V. Wiesen mit Obstbäumen Einzige Klasse Diese bestehen theils auch schwach mischärrigen Felderainen, theils aus zu 2 mähdigen arrondirten Parzellen, welche mit Aepfel und Birnbäumen ersterenfalls – mit diesen dann Zwetschtenbäumen in Gemenge über letztern falls bestuckt sind. Daher erstern ein zu geringes, letztere aber ein ebenmäßiges Areale im Gegenhalte zum Kronenumfang der Bäume einnehmen, welchen Nachtheil durch die auf unarrondirten Parzellen gewonnenen 2 schärrigen Gräser wieder aufgehoben wird. Nachdem übrigens keine Pachtungen von dieser Kultursgattung bestehen, – so muß der Ertrag in Parifickationswege instrucktionsgemäß geschehen. Der Gemeinde Vorstand glaubt daher hiefür den einfachen Ertrag den Aecker I Klaße ansprechen zu müssen. VI. Hutweiden mit Holznutzungen Einzige Klasse. Diese Weiden stellen sich im Grasertrage mit den reinen Weiden bey gleicher Lage und Bodenbeschaffenheit durchgehends gleichmässig dar, sie kommen daher gleich wie dieselben den Wiesland letzten Klassen zu stellen, wornach per Joch 2 1/2 Ztr. süßes Heu entfallen, worinn jedoch die bestuckte Area von dem so eben ausgesprochenen Ertrage in Abzug zu bringen, und als Weidland einzuschätzen. Vorgelesen, geschlossen, und mit den Bemerken der Caon gefertiget, daß sie sich die zur Einhaltung des Verhältnißes allenfalls nothwendig werdenden Modificationen vorzunehmen vorbehält. Actum Mühlbach ut supra Schönbeck m/p Schätz-Coar. Leopold Hillinger m/p Richter Karl Schachermayr m/p leitender Beamter Simon Serglhuber m/p Michael Edtlinger m/p Anton Blumenschein m/p Peter Blumunschein m/p Simon Staundinger m/p Simon Haiden m/p Ausschüsse
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