Garsten-Mühlbach Grundertragserhebung 1832

Kreis Traun Schatzungs=Districts N°. V. Steuer-Bezirks Obrigkeit Garsten Catastral Gemeinde Mühlbach Einvernehmungs Protocoll Welches am heutigen Tage über den Natural=Bruto=Ertrag aller ökonomischen Kulturgattungen aufgenohmen wurde. Mühlbach am 31ten Oktober 1832. Gegenwaertige Dominik Schönböck Schätzungskomissiär Karl Schachermayr Leitungsbeamter Leopold Hillinger Richter Simon Serglhuber Simon Staudinger Simon Haider Ausschüsse Michl Edtlinger Anton Singerlhuber Peter Blumenschein Vortrag. Mit Bezug auf den schon wiederhollt beckannt gegebenen wichtigen Ackt der Grundschätzungs Operationen für den stabilen Kataster, wird der Gemeinde Vorstand bey Pflicht und Gewissen zur Abgabe der strengsten Wahrheit aufgefordert. Der Gemeinde Vorstand hat demnach anzugeben, welchen Mittel-Ertrag an Nuturalien ein österreichisches Joch von 1600 □ Klaftern in jeder Kulturgattung und Klasse in Jahren gewöhnlicher Fruchtbarkeit, und bey Anwendung der gemeinde üblichen Kultur, jährlich abwerfe, und denselben zugleich erinnert, jene Wirtschaftsrechnungen und Aufzeichnungen vorzulegen, welche für den gegenwärtigen Zweck benützbar wären.

Kreis Traun Schatzungs=Districts N°. V. Steuer-Bezirks Obrigkeit Garsten Catastral Gemeinde Mühlbach Einvernehmungs Protocoll Welches am heutigen Tage über den Natural=Bruto=Ertrag aller ökonomischen Kulturgattungen aufgenohmen wurde. Mühlbach am 31ten Oktober 1832. Gegenwaertige Dominik Schönböck Schätzungskomissiär Karl Schachermayr Leitungsbeamter Leopold Hillinger Richter Simon Serglhuber Simon Staudinger Simon Haider Michl Edtlinger Anton Singerlhuber Peter Blumenschein Ausschüsse Vortrag. Mit Bezug auf den schon wiederhollt beckannt gegebenen wichtigen Ackt der Grundschätzungs Operationen für den stabilen Kataster, wird der Gemeinde Vorstand bey Pflicht und Gewissen zur Abgabe der strengsten Wahrheit aufgefordert. Der Gemeinde Vorstand hat demnach anzugeben, welchen Mittel-Ertrag an Nuturalien ein österreichisches Joch von 1600 □ Klaftern in jeder Kulturgattung und Klasse in Jahren gewöhnlicher Fruchtbarkeit, und bey Anwendung der gemeindeüblichen Kultur, jährlich abwerfe, und denselben zugleich erinnert, jene Wirtschaftsrechnungen und Aufzeichnungen vorzulegen, welche für den gegenwärtigen Zweck benützbar wären.

Aeusserung des Gemeinde Vorstandes. Die produktiven Grundstücke dieser Gemeinde bestehen nach dem hierüber aufgenohme= nen Klassifickations Protockolle von 19ten August 1831 als folgenden öckonomischen Kultur= Gattungen und Klassen, als: I. Aecker mit 3 Klassen II Wiesen 4 III Kleine Garten einziger IV Hutweiden einzige V Wiese mit Obstbäume einziger VI Hutweiden mit Holznutzen einziger Die anwesenden Gemeinde=Repräsentanten geben an, daß sie keine Wirthschafts= Rechnungen, oder sonstige schriftliche Aufzeichnungen über Acker und Wiesen Erträgniße besitzen die einen Anhaltspunkt, zu gegenwärtigen Zweck geben könnten. Wirthschafts=Curs I Ackerland 3. Klassen Die Aecker dieser Gemeinde werden in allen 3 Klassen in nachstehenden Wirthschafts Curse bebaut. Jahr der Classe Dün= gung Frucht= folge I II III 1/3 Waitzen 1. 1/3 Waitzen 1/3 Waitzen 2/3 Korn 2/3 Korn 2/3 Korn 2. Hafer Hafer Hafer 1/3 Klee 1/3 Klee 1/3 Klee 3. 2/3 Brache 2/3 Brache 2/3 Brache

Aeusserung des Gemeinde Vorstandes. Die produktiven Grundstücke dieser Gemeinde bestehen nach dem hierüber aufgenohme= nen Klassifickations Protockolle von 19ten August 1831 als folgenden öckonomischen Kultur= Gattungen und Klassen, als: I. Aecker mit 3 Klassen II. Wiesen " 4 " III. Kleine Garten " einziger " IV. Hutweiden " einzige " V. Wiese mit Obstbäumen " einziger " VI. Hutweiden mit Holznutzen " einziger " Die anwesenden Gemeinde=Repräsentanten geben an, daß sie keine Wirthschafts= Rechnungen, oder sonstige schriftliche Aufzeichnungen über Acker und Wiesen Erträgniße besitzen die einen Anhaltspunkt, zu gegenwärtigen Zweck geben könnten. Wirthschafts=Curs I Ackerland 3. Klassen Die Aecker dieser Gemeinde werden in allen 3 Klassen in nachstehendenWirthschafts=Curse bebaut. Jahr der Classe Dün= gung Frucht= folge I II III 1 1. 1/3 Waitzen 2/3 Korn 1/3 Waitzen 2/3 Korn 1/3 Waitzen 2/3 Korn " 2. Hafer Hafer Hafer " 3. 1/3 Klee 2/3 Brache 1/3 Klee 2/3 Brache 1/3 Klee 2/3 Brache

Düngung I. Klasse Diese erfolgt alle 3 Jahre zur Winterfrucht mit: 33 Fahrtl à 6 Ztr. sohin in Summa 198 Ztr. entfällt per 1 Jahr 66 Ztr. II. Klasse: Das Düngerquantum stellt sich mit der I Klasse gleich nur muß bemerket werden daß wegen obdachenden Lage dieser Äcker nur 5 Ztr per Karen angenohmen werden kann. III Klasse: Da die hieher einbezogenen Äcker meistens mehr oder weniger steil abgedacht liegen so kommen auf 1. Joch bey gleicher Düngerquantität mit der I. Klasse per Karen nur 4 Ztn. anzunehmen. Das Dünger Materiale besteht aus Laub und Nadlstreu, weniger aus Strohdünger Summenbedarf zu 1 Joch I Klasse II Klasse III Klasse Waitzen 3 Metzen 3 Metzen 3 Metzen Korn 3 3/8 3 3/8 3 3/8 Hafer 4 1/4 4 1/4 4 1/4 Klassensumme 11 N 11 N 12 M Natural Ertrag pr. 1 Joch I 1/3 Waitzen 38 2/5 Mandl a 3 2/3 Metzen = 8 Metzen (zu 1/3 = 2 2/3 Metzen) 1 Jahr 2/3 Korn 36 1/4 9 dto. (zu 2/3 = 6 dto.) 2 Hafer 3 Fahrtl a 6 2/3 20 dto (ganz = 20 Metzen) 3 1/3 Klee auf 2 Mahden 3 Fahrtl a 9 Ztr. = 27 Ztr. (zu 1/3 = 9 Ztr.) 2/3 Brache II 1. Jahr 4/3 Waitzen 42 Mandl a 1/6 Metzen = 7 Metzen (zu 1/3 = 2 1/3 Metzen) 2/3 Korn 38 2/5 dto. a 3 2/3 dto. = 8 Metzen (zu 2/3 = 5 1/3 Metzen) 2. Hafer 3. Fahrtl. a 6 dto. = 18 Metzen (ganz = 18 Metzen) 3. 1/3 Klee auf 2 Mahden 3 Fahrtl a 8 Ztr. = 24 Ztr. (zu 1/3 = 8 Ztner) 2/3 Brache III. 1 Jahr 1/3 Waitzen 48 Mandl a. 1/8 Metzen = 6 Metzen (zu 1/3 = 2 Metzen) 2/3 Korn 42. dto. a 1/6 dto. = 7. dto. (zu 2/3 = 4 2/3 dto.) 2 Hafer 3 a 5 Metzen 15 dto. (ganz = 15 dto) 3 1/3 Klee auf 2 Mahden 3 Fartll à 7 Ztr. = 21 Z. (zu 1/3 = 7 Ztr.) 2/3 Brache

Düngung I. Klasse Diese erfolgt alle 3 Jahre zur Winterfrucht mit: 33 Fahrtl à 6 Ztr. sohin in Summa 198 Ztr. entfällt per 1 Jahr 66 Ztr. II. Klasse: Das Düngerquantum stellt sich mit der I Klasse gleich nur muß bemerket werden daß wegen obdachenden Lage dieser Äcker nur 5 Ztr per Karen angenohmen werden kann. III Klasse: Da die hieher einbezogenen Äcker meistensmehr oder weniger steil abgedacht liegen so kommen auf 1. Joch bey gleicher Düngerquantität mit der I. Klasse per Karen nur 4 Ztn. anzunehmen. Das Dünger Materiale besteht aus Laub und Nadlstreu, weniger aus Strohdünger Summenbedarf zu 1 Joch I Klasse II Klasse III Klasse Waitzen 3 Metzen 3 Metzen 3 Metzen Korn 3 3/8 " 3 3/8 dto. 3 3/8 " Hafer 4 1/4 " 4 1/4 dto. 4 1/4 " Klassensumme 11 N 11 N 12 M Natural Ertrag per 1 Joch I. 1. Jahr 1/3 Waitzen 2/3 Korn 38 2/5 Mandl 36 " à 3 2/3 Metzen 1/4 " = 8 Metzen = 9 dto. (zu 1/3 = 2 2/3 Metzen) (zu 2/3 = 6 dto.) 2. " Hafer 3 Fahrtl à 6 2/3 " = 20 dto (ganz = 20 Metzen) 3. " 1/3 Klee 2/3 Brache auf 2 Mahden 3 Fahrtl à 9 Ztr. = 27 Ztr. (zu 1/3 = 9 Ztr.) II. 1. Jahr 4/3 Waitzen 2/3 Korn 42 Mandl 38 2/5 dto. à 1/6 Metzen à 3 2/3 dto. = 7 Metzen = 8 Metzen (zu 1/3 = 2 1/3 Metzen) (zu 2/3 = 5 1/3 Metzen) 2. " Hafer 3 Fahrtl à 6 dto. = 18 Metzen (ganz = 18 Metzen) 3. " 1/3 Klee 2/3 Brache auf 2 Mahden 3 Fahrtl à 8 Ztr. = 24 Ztr. (zu 1/3 = 8 Ztr.) III. 1. Jahr 1/3 Waitzen 2/3 Korn 48 Mandl 42 dto. à. 1/8 Metzen à 1/6 dto. = 6 Metzen = 7. dto. (zu 1/3 = 2 Metzen) (zu 2/3 = 4 2/3 dto.) 2. " Hafer 3 " à 5 Metzen = 15 dto. (ganz = 15 dto.) 3. " 1/3 Klee 2/3 Brache auf 2 Mahden 3 Fartll à 7 Ztr. = 21 Ztr. (zu 1/3 = 7 Ztr.)

Bemerkung. Die Brache wird mit dem Schafviech beweidet. Die Winterhalm werden in den ersten beyden Klassen abgemäht und zur Streu verwendet, in der III Klasse aber eingeackert. Das Waitzen und Haferstroh wird verfüttert, das Kornstroh wird zur Bedachung verwendet. II. Wiesen mit 4 Klassen Erste Klasse. Ist 2 mähdig, liefert gemischtes Futter, wird meistens mit Adlwasser gedüngt und liefert: an Heu 1 Fahrtl à 9 Ztr. 9. Ztr, an Grumet 1/2 dto. à 4 4 Ztr. Zweyte Klasse. Ist 2 mähdig gemischt wird nicht bewässert und gibt: an Heu. 1 Fahrtl à 7 Ztr. 7 Ztr. Grumet 1/2 Fartl per 3 Ztr. 3 Ztr. Dritte Klasse. Ist einmähdig gemischt - liefert kurze Gräser die auf Heu reducirt 1 Fahrtl à Ztr. ausmachen. Vierte Klasse. Ist einmähdig süß besteht meistens nur aus Ackerrainen und Gsetten die den Erdabschiebungen ausgesetzt sind - wovon per Joch 1/2 Fahrtl à 2 1/2 Ztr. entfallen Anmerkung. Das Wießland wird äußerst selben beweidet. III Kleine Gärten: Diese unter 400 □° messenden Obst und Gemüßegarten werden instrucksionsgemäß den Aeckern I. Klasse gleichgehalten IV Hutweiden Einzige Klasse. Dieselben bilden meißtens arroddirte Parzellen mit süßem Futterprodukt - werden von den respectiven Grundbesitzern nach Belieben in dieser Eigenschaft benützt, und könnten nöthigen Falls, eben so wie die letzte Wiesenklasse benützt werden, indem sie mit ihrer Lage, Bodenbeschaffenheit und Grasnarbe gemein haben, daher per 1 Joch 2 1/2 Ztr. Heu entfallen.

Bemerkung. Die Brache wird mit dem Schafviech beweidet. Die Winterhalm werden in den ersten beyden Klassen abgemäht und zur Streu verwendet, in der III Klasse aber eingeackert. Das Waitzen und Haferstroh wird verfüttert, das Kornstroh wird zur Bedachung verwendet. II. Wiesen mit 4 Klassen Erste Klasse: Ist 2 mähdig, liefert gemischtes Futter, wird meistens mit Adlwasser gedüngt und liefert: an Heu 1 Fahrtl à 9 Ztr. 9. Ztr. an Grumet 1/2 dto. à 4 " 4 Ztr. Zweyte Klasse: Ist 2 mähdig gemischt wird nicht bewässert und gibt: an Heu. 1 Fahrtl à 7 Ztr. 7 Ztr. Grumet 1/2 Fartl per 3 Ztr. 3 Ztr. Dritte Klasse: Ist einmähdig gemischt - liefert kurze Gräser die auf Heu reducirt 1 Fahrtl à 5 Ztr. ausmachen. Vierte Klasse: Ist einmähdig süß besteht meistens nur aus Ackerrainen und Gsetten die den Erdabschiebungen ausgesetzt sind - wovon per Joch 1/2 Fahrtl à 2 1/2 Ztr. entfallen Anmerkung. Das Wießland wird äußerst selben beweidet. III. Kleine Gärten: Diese unter 400 □° messenden Obst und Gemüßegarten werden instrucksionsgemäß den Aeckern I. Klasse gleichgehalten. IV. Hutweiden Einzige Klasse. Dieselben bilden meißtens arroddirte Parzellen mit süßem Futterprodukt - werden von den respectiven Grundbesitzern nach Belieben in dieser Eigenschaft benützt, und könnten nöthigen Falls, eben so wie die letzte Wiesenklasse benützt werden, indem sie mit ihrer Lage, Bodenbeschaffenheit und Grasnarbe gemein haben, daher per 1 Joch 2 1/2 Ztr. Heu entfallen.

V Wiesen mit Obstbäumen Einzige Klasse Diese bestehen theils auch schwach mischürrigen Felderainen, theils aus zu 2 mähdigen arrondirten Parzellen, welche mit Aepfel und Birnbäumen ersterenfalls – mit diesen dann Zwetschtenbäumen in Gemenge über letztern falls bestuckt sind. Daher erstern ein zu geringes, letztere aber ein ebenmäßiges Areale im Gegenhalte zum Kronenumfang der Bäume einnehmen, welchen Nachtheil durch die auf unarrondirten Parzellen gewonnenen 2 schürrigen Gräser wieder aufgehoben wird. Nachdem übrigens keine Pachtungen von dieser Kultursgattung bestehen, – so muß der Ertrag in Parifickationswege instrucktionsgemäß geschehen. Der Gemeinde Vorstand glaubt daher hiefür den einfachen Ertrag den Aecker I Klaße ansprechen zu müssen. VI. Hutweiden mit Holznutzungen Einzige Klasse. Diese Weiden stellen sich im Grasertrage mit den reinen Weiden bey gleicher Lage und Bodenbeschaffenheit durchgehends gleichmässig dar, sie kommen daher gleich wie dieselben den Wiesland letzten Klassen zu stellen, wornach per Joch 2 1/2 Ztr. süßes Heu entfallen, worinn jedoch die bestuckte Area von dem so eben ausgesprochenen Ertrage in Abzug zu bringen, und als Weidland einzuschätzen. Vorgelesen, geschlossen, und mit den Bemerken der Caon gefertiget, daß sie sich die zur Einhaltung des Verhältnißes allenfalls nothwendig werdenden Modificationen vorzunehmen vorbehält. Actum Mühlbach ut supra Leopold Hillinger m/p Richter Schönbeck m/p Schütz Coar Simon Serglhuber m/p Karl Schachermayr m/p Michael Edtlinger m/p leitender Beamter Anton Blumenschein m/p Peter Blumunschein m/p Ausschüsse Simon Staundinger m/p Simon Haiden m/p

V. Wiesen mit Obstbäumen Einzige Klasse Diese bestehen theils auch schwach mischärrigen Felderainen, theils aus zu 2 mähdigen arrondirten Parzellen, welche mit Aepfel und Birnbäumen ersterenfalls – mit diesen dann Zwetschtenbäumen in Gemenge über letztern falls bestuckt sind. Daher erstern ein zu geringes, letztere aber ein ebenmäßiges Areale im Gegenhalte zum Kronenumfang der Bäume einnehmen, welchen Nachtheil durch die auf unarrondirten Parzellen gewonnenen 2 schärrigen Gräser wieder aufgehoben wird. Nachdem übrigens keine Pachtungen von dieser Kultursgattung bestehen, – so muß der Ertrag in Parifickationswege instrucktionsgemäß geschehen. Der Gemeinde Vorstand glaubt daher hiefür den einfachen Ertrag den Aecker I Klaße ansprechen zu müssen. VI. Hutweiden mit Holznutzungen Einzige Klasse. Diese Weiden stellen sich im Grasertrage mit den reinen Weiden bey gleicher Lage und Bodenbeschaffenheit durchgehends gleichmässig dar, sie kommen daher gleich wie dieselben den Wiesland letzten Klassen zu stellen, wornach per Joch 2 1/2 Ztr. süßes Heu entfallen, worinn jedoch die bestuckte Area von dem so eben ausgesprochenen Ertrage in Abzug zu bringen, und als Weidland einzuschätzen. Vorgelesen, geschlossen, und mit den Bemerken der Caon gefertiget, daß sie sich die zur Einhaltung des Verhältnißes allenfalls nothwendig werdenden Modificationen vorzunehmen vorbehält. Actum Mühlbach ut supra Schönbeck m/p Schätz-Coar. Leopold Hillinger m/p Richter Karl Schachermayr m/p leitender Beamter Simon Serglhuber m/p Michael Edtlinger m/p Anton Blumenschein m/p Peter Blumunschein m/p Simon Staundinger m/p Simon Haiden m/p Ausschüsse

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