheca Caesarea posthac, volente Deo, editurus sum. Interim nunc haec pauca Speciminis loco in antecessium praemitto. Principium Rationarii Styria hoc est: Anno Domini MCCLXV. regnante Domino Ottochero, inclyto Boëmorum Rege & c. rell. pag. 75. 76. seqq. biß ad verba: Hucusque Principium Rationarii & c. pag. 79. Woraus dann so viel an und vor sich selbst zur Genüge erhellet, daß Langbecius zwar ein und andere in der Kayserlichen Bibliothec zu Wienn befindliche Monimenta, MSta Diplomata und Documenta anführet, die zur Steyerischen Historie gute Dienste thun könnten: Keiner Steyrischen Chronic aber oder Special-Historie gedenkt er nirgends; Und noch viel weniger, an Preuenhuebers oder Schratii Annales Styrenses. Dahero kan dir nothwendig diese Sammlung von Steyrischen und Oesterreichischen Geschichten, nicht mißfallen. Vielmehr wird dir solche verhoffentlich ganz wohl gefallen, weil du zu deinen Diensten die Genealogisch und Historischen Schriften eines Mannes hier beysammen findest, der wohl in Historia particulari, sive Domestica gar wenig eines gleichen hat; Du magst dein Auge nun auf die Treu und Redlichkeit der Erzehlung, oder auf den Fleiß und Gründlichkeit der Arbeit richten. Nur ist es Schade, daß von diesen fleißigen, gelehrten und um die Oesterreichische und Steyerische Historie so wohl verdienten Manne überall so wenig, ja fast gar keine Nachricht anzutreffen noch zu finden. DerHerr geheimdeRathMoserwird, ohnerachtet dieRes Literaria heut zuTag in ziemlichen
Flor ist, wohl noch biß dato unter allen fast der einzige seyn, der seiner gedacht hat. Er hatte bey seinem damahligen Aufenthalt in der Kayserl. Residenz den löblichen und guten Vorsatz gefasset, sowohl alte als neue MSSta von allen Disciplinen, sonderlich aber Historica zu beschreiben; Insonderheit den Inhalt derer die noch nicht gedrucket sind fleißig zu erzehlen, von dem Autore aber und andern Merckwürdigkeiten der Codd. soviel ihm würde bekannt seyn beyzufügen. Und machte An. 1722. damit den Anfang. Der Titel war: Bibliotheca Manuscriptorum, maxime Anecdotorum, eorumque Historicorum. 4to. Noribergae 1722. Nun ist zwar in diesem ersten und letzten Specimine eine, wiewohl ziemlich kurze Nachricht von Preuenhuebers Annalibus pag. 10. seq. MStis, die in der Windhagischen Bibliothec anzutreffen, enthalten: Alleine von dem Autore schweigt er, wie die andern alle, stockstille. Und die wenigen Umstände, so vielleichte hier und daraus Preuenhuebers Annalibus, und andern seinen Schrifften noch möchten zusammen zu klauben sein, bedeuten auch nicht viel besonders, und geben uns von dem Autore schlechten Trost. Dann wann ich gleich anführen wollte, daß der Autor Gewerkschafts-Secretarius zu Steyer gewesen, daß er sich Anno 1631. zu Regensburg aufgehalten, und in der vor seinem Castro Styrensi an den damahligen Burggrafen der Herrschafft Steyer, den Freyherrn von Lamberg vorgesetzten, und den letzten Julii eod. Anno zu Regensburg datierten Dedication in der Unterschrifft sich selbst, gewesener Gewerckschaffts-Secretarius zu Steyer genennet; daß er Anno 1637. und vermuthlich auch wohl An. 1642. noch zu Regensburg gelebet, und in ebendiesem Jahre seine Genealogiam Polhaimianam daselbst verfertigt; circa Ann. 1650. oder 52. aber vermuthlich zu seinen Vättern versammlet worden; daß er einen Sohn, gleiches Nahmens gehabt; und daß dieser Valentin Preuenhueber der jüngere, An. 1652. und 1653. verschiedene von seines Vaters wohl elaborierten Genealogisch- und Historischen Opusculis und Schriften, mehrentheils zu Wien, zum Druck befördert: Ich sage, wann ich dieses alles und noch mehr dergleichen umständlich anführen, auch aus seinen Schriften klar und deutlich beweisen wollte, so sind es doch nur Sachen, die mehr seine Bücher als sein Leben und Fata betreffen. Ja, wenn ich die Warheit sagen soll, was, und wem wird doch wohl mit diesen schlechten Brosamen und Brocken, oder rei literariae fragmentis, eben viel geholffen und gedienet seyn? Dahero kan ich dir vor dißmahl, biß zu besserer Gelegenheit, wozu der Verleger quovis modo behülfflich zu seyn verspricht, mit guten Gewissen weiter nichts, als nur ein und andere kurze Nachricht von Preuenhuebers Schrifften versichern: Davon dir in dieser so nützlich als nöthigen Sammlung vor jetzo V. an der Zahl vorgeleget werden. Als I. dessen längst gewünschte, und auch in MSSto bißhero ziemlich rare ANNALES STYRENSES pag. 1. sqq. Ferner, dessen II. Castrum Styrense & c. p. 353. sqq. III. Historia Comitum, Marchionum, & Ducum Styriae & c. p. 381. sqq. IV. Historia Austriae superioris, & Catalogus supremorum ibidem Capitaneorum & c. pag. 401. sqq. Und endlich V. Genealogia Polhaimiana, pag. 447. sqq. Die samt und sonders zur Erläuterung und Ergänzung der Oesterreichischen, absonderlich der Ober-Oesterreichisch- und Steyerischen Genealogie und Historie important, nützlich und nothwendig mit gutem Fug und Recht genennet werden. Die sogenannten ANNALES STYRENSES verdienen billig die erste Stelle: Dann sie sind unter allen Preuenhueberischen Genealogischen und Historischen Schriften wohl die wichtigste und auch die stärckeste; wovon gar viel zu sagen wäre, wann die Zeit und der Raum solches zuließen. Doch ich werde mich nicht kürzer expediren können, als wenn ich des Herrn geheimden Rath Mosers, obwohl ziemlich kurz gerathene Nachricht hier mit einrucke, und solche, jedoch mit dessen gütiger Erlaubniß, hier und da, wo es nöthig sein wird, fortsetze und supplire. Seine Worte, in der oben angeführten Bibliotheca MStorum sind diese pag. 10. sq.
II. VALENTIN PREUENHUBERI Annales Styrenses, MS. spissum Volumen, literis minutis scriptum, fol. Extat hoc MStum in publica Bibliotheca Viennensi, cui à conditore Windhagianae nomen est. Wobey ich nur noch dieses zu gedencken habe, daß gegenwärtige Auflage sich aus diesem Codice Windhagianae keineswegs herschreibt, sondern daß der Verleger das MSt. als eine beglaubte Copie von dem Steyerischen Original, von hohen Handen aus einer vornehmen Bibliothec gnädigst communicirt erhalten. Ex Archivo Styrensi sua potissimum desumsisse se in operis fronte gloriatur Autor, & allegat praeterea tanquam fontes, ut edita taceam, horum Autorum opera MSSta: Reichard Strein, Dynastae in Schwarzenau, Chriftophori Jordani, Josephi Grienpöck, D. Erhard Wildtii, Wolfgangi Schitzenaueri, Laurentiique Pühleri. Es würde was leichtes sein, die hiezu gehörigen Paginas zu allegiren: Allein ich halte es eben für so nöthig nicht. Doch kan ich nicht umhin, bey den letztern Worten Laurentii Pühleri nur noch dieses anzuführen, was pag. 4. Editionis hujus befindlich: Also hat auch Laurentius Pichler, oder Collinus von Ennß, nachmahls Gerichts-Advocat zu Linz, einen Lateinischen Commentarium über der Stadt Steyer Erhebung geschrieben, und Anno 1581. einem Ersamen Rath dediciret; darinnen er zwar solche Erhebung denen Grafen von Steyer zueignet, aber gar zu Kayser Carl des Großen Zeiten; und will, daß die Stadt schon zu seiner Zeit über 700. Jahr gestanden sey. Ferner pag. 11. Equidem tantum temporis tum non suppetiit, ut vel penitius exacuinare Codicem potuerim, vel excerpta ex eo conficere; Quantum tamen per cursoriam evolutionem judicare licuit, vidi Autorem non temere aliorum dicta sequi, luceque quam nunquam, quod quidem ego sciam, esse dignissimum. Mit dem letztern hat es eine gute Richtigkeit; Und was das erste Pünctlein betrifft, so gehöret solches zur Accuratesse, Fleiß und Gründlichkeit des Buchs, davon wir oben überhaupt bereits gedacht haben. Solche nun mit vielen Stellen zu bekräfftigen, würde gar was leichtes seyn; Es mag aber zur Probe für dißmahl nur bey zwey Passagen oder Stellen ein Bewenden haben. Die erste pag. 15.sq. betrifft die Frage, quo Anno die Marggrafschafft Steyer zum Herzogthum, und Marggraf Ottocar IV. von Kayser Friderico I. zum ersten Herzog von Steyermarck gemacht worden? Und in der andern wird die Frage erörtert, wie Steyermarck an die ersten Herzoge von Oesterreich, aus dem alten Babenbergischen Hauße gediehen, an Donationis, an Emtionis titulo? Vieler andern Stellen, woraus des Autoris sonderbare Liebe zur Warheit, samt der alten Treu und Redlichkeit Sonnenklar hervorleuchtet, zu geschweigen. Ja, damit er nur dem Leser nichts ungewisses noch ungegründetes vorlegen darf, so gestehet und bekennet er viel lieber seine eigene Unwissenheit und Schande; wo er keine sichern Urkunden noch zuverläßigen Bericht und Zeugnisse gefunden. Vid. pag. 45. collata tamen supra pagina 9. Ibidem: Continet Liber potisimum Annales Civitatis Styrae; facit tamen etiam apprime ad res Archi-Ducatuum Styria & Austria in universum. Liber I. incipit Anno 735. sive ab urbe condita, desinit Anno 1188. Liber II. desinit an. 1282. Liber III. an. 1404. Liber IV. an. 1457. Liber V. an. 1493. Liber VI. an. 1519. Liber VII. an. 1564. Liber VIII. an. 1576. Liber IX. an. 1608. Liber X. an. 1619. Ceterum in transcursu ex hoc libro didici, Josephum Grienbeckium, cujus Biographias Imperatorum Friderici V. & Maximiliani I. cum Praefatione edidi, quemque in hac ipsa ad fidem mei MSti. Maximiliano I. Imp. à Consiliis intimioribus & confessione fuisse asserui, obiisse munus Historici atque Mathematici in aula dictorum Imperatorum amborum, ortum suisse dictam Civitatem Styra, & ab Imperatore Maximiliano I. molendino prope dictam Civitatem suisse donatum,
in quo Senex vixerit. Denique scripsisse eum Horoscopum Civitatis Styrensis, quae Preuenhuberi tempore adhuc multorum in manibus fuerit, in qua vero idem ei plures naevos monstrat. Hec Preuenhuberus. Vide Lib. I. Annal. pag. 4. Mit einemWort, das ganze Buch ist voller Particularitaeten. Ich will mich auf die Specialia von der Stadt Steyer, und derselben Gegend nicht einmahl beruffen; Vid. tamen Lib. I. pag. 8. vom Steyerischen Stahl, und dem weltberühmten Stahl- und Eisen-Bergwerck von uralten Zeiten her; pag. 13. sq. von der Fundation des Closter Garsten; pag. 47. & pag. 72. sqq. von der an. 1309. sqq. und an. 1397. zu Steyer wider die Waldenser vorgenommenen Inquisition; pag: 96 von dem Bau der Pfarr-Kirchen zu Steyer, und von der grossen, aber bald entdeckten Untreu des Baumeisters; sondern will der Kürze wegen, anjezo nur auf die Steyermärckisch- und Oesterreichischen Merckwürdigkeiten, wie wohl nur obiter und remissive mich beziehen: Wie Steyermarck an die Herzoge von Oesterreich aus dem alten Babenbergischen Hause gelanget, p. 16 sq. Wann und wie die Herrschafft Steyer dem Lande ob der Ennß incorporiret worden, pag. 18. sqq. Wie weit sich vor Zeiten das Land ob der Ennß erstrecket, pag. 21. Von dem Landes-Zustand unter Kayser Friderico II. und dem letztern Herzog Friderico Bellicoso, pag. 28. sq. Von dessen Ende und Untergang, pag. 28. Er (Herzog Friedrich) kunnte ohne Krieg nicht ruhen, - - - Als er aber unlang hernach am 25. Junii Anno 1246, dem König Bela von Ungern nahe bey der Neustadt eine Schlacht gelieffert, siegte er zwar ob, wurde aber tödtlich verwundt und im Gedränge von seinen eigenen Leuten ums Leben gebracht. Er hat mit seinen Gemahlinen kein Kind erzeuget; dahero mit ihme der männliche Stamm der Herzoge von Oesterreich, aus dem Babenbergischen Hauß und Geschlecht abgestorben, und erloschen. Herzog Friedrichs Leichnam liegt im Closter zum Heil. Creutz begraben. Ferner pag. 29.sqq. von demLandes-Zustand nach des Herzogs Tod; Uneinigkeit und Zwietracht unter den Oesterreichischen Landes-Ständen: Sie schicken eine Gesandschafft nach Meißen um einen Landes-Herrn; Es werden aber die Gesandten in Böhmen an- und aufgehalten, pag. 30. Und OTTOCAR, damahliger Marggraf von Mähren, nachhero König von Böhmen, stellte sich an. 1251. als Landes-Fürst selber in dem Lande ein p. 31. Kayser Rudolphs von Habsburg Kriege und Schlachten mit dem König Ottocar p. 32. sqq. Und pag. 48 sqq. wird der Krieg zwischen Kayser Friderico pulchro, und dem Kayser Ludovico IV. oder Bavaro umständlich beschrieben. Und pag. 49. die Erzehlung endlich mit diesen merckwürdigen Worten beschlossen: Biß ins dritte Jahr wurde Friedrich im Schloß Traußnitz in Bayern gefänglich gehalten, nach seiner Erledigung aber habe er (schreiben etliche) das Kayserthum neben Ludovico zugleich regiert. Er ist An. 1330. den 13. Jenner, auf dem Schloß Guttenstein in Oesterreich, an der Ruhr gestorben, und liegt im Cartheuser-Closter zu Maurbach im Wiener-Wald, welches er nach seiner Erledigung fundiret, begraben. Ja, ich müste fast das ganze Buch, Blat vor Blat excerpiren, wann ich alle darinn enthaltene Oesterreichische und Steyermärckische Particularitaeten und Merckwürdigkeiten anführen sollte. Sed vino vendibili quid opus est hedera? Doch da der Autor aus Bescheidenheit sein Buch weiter nicht, als nur ganz schlecht und gerecht Annales Styrenses betitult; Gleichwohl aber in dem Wercke selbst weit mehr zu suchen und zu finden ist, als in Rubro und auf dem Titul versprochen wird: So wird vonnöthen seyn, daß ich zum wenigsten hier nur den Inhalt dieser X. Bücher summarisch und ganz kurtz berühre. Das I. Buch, handelt von dem Ursprung und Erbauung der Stadt Steyer, und mit einem Wort, von der alten Steyerischen Historie der Stadt, Grafen, Marggrafen und Herzoge von Steyer, biß auf den ersten Herzog von Oesterreich und Steyermarck, Leopoldum, VI. oder Virtuosum, das ist, ab Urbe Condita biß Anno 1188. Das II. Buch, pag. 22. sqq. enthält die Historie der Herzoge von Oesterreich und Steyer Leopold VI. Friderici I. Leopold VII. Friderici II. oder Bellicosi, des letzten Herzogs aus dem alten Babenbergischen Stamm; und König Ottokars von Böheim, von Anno 1188. biß 1282. Im III. Buch, folgt pag. 35 sqq. die Historie der Herzog und Ertz-Herzoge von Oesterreich
Habspurgischen Stammes, Alberti I. Imper. Rudolphi, Friderici pulchri, Röm. Königs, Herzog Otto, Alberti II. Rudolphi III. Alberti III. Wilhelmi und Albert IV. von Anno 1282. biß 1404. Im IV Buch, pag. 76 sqq. die Historie nur gedachten Herzog Wilhelms, Leopoldi und Ernesti fratrum, Alberti V Imperat. ll. und dessen Sohn, Königs Ladislai von Ungarn und Böhmen, von Anno 1404. biß I457. Das V. Buch, pag. 111. sqq. enthält die Regierung und Geschichten der beyden Brüder Herzogs Alberti VI. und Kayser Friederici III. oder V. von Anno 1457. biß 1493. Das VI. Buch, pag. 156. sqq. Maximilian I. Regierung, von Anno 1493. biß 1519. Im VII. Buch, pag. 208. sqq. Kaysers Ferdinand I. Regierung, von Anno 1519. biß 1564. Das VIII. Buch, pag. 277. sqq. von Maximiliano II Anno 1564. biß 1576. Das IX. Buch, pag. 294. sqq. von Kayser Rudolpho II. und dessen Regierung, von Anno 1576. biß 1608. Und endlich Im X. und letzten Buch, was in diesen Landen, bey Regierungs-Zeiten des Ertz-Herzogs Matthias zu Oesterreich, zu Hungarn und Böhmen Königs, und hernach Römischen Kaysers, von Anno 1608. biß 1619. sich denckwürdiges begeben und zugetragen. Woraus dann augenscheinlich und zur Genüge erhellet, daß gegenwärtige ANNALES STYRENSES keineswegs weiter nichts als nur für eine Particular-Chronick, oder Special-Historie von der einzigen Stadt Steyer zu achten seyn; Sondern daß darinnen, ausser den merckwürdigen Geschichten der Stadt Steyer und derselben Gegend, noch weit mehr enthalten sey; Nemlich die alte und neue Historie der gantzen Grafschafft, Marggrafschafft und Herzogthum Steyermarck: Ja vielmehr, daß diese sogenannte Steyerische Chronick zur Erläuterung der ganzen Steyermärckischen und Oesterreichischen Historie ein höchst nöthig und recht nützlich Werck sey: Zumahlen wann die übrigen Opuscula, und insonderheit des Autoris Austria Superior, Historia Comitum, Marchionum & Ducum Styria zusammen genommen werden. Und dieses zwar um so viel mehr, da der Autor fast alles, was er vorträgt, oder worinnen er von andern abweicht, überall mit glaubwürdigen Documenten, Urkunden, Diplomatibus, und tüchtigen Fontibus zu bekräftigen und zu beweisen, die zu seinen Zeiten wohl recht ungemeine, gute und höchst löbliche Weise und Gewohnheit hält. Und das ist es, Geneigter Leser, was ich von dem Inhalt gegenwärtiger so nützlich als nöthigen neuen Sammlung der Preuenhuberischen genealogisch und Historischen Schriften überhaupt, und insonderheit von dessen sogenannten Annalibus Styrensibus, vel tribus zu erinnern hatte. Vermuthlich hat der Autor diese Annales circa Ann. 1630. geschrieben, oder ist doch ungefehr um diese Zeit, und nach dem 1625sten Jahre mit dieser Arbeit fertig geworden. Vid. verba von der Eisen-Handlung Lib. I. pag 10. Diese Privat-Eisen-Handlung - - - - so gewähret biß Anno 1625. da die drey Bergwercks-Glieder, die Verlag-Stadt Steyer, Rath und Hammermeister, sich conjugiret; Und in eine gesamte Gewerckschafft gezogen worden. Verschiedener anderer Stellen zu geschweigen. Nun möchte zwar der Vortrag und der Stylus des Authoris nicht eben überall nach der neuesten Mode, und nach dem delicaten Geschmack unserer Zeiten seyn. Dann ob wohl der Verleger, auch diesem, wiewohl klein und geringen Mangel, abzuhelffen alle Sorgfalt angewendet; So hat man doch nicht so verwegen seyn wollen noch dürfen, den Vortrag und den Stylum des Autors zu verändern, oder ganz umzugiessen: Wiewohl vielleichte solches viel leichter gewesen wäre, als die andere und ziemlich mühsame Arbeit, da man von Preuenhuebers Redens-Art und Worten niemahls, und nicht eher abgewichen, als nur wann es dann und wann die äußerste Nothwendigkeit erfordert, für einander altväterisch oder dunckles Wort und Redens-Art eine andere zu setzen, so zu unsern Zeiten deutlicher oder doch bekannter und gebräuchlicher gewesen. Lebe wohl, geehrter Leser, und bleibe dem Verleger ferner günstig und gewogen. Nürnberg den 16. April. 1740.
Summarischer Begriff des Inhalts der zehen Bücher Stadt Steyrischer ANNALIUM. Das erste Buch. Begreifft in sich die Erhebung der Stadt Steyer, derselben Burgerschaft, Aufnehmen, Gewerb- und Handthierungen, und dann die Regierung der alten Grafen, Marggrafen, und Herzogen von Steyer, Anno Christi 735. biß 1188. pag. 1. Das andere Buch. Hält innen die Regierung der Herzogen von Oesterreich und Steyer, aus dem Babenbergischen Stammen, nemlich Herzogs Leopoldi des VI. Herzogs Friderici des Ersten, Herzogs Leopoldi des Siebenden, und Friderici des Ersten, so wohl Königs Ottocari von Böhaim, und was sich darunter zu und um Steyer denckwürdiges hat zu getragen. Von Anno 1188. biß 1282. pag. 22. Das dritte Buch Der Herzogen von Oesterreich Habspurgischen Stammens Regierungen, und darunter fürgeloffenen Geschichten unter Kayser Alberto primo, dessen Sohn und Enckeln, Herzog Rudolpho, Herzog Friederichen Röm. König, Herzog Otten, Herzog Albrechten II. Herzog Rudolff IV. Herzog Albrechten III. Herzog Wilhelm und Herzog Albrechten IV. von Anno 1282. biß in Annum 1404. pag. 35. Das vierdte Buch. Darinnen beschrieben was sich unter Regierung Herzogen und Röm. König, Alberti II. und dessen Sohn Königs Ladislai denckwürdiges begeben, de Anno 1404. biß 1457. pag. 76 Das fünffte Buch. Darinnen ist begriffen, was sich denckwürdiges zugetragen bey Zeiten der Regierung Herzog Albrechten des Sechsten zu Oesterreich, und seines Brudern Kayser Friderichen III. von Anno 1457. biß 1493. pag. 111. Das sechste Buch. Denckwürdige Geschichten unter Kayser Maximiliani primi. Regierung von Anno 1493. biß 1519 pag. 156. Das siebende Buch. Die denckwürdigen verloffenen Sachen unter Erz-Herzog König und Kaysers Ferdinandi Regierung ab Anno 1519. biß ins Jahr 1564. pag. 208. Das achte Buch. Begreift solch fürgegangene Geschichten bei Regierungs-Zeiten Kaysers Maximiliani Secundi von Anno 1564. biß 1576. pag. 277. Das neunte Buch. Was sich bey Kaysers Rudolphi II. Regierung denckwürdiges zu Steyer verloffen von Jahr 1576. biß 1608. pag. 294. Das zehende und letzte Buch. Was sich denckwürdiges zugetragen, als König und Kayser Mathias regiert von von Anno 1608. biß 1619. pag. 336.
AUTORES, Aus denen diese Annales, außerhalb gemeiner Stadt Steyer Archiv colligirt und supplirt worden seyn. Joannes Auentinus. Anthonius Bonfinius. Caspar Bruschius. Joannes Ennenckel. Fürsten-Buech von Oesterreich. Georgius Fabricius. Joan. Jacob Grasserus. Wiguleus Hundt D. Hannß Haug. Paulus Jouius. Wolffgangus Lazius. Hieronymus Megiserus. Joannes Nauclerus. Gerardus Roo. Simon Schardius. Joannes Cuspinianus. Joannes Sleidanus. Joannes Stumpffius. AEneas Syluius. Zacharias Theobaldus. Marcus Welser. Vita D. Berchtoldi Abbatis Garst. Fundatio Monasterii St. Lamberti in Styria. Geschriebene Autores. Alt Oesterreichische Chronica. Herr Reichart Strein Herr zu Schwartzenau. Joseph Grüenbeck D. Christoph Jordan. Erhardt Wirth. Wolff Schützenauer. Lorenz Püchler oder Collin.
1 Da$ Erste Buch aß vor gar alten Zeiten an dem Ort, wo die jetzige Stadt Steyr anzusehen, oder doch in derselben Gegend herum, eine aus den Zwölffen in Norico gelegenen Römischen Reichs-Städten: Gessodunum, Aguntum, ober aber die wei- land berühmte Stadt Noris oder Norea gestanden sey, davon finden sich bey den Histori-Schreibern ungleiche und widerwärtige Meynungen. Joannes Aventinus in seiner Bayerischen Chronica, da er Hertzog Gerbalts in Bayern (welcher von AnnoChristi 598. bis 612. regiert) mit den Schlauen und ihren Bunds-Genossen den Hunnen gehaltene Schlacht beschreibt, sagt er, es sey dieselbe bey der Stadt Aguntum geschehen, welche etliche für Steyer halten. Der Oesterreichische Historicus Wolffgangus Lazius in seinem Commentario de Rep. Romana lib. 12 ist hergegen dieser Meynung, daß die Völcker Ges- satæ genannt, nit fern von Fluß der Donau an den Gränzen des Lands Steyer und zwar an dem Ort oder Revier um Steyer eine Stadt erhebt, und gebaut, die sie nach ihren Namen Gessodunum genannt haben; Inter Styros (sagt er) hoc est, Tauriscos habitantes Gessatæ proxime illis Gessodunum condidere, quod hodie à veterum Incolarum sive nomine, sive insigni adhuc Styra appellatur, und nimmt dessen Beweiß erstlich des Lands Gelegenheit und Situ nach, aus der Welt-Beschreibung des Ptolomæi; sowohl als denen in solcher Revier überge- bliebenen noch bekannten alten Namen, indem das Thal, von der Stadt Steyer aus, gegen dem Gebürg zu, noch auf heutigen Tag, daher das Gästen- thal, wie auch das bey Steyer liegende Closter, beydes in alten briefflichen Ur- kunden, als noch auf gegenwärtige Zeit, von gemeinen Mann, Gästen genennt werde. So gebe auch ferner solcher alten Stadt ein Anzaig, der im Jahr Christi 1299. nit fern von Steyer ausgegrabene grosse Schatz, von Röm. gul- denen Münzen, darauf Kaysers Antonini Pii Tochter der Faustinæ : Kay- sers Marci Aurelii (welche beyde ab AnnoChristi 140. bis 182. regiert) Ge- mahlin Nahmen geprägt gewest, und dann ein alter Stein, welcher selber Orten sey gefunden worden, darinnen folgende Schrifft eingegraben, und zu, lesen gewest: Jovi STA Toris Q. Ab VRNus CAE DicLANVS LEG. AVG Joannes Nauclerus Vol 2. generat 34. hält darfür, die Stadt Steyer habe vor Zeiten Noris geheissen: Erat (spricht er) & Civitas in Norico, Noris: hodie Styra dicta, ubi optime fiebant enses, inde dicti Noricienses, Steyrer Clingen. Annus Christi. Ob Steyer für Gesso dunum, Aguntum, oder No- rea zu hal- ten seye? Gessatæ bauen Ges- sodunum. Überblib- ne Nah- men von den Gessa- tis.
2 Wiewolen nun, unter jetzt erzehlten dreyen Meynungen, des Lazii seine fast die glaubwürdigste zu seyn scheinet, zumahlen dieselbeHerrMarcusWelser, weyland Stadt-Pfleger zu Augspurg, der in Historien und Erkundigung der Antiquitæten trefflich erfahren, in seinem erst und andern Buch Bayrischer Geschichten, damit etlicher massen bestättigt, wann er schreibt, daß die Bayrische Gessatæ und Senonischen Völcker, nachdeme sie Italiam, darinnen sie nach Eroberung der Stadt Rom bey 400. Jahren gewest, wiederum verlassen, sich ungefehr im Jahr 186. vor des Herrn Christi Geburt, übers Gebürg heraus in das Tauriscer-Land begeben und theils aus ihnen derer Enden am Wasser der Donau niedergethan etc. Jedoch unangesehen dessen allen, so beruhen angedeuteMeynungen, mehrers auf Conjecturen (wie fast in allen derley Antiquitäten zu beschehen pflegt) als auf versicherter der Sachen Gewißheit. Immassen dann gemeldter Auentinus in seiner Meynung, wo nemlich die Stadt Aguntum gelegen sey, selbsten zweifflet; Dann Lib. 2. f. 165. in der Teutschen Edition, sagt er, nach Kaysers Antonini Beschreibung, wäre selbige auf den Gräntzen der Grafschafften Tyrol und Görtz gelegen, etwan umb Luenz, Toblach und Braunegg; aber Lib. 3. meldt er, sie seye unter dem Fluß Inn, 60. Wälischer Meilen von Villach : Etliche meynen, spricht er, es seye Luenz oder Braunegg, etliche halten es für Steyer, etliche für die Neustadt in der Steyermarck, andere wollen, sie seye etwan um die Traa und Muhr gelegen. Also hält Hieronymus Megiserus in seinen Annalibus Carinthiæ die Stadt Aguntum für Jmkhen, am Ursprung der Traa, vorgemeldter Welser aber für St.Veit in Kärndten. Daß hingegen aber Gessodunum für die Stadt Saltzburg zu halten sey, vermeynt Herr Bilibaldus Pürckhaimer vonNürnberg, in explicationibus locorumperGermaniam, auchausdemPtolomæozubehaupten. JoannesStumffius, derSchweitzerischeHistoricus, hält es für Jbbs. Auentinus aber, ob er wohl Gessodunum ein alte Röm. Reichs-Stadt nennet, kan er doch, wo dieselbe gelegen, keine eigentliche Anzeig geben, sondern schreibt lib. 2. f. 153. Er befehle solche andern zu erforschen, Er seye zu arm darzu. Also ist auch droben gedachte des Naucleri Meynung ungewiß, dann andere Historici, und unter denen gemeldter Megiserus ausführt, daß Noris oder Norea eine Stadt grossen Beruffs schon zu deß Plinii Zeiten sey zerstöret, und da gestanden, wo jetzt die Stadt Görtz : Oder nach anderer Meynung drey Meilen von dannen gegen Wippach, wo der Zeit das Dorff und Kirchen zu St. Georgen liegt, alda viel Anzeigungen einer alten Heydnischen Stadt noch gefunden werden. Solch Ungewißheit nun, in Descriptionibus locorum rühret her, aus der lang verloffnen Zeit, und Alter, in welchen die von den Römern und noch vorhero von andern Völckern erbauten Stadt, Coloniæ und Municipia, öfftermals wieder zerstöhrt, und darmit auch Ihr vor Alters gehabte Nahmen untergangen, oder hernach in andere verwandelt worden, sonderlich aber, daßman aus demItinerarioKaysersAntonini, und Cosmographia Ptolomæi (darinnen wie andere Historici vermerckt, viel ungleiches Ding von Teutschland berichtet, und die Nahmen der Städt geradbrecht seynd) daraus Aventinus und Lazius ihre Beschreibung genommen, der Meilen Ausrechnung, wie weit ein Ort von den andern gelegen, unfehlbar nicht versichert ist, welcher defect dann auch der weiland wohlgebohrne in den Historien und Oesterreichischen Antiquitäten hocherfahrne Herr Reichart Stein, Herr zu Schwartzenau seel. in seinen Ober-Enserischen Annalibus vermerckt, und demnach von solchen Nominum & locorum conjecturis, jedem sein Bedencken und Judicium drüber freystellet. Dannenhero, obschon zugegeben würde, daß nach Lazii Anzeige, ermeldte Stadt, oder wie Er sie nennet Municipium zu, oder um Steyer jemahlen gestanden, so ist doch dieselbe ebner Gestalt, wie die beyden berühmten Römischen Annus Christi. Ungleiche Meynun- gen der Historico- rum. Ursach sol- cher Unge- legenhei- ten in De- scriptom- nibus lo- corum. Gessodu- num
3 Colonien, Aureliana oder Ouilabis, und Laureacum, jetziger Zeit Lambach und Ennß in diesen Land, durch der Teutschen Ostrogotten, und sonderlich der Hunnen vielfältige Einfäll, dermassen verwüst, zu Grund gericht und untergangen, daß allein der blosse Nahmen, sowol der Stadt Steyer, welche von den Scribenten, und sonst auch noch auf heutigen Tag in Latein Gessodunum geheißen wird, als auch derer in selber Revier liegenden Oerter und derer Nahmen, Gästen, Gästenthal, wendisch Gästen rc. noch übrig; sonsten aber nicht das geringste Vestigium von alten Gebäuen, Ruderibus oder andern Monumenten, jetziger Zeit mehr zu zeigen oder zu finden. Wie nun solcher Gestalt die zu unseren jetzigen Zeiten zusehende Stadt Steyr, für das alte, und vorlängst untergangene Gessodunumnit mehr zu halten; Also ist auch hingegen gründlich nit wol anzuzeigen, zu welcher Zeit oder Jahr solche jetzige Stadt und das Schloß daselbst Anfangs zu erbauen oder zu erheben seye angefangen worden. Vermuthlich aber ist es gleichwol, weilendieRöm. Kayser, Könige undHerzoge in Bayern, neben andern ihren Provinzen, auch das Noricum Ripense (darunter damahlen die Revier um Steyer auch begriffen war) beherrschet, und dahero die Gräntzen, wieder dieHunnen undAvarn, welche biß an den Fluß der Ennß (der beyde des Fränckischen und Hunnischen Königreichs March oder Limes gewest) gewöhnet haben, mit Gebäu befestigen, und mit nöthiger Besatzung versehen müssen, daß demnach, wo nicht schon zuvor, doch zur selben Zeit dergleichen Befestigung wo jetzt das Schloß Steyr stehet, erhebt worden. Immassen man ex Traditione Nachricht hat, daß daselbsten lang vor Erbauung des jetzigen Schloß, ein befestigter Thurn, unter Bewohn- und Verwahrung der dahin gelegten Kriegs-Guardi gestanden seye. Dann es seyn gedachte Hunnen nit allein offtermahls über gedachte March der Ennß eingefallen, das Land mit Schwerdt und Feuer jämmerlich verheert, ums Jahr des Herrn Christi 735. vorgemeldte Röm. Coloniam und Stadt Laureacum gantz und gar, und zwar, nach etlicher Meynung, zum anderten mahl, zerstört, und samt der gantzen Gegend daherum verwüst. Daher das allda zu Lorch gewesene ErtzBißthum gen Passau transferirt worden; Sondern es seyn mehr angezogene Hunnen auch hernach circa Annum788. vomThassilone oderThessel demHertzog in Bayern, Stifftern des Closter Kremsmünster, als er wieder König Carln von Franckreich (der damahls Kayser Carl der Grosse genannt war) rebelliret, zu Hülff geruffen und ins Land gebracht worden. Denselben nun (nachdem gemeldter Hertzog Thessel sich ergeben, und in ein Closter gestossen) zu wehren, und das Land zu beschützen, ist Carolus Anno 790. selbsten in Person mit einen gewaltigen Kriegs-Heer an die Ennß gelangt, sich daselbst gerüst, die Hunnen in folgenden Jahr zu Wasser und Land überzogen, deren eine grosse Menge in der Ennß ertränckt, die übrigen gar über und hinter den Fluß Rab undTheysse verjagt , und derselben Landmit Wenden und Bayern besetzt, daher dann auch die Refier um Steyer pars Sclavanorum genennt worden, wie zu sehen in Metropoli Salisburgcnsi Dn.Wigulei Hund, in den Briefen des Closter NiederAltaich, darinnen Kayser Ludovicus pius, Caroli Magni Sohn, etwas von jetzigen Dorff Kranstorff Anno 825. einem seiner Lehen-Leut eigenthumlich übergeben hat: Concessimus ad proprium, lauten die Wort, petenti cuidam Vasallo fideli & famillari nostro Patagero, quandam Villam juris nostri, prope fluvium Ensia in Comitatu Geroldi Comitis, quae dicitur Granesdorff, quæ est sita in parte Sclavanorum. Dahero dann auch Zweifelsohne das Ort und Gegend von Steyer im Gebürg hinein Wündischgästen den Nahmen noch heutigen Tags hat. Es seyn aber hernach Anno 889. die Ungern aus Asia kommen und haben gemeldte Wünden und Bayern wieder vertrieben, nachdenTodKaysersArnulphi überdieDonaugefallen, dasLandbisandie Annus Christi Lambach und Ennß Römische Colonien vor Zeiten. Steyer für Gesso- dunum nit mehr zu Halten. Vestungen werden wider die Hunnen erbauet. Darunter auch das Schloß Steyer. Der Hun- nen Einfäll. Zerstöh ren Laureacum 735. 788. Crembs- münster gestifft. Carolus Magnus kommt an die Ennß, schlägt die Hunnen. 790. 825. Cran- storff, bey Steyer, von Wen- den be- wohnt. Wündisch- gästen. Ungern streiffen gar an die Ennß. 889.
4 Ennß herauf verheert, dahero dessen Sohn, König Ludwig verursacht ward ums Jahr 900. nit fern von der zerstörten Stadt Lorch, auf einen Hügel gegen der Ennß eine Vestung zu erbauen, die wurde genannt Annasburgum Ennßberg, ingleichen baute um selbige Zeit Graf Sichart von Semps, das Schloß Ebersperg, den Traun-Fluß von derwütentenUngernEinfall zubehüten. Allda zuEnnßburg rüstet sichKönig Ludwig mit ein grossen Heer, Leopold der Bayrische Marggraf überfällt ein Theil Ungern in der Gegend, wo die Ennß in die Donau fällt, die bis dahin das Land verderbt hatten, ertränckt dieselben, und treibt die übrigen in die Flucht, das geschah Anno 907. Aber in folgenden Jahr hernach wurde dieses Volck von den Ungern bey Preßburg erlegt, Marggraf Leopold samt etlichen Bischöffen ,und Aebten, und 19. Bayrische Grafen erschlagen; Darüber zogen die Ungern abermals an die Ennß, und geschah circa Anno 909. nahe bey der jetzigen Stadt Ennß, eine blutige Schlacht, darinnen die Christen wiederum untergelegen, und flohe König Ludwig von dannen gegen Passau, die Ungern aber zogen fort in Bayern, plünderten Kirchen und Clöster, unter denen auch St. Pöldten in Oesterreich, Crembsmünster, und St. Florian in diesen Land gantz verwüst worden. So kamen auch gemeldte Ungern zur Zeit Kayser Otten des Grossen, ums Jahr 943. (alii 48.) mit einen Heer an die Traun, wurden aber, um St. Laurenzen-Tag, von Hertzog Bertholden aus Bayern bey Welß in die Flucht geschlagen, und deren eine grosse Menge in der Traun und Ennß ersäufft. Das habe ich darum gern, doch kürtzlich erzehlt, damit anzuzeigen, daß gleichwie die Vestungen Annaspurg und Ebersperg, zu Bewahrung des Enns- und Traun-Fluß erbauet, also eben zu solchen End vermuthlich auch das Schloß, oder der vorgemeldte alte Thurn zu Steyer (ob aus den Ruderibus des alten Gessoduni, oder von neuen, ist ungewiß) zu einer Wöhr seye aufgeführet worden, den Feinden die weitern Streiff und Einfäll über beyde Wasser-Flüße, Ennß und Steyer, zu benehmen. In welchen Jahr aber solche Erbauung des Schloßes, wie auch folgends der Stadt, den Anfang genommen, ist nicht leichtlich zu wissen. Doctor Joseph Grüenbeck, ein Steyerisches Burger-Kind, Kaysers Fridcrici III. und Maximiliani I. gewester Mathematicus und Historicus, hat seinem Vatterland, der Stadt Steyer, länger dann vor hundert Jahrennunmehro, als er in seinenAlter auf derMühl beymSpital allhie, die ihme Kayser Maximil. eingegeben, gewohnet, eine Artrologische Nativität dedicirt, welche noch in vieler Leut Händen, darin setzt er die erste Erhebung Schloßund Stadt indas 980. Jahr unter Regierung Kaysers Ottonis II. und machts so gewiß, daß er Monath und Tag, ja gar die Stund, darinnen man zu bauen angefangen, zu benennen weiß. Wiewohlen nun die so genaue Ausrechnung etwas verdächtig scheinen möchte, Grüenbeck auch hierinnen einen Irrthum begehet, da er schreibt, daß angedeute Erbauung untern Domitiano und Retitiano geschehen seye, so doch dieser Domitianus (wie Lazius und Hieronymus Megiserus schreiben, dann von Retitiano find ich nichts) circa An. 829. sub Imperio Ludovici I. und also mehr dann 150. Jahr vor Kayser Otten II. zum Regenten in Kärndten gesetzt gewest, jedoch so ist gleichwol in Ansehung hernach folgender Umständ die Zeit solcher Erhebung ums Jahr 980. an ihr selbsten nicht unglaublich. In den Actis und Schrifften die Eysen-Handlung concernirend, bey Zeiten des allhie gewesten Stadt-Schreibers Melchior Hebbers abgeführt, wird der Stadt Steyer Anfang gleich bald in annum Christi 800. gesetzt, und darbey gemeldt, daß auch von solcher Zeit an die Eisen-Handlung daselbst schon im Gebrauch gewesen sey. Also hat auch Laurentius Pichler oder Collinus, von Ennß, nachmahls Gerichts-Advocat zu Lintz, einen Lateinischen Commentarium über der Stadt Steyer Erhöbung geschrieben, und Anno 1581. einen Ersamen Rath dedicirt, darinnen er zwar solche Erhöbung denen Grafen von Steyer zueignet, Annus Christi. 900. Anasbur- gium oder Ennß wird ge- baut. Inglei- chen das Schloß Erbersperg. 907. 908. D. Joseph GrüenBeck Meynung von Erbauung Schloß und Stadt Steyer. 980. 980. Laurentii Collini Meynung. Clöster St. Pöld- ten, Crembs- münster, wie auch St. Flo- rian, wer- den ver- wüst. 943. 909.
5 Annus Christi 980. Der Gra- fen von Steyer Genealo- gie: Mey- nung hier- von. Einödt und Wü- sten um Steyer nach zer- stöhrter Stadt Lorch. aber gar zu Kaysers Carl des Grossen Zeiten, und will, daß die Stadt schon zu seiner Zeit über siebenhundert Jahr gestanden sey. Derjenige, so der Grafen von Steyer Genealogiam zusammen getragen, gehet noch weiter hinaus, und giebt für, wie nemlich der Gothische Heerführer Winulphus, der circa an. Christi 408. unter Alerico, der Gothen König, in das Noricum Ripense, in die Gegend an die Ennß kommen, der habe hernach Anno 412. die Stadt Steyer erbauet. Aber diesen jetzt erzehlten dreyen Meynungen kan ich noch weniger, als des Grüenbecken seiner, beyfallen, sintemahlen aus den Historien bekannt, daß nach zerstöhrter Statt Lorch und Verwüstung des Lands umher, wegen der Hunnen und UngernstätigenUberfällen, bis zuKayserOttendesGrossenZeiten, der vonAnno936. bis 73. regiert, fast keine Christen mehr in der Revier um die Ennß gewohnt haben; Ja daß noch tempore Ottonis III. welcher ab Anno 982. bis 1001. Kayser war, dieser Ort mehr Wald als Land gewesen seye, auch eben bei Antrettung erstgemeldten Kaysers Regierung auf dem ums Jahr 983. zu Tuln gehaltenen Land-Tag, und dabey zwischen Hertzog Heinrichen von Bayern, Marggrafen Leopolden zuOesterreich, und Bischoff Christian zu Passau gemachten Vertrag, Geist-und Weltlichen zugelassen worden, wieder der Ungern Einfäll, Castell, Schlösser und Flecken aufzubauen , dabey dann die neuen Innwohner von allen Anlagen, Diensten und Herren-Forderung befreyt worden: In eodem Concilio (sagt Metropolis Salispurg:) decretum, quoniam ea regio Bavariæ (War damahl das Land ob der Ennß und angräntzende Revier) ob frequentes Ungarorum incursationes desolata fylvescebat, ut novi Coloni omnium onerum immunes forent, dataque est Bojariis tam Ecclesiasticis quam secularibus, libera potestas Castella, oppida & arces construere, ob Ungarorum irruptiones. Daraus danndesGrüenbeckenAnzeigenumso vielmehr bestärckt wird, daß auch um selbe Zeiten ungefehr das Schloß Steyer zu erheben seye angefangen worden, solches aber, nicht zwar von gedachten Domitiano oder Retitiano, wie Grüenbeck will, sondern von denen in dieser Revier vor langer Zeit schon wohnhafft gewesten Grafen von Steyer, welche für die ersten Erheber Schloß und Stadt Steyer in denHistorien gefundenwerden: Aus denen damahlen Albero Graf von Steyer im Leben und Regierung gewesen ist. Sie aber haben solchen ihrenNamengeschöpfftvondenendrobenauchgedachten altenVölckern, den Tauriscis, die von den Römern darumalso genennet wurden, weil sie in ihren Kriegs-Fahnen Taurum, einen Stier geführt, daher sie Styerer und Steyrer, und diese, Grafen von Steyr genennt worden , wie zuvorermeldter Herr Marx Welser Lib. 2. rerum Bojaricarum schreibt, es habe sich mit der Tauriscer Namen ein wunderbarliche ungewöhnliche Verwechslung begeben. Dann derselbige Namen allerdings abgangen, und in einen andern, der noch auf unsere Teutsche Sprach ebenmäßige Bedeutung hat, wie dieser in Lateinischen, verändert worden, indem selbiges Land der Tauriscer jetzo Steyermarck, zu Latein Styria, alles von Steyer, genennt wird. Diesesundobigesbestättiget auchLazius inlib. 12. deRep.Roroana:Constat (sagt er) a Taurifcis Styros, ab his rursus Styramoppidum& vctustissimumamplissimumque Auftrisæ Comitatum, ab bis denique & partemNorici Mediterranei Styriae Marcham, quæ hodie Ducatus est, denominationem accepisse. Das ist: Es seye bekannt, daß von den Tauriscis, die Steyrer, und von diesen wiederum die Stadt, auch die alte grosse Grafschafft Steyer im Land ob der Ennß, so wohl als auch ein Theil von Kärndten, die Steyermarck, oder das jetzige Hertzogthum Steyer, den Namen empfangen. Woher es aber kommet, daß dieses Geschlecht der Grafen von Steyer das alte obgemeldte Wappen, den Stier nemlich verlassen, und hingegen das Panther-Thier angenommen, das mögen andere erforschen. Wie nun Anfangs die Stabt Steyer von vielgemeldten Grafen erhebt, und derselben gleiGrafen von Steyer seyn Urhe- ber des Schloß u. Stadt Steyer. Albero Graf von Steyer. Der Na- men Steyer kommt von den Turiscis her. 983. Land-Tag zu Tuln. gehalten. Wappen der Grafen von Steyer und der Stadt Steyer.
6 Annus Christi 983 cher Namen gegeben worden, also gebraucht, sie von Alters her in ihren Insiegels Fertigungen und sonsten, neben dem Wappen und Schild, ein weißes PantherThier, im grünen Feld, allermassen gemeldte Grafen von Steyer, Marggrafen und Herzoge vor Zeiten, in gleichen das Land und Fürstenthum Steyer; wie auch die jetzigen Grafen von Losenstein, und die Herrn von Wahrenberg, als die samt den abgestorbenenGeschlechtenderHerrn vonBernegg undHohenberg, vondenGrafen von Steyer entsprossen, es ebenfalls in ihrren Wappen, doch mit unterschiedenen Farben, geführet und noch führen. Abriß der Stadt Steyer Wappen und Insiegel. Angedeute Erbau- und Erhebung nun vielgedachter Stadt Steyer, ist wie leicht zu erachten, nicht auf einmahl, oder zugleich zu einer Zeit, sondern successive zugegangen. Dann, nachdem die streitigen Ungarn, von den Röm. Teutschen Kaysern, zu mehrmahlen geschlagen, letztlich zum Christlichen Glauben gebracht, und also die Lande von ihren weitern Uberfällen und Verwüstungen etwas gesichert worden, daneben auch das Eisen Bergwerck sich immer reichlicher erzeiget, das Gehölze in den wildenWäldern abgestockt, und neben dem Stahl und Eisen an der Ennß heraus gegen Steyer, und von dannen weiter geführet worden, so hat sich bey solchen erscheinenden Gewerb, der Eisen- und Holz-Handlung, anmuthigen, lieblichen Gelegenheit des Ortes, zwischen den zweyen flüssenden Wassern, und des allda verspührten gefunden Luffts, ein Menge Volcks nach und nach niedergelassen, welche anfangen ihre Häuser und Wohnungen zu bauen, und wie aus den alten Briefen abzunehmen, so seyn anfänglich die Häuser vom Schloß um den Berg herum, folgends die Ober- Zeil in der Stadt gebauet. In Ennßdorff stunden vorhin etliche Fischer-Häuser, davon fiel den Namen Fischhueben noch auf den heutigen Tag behalten; Allda hin, wie auch in Steyerdorff nach und nach mehrere Behausungen, die Mühlen, Schmiden, Schleiffen, Bäder ,Bräu-Häuser, und andere Werck-Stätt mehr aufgerichtet, sonderlich aber sind erst in den nächste verflossenen 200 Jahren, die meisten Häuser an der untern Zeil in der Stadt neben der Ennß (welche mit den Stuben damahls nur in der Nieder gebaut, und zumTheil mit Stroh gedeckt waren) wie auch die Häuser in Grüenerdt, wie mans jetzo nennet, vor Zeiten aber, weilen daselbst ein schöner grüner Anger gewesen, das Grünordt geheißen hat, in jetzigen Stand erhebt worden. Anlaß, zu der Stadt Steyer Erbauung. Häuser am Berg. Ober-Zeill in der Stadt. Untere Zeil in der Stadt. Grünerdt oder Grünordt
7 Sintemahlen dann diese Stadt und Schloß Steyer, zwischen vorgemeldten zweyen Wasser-Flüssen, der Ennß und Steyer, erbauet und gelegen welche Wasser die beyde vor Zeiten gewesene Dörffer, anjezo aber Vorstädte, das Steyer- und Ennßdorff, von der Stadt absondern; Auf welchen Wassern auch der meisten Bürgerschafft Gewerb und Nahrung, sonderlich aber der Stahl und Eisen zu- und abgeführet wird, so ist meines Erachtens nicht unnöthig, sowohl von diesen zweyen Wasser-Strömen, als auch von dem Eisen und Stahl-Bergwerck, wo dasselbe gelegen, an diesen Ort mit wenigen zu gedencken. Die Ennß, entspringt nun aus demErz-BißthumSalzburg, nicht fern von der Statt Rattstatt; Allda imGebürg, aus einem Brunnen, der Ennß-Brunnen genannt, ein kleines Bächel herfür quillet, welches seinen Lauff für Rattstatt; und daselbsten die Taurach, (die aus den hohen Gebürg des Rattsetter Taurn, von den Tauriscis noch also genennt fliesset) zu sich nimmet. Sie rinnet ferner fort für Schladnung, durchs Ennßthal, für Closter Admont, und also folgends durch das Gebürg hindurch biß gegen Steyer, und von dannen für die Stadt Ennß: Daselbsten nicht fern davon, gegen Mauthaußen über, sie sich in die Donau ergiesset, und also den Namen verlieret, der vielfältigen Krümme nach, wie solchesWasser vonGebürg her seinen Lauffnimmt, seyn dieMeilen nicht wohl auszurechnen, demLand nach aber erstreckt sich solcher Lauff in die - -Meilen ungefehr. Die Zwerch- oder Seiten-Bäche, die sich in die Ennß ergiessen, seyn fürnemlich diese, unter Rattstatt fällt drein die Manlich, bey Schäldting der Bach solchen Namens, und baß drunter der weissen Bach, in Ennßthal die Schölck, die Salza, der Donspach, bey Liezen jenseits die Palten, disseits der Piernbach aussern hohen Gebürg des Piern, in der Hiffelau rint darzu der Arztbach, aussernEisenarzt, hernach die Salza, der Reiffling-Bach, der weissen Bach, die Lausach, die Frenz. Klein Reiffling, der Schröbach, Kafflenzbach, Ascha, Reichranning der Lausser, Stierl, Wembach, Trätten-Tambach, Gäsenbach dann letztlich die Steyer, und etwas hinab die untere Reich-Rähmbing; Durch welche Zuflüsse ermeldter Ennß-Strom, insolche Größ erwachsen, daß man von droben gemeldten Ort Reiffling aus biß in die Donau mit Schiffen fahren kan; Wiewohl solche Schiffarth allererst bey 60. oder 70. Jahren, (wie an seinen Ort soll gemeldet werden) da vorhin allein die Floß Fuhr in Gebrauch gewesen. Es ist aber dieser Ennß- StromindenHistorien sonderlichdaher bekannt, weilen erstlich an Außlauff desselbigen in die Donau, die oben gedachte, von den Hunnen zerstöhrte berühmte Röm. Reichs-Stadt undColonie Laureacumoder Lorch gestanden hat, welche unter Regierung Kaysers Clau-dii Tyberi, der das Noricum ganz unter der Römer Gewalt gebracht, und von Anno Christi 16. biß 39. regiert; Nach anderer Meynung aber, von Kayser Marco Aurelio Antonino, dessen auch droben gedacht, und der von Anno 163. biß 182. in der Regierung gewest, erbauet, und dahero Colonia Aureliana Laureacensis genennet worden: Und soll dieselbe in dem ebenen Feld bey der jetzigen Stadt Ennß, gegen der Donau-werts, welches dahero noch das Larchfeldt geheissen wird, gestanden haben, welche Stadt vor Zeiten ein Erz-Bischofflicher Sitz gewesen, und nach Cuspiniani Anzaig, in ihrer Länge über 2000. Schritt, oder bey einer halben Teutschen Meil in sich begriffen, und wie Lazius andeutet, gar biß gegen Spielberg sich erstreckt haben; Wohin selber Gegend, auf den Berg gegen der Ennß, die jetzige Stadt Ennß, wie droben schon gemeldet, erbauet worden; Und dahin deuten folgende an den hohen Thurn zu Ennß angeschriebene Vers: Aspicis exiguam nec magni nominis Vrbem Quam tamen aeternus curat amatque Deus. Haec de Laureaco reliqua est, his Marcus in oris Cum Luca Christi dogma professus erat. Annus Christus 983. Lorch, die Stadt an Außlauff der Ennß gelegen gewest Beschreibung deß EnnßFluß
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