Burg Aggstein und die Burggrafen von Steyr

63 dem Streithandel ein Ende. Das Stift Melk behielt die bisherige Mautfreiheit für seine stromaufwärts fahrenden Schiffe, dagegen es den Eigentümern der befreiten, erbeigentümlichen Maut Aggstein jährlich sechzehn Eimer Gebirgswein, wie er jedes Jahr gewachsen, bei der gedachten Maut abzulegen schuldig sein sollte. Kaiser Ferdinand III. bestätigte zu Wien am 7. Juni 1642 den Vertrag.1 Da dieser von beiden Brüdern Traun, Otto Max und Johann Cyriak, beurkundet wurde, so scheint der Erstere noch irgend einen Anteil am Gut Aggstein gehabt zu haben. Nach der Familie Traun kommt Isabella Constantia Gräfin von Kronegh als Frau der Herrschaft Aggstein vor, welche sie 1685 an Konrad Balthasar Grafen von Starhemberg verkaufte, wozu diesem im folgenden Jahr der Freiherr von Prosing auch die vierzehn Aggsteiner-Untertanen abtrat, die er 1681 von dem Grafen Wilhelm von Kronegh gekauft hat.2 Konrad Balthasar Graf von Starhemberg, welchen Schwerdling „den größten Minister seinerzeit und den besten Ökonom der österreichischen Länder“ nennt, war aus der protestantischen in die katholische Kirche zurückgekehrt, bekleidete nach geleisteten Kriegsdiensten verschiedene wichtige Ämter am kaiserlichen Hof und im Staat und starb als des Kaisers wirklicher geheimer Rat und Kämmerer, niederösterreichischer Statthalter und Ritter des goldenen Vliesses den 3. April 1687, nachdem er viele Herrschaften durch Kauf an sich gebracht und die Kirche mit dem Servitenkloster zu Schönbühel von 1666 bis 1674 gebaut und gestiftet hatte, dessen Priestern dann auch die gottesdienstliche Besorgung der Schlosskapelle zu Aggstein auferlegt wurde.3 Dem Grafen Konrad Balthasar folgte im Besitz dieser Herrschaft sein Sohn Ernst Rüdiger, der unsterbliche Verteidiger Wiens gegen die Türken (1683), deren Streifhorden es damals nicht wagten, den Felsensitz Aggstein anzufallen. Noch prangen im Starhemberger Wappen die glorreichen Erinnerungszeichen jener glanzvollen Taten zum unvergänglichen Ruhm des Helden. Dieser schloss schon 1687 mit seinem Stiefbruder Franz Ottokar einen Teilungsvertrag über die väterliche Erbschaft, wodurch dieser auch die Herrschaften Schönbühel und Aggstein bekam, die bei seinem Tod 1699 auf seinen Erstgebornen Konrad Sigmund übergingen, welcher nach erlangter Altersnachlassung oder Jahrgebung (venia aetatis) 1708 die Verwaltung derselben antrat und sie bei seinem allzu frühen Tod 1727 seinem Sohn Johann Ernest hinterließ. Dieser trat 1783 seinem jüngeren Bruder Georg Adam, seit 1765 Fürsten von Starhemberg, unter gewissen Verbindlichkeiten sowohl die Majorats- als die Allodialherrschaften ab, der sie 1807 auf seinen Sohn Ludwig Joseph Maximilian Gregor vererbte.4 Dieser Fürst verkaufte 1819 Schönbühel und Aggstein dem Grafen Franz von Beroldingen, nach dessen Tod (2.12.1860) sein Neffe, der kais. kön. Hauptmann, Franz Graf von Beroldingen dieselben erbrechtlich erwarb. 1 Archivum Cartusiae Aggspac. T.I. BA. S. 493. BP. S. 594. BQ. S. 611- 612. Stiftsarchiv zu Melk. Serin. 68, Fase. 2, Lit. aetb. In den Jahren 1655 bis 1657 kamen noch ungegründete Ansprüche der Gräfin von Traun zu Aggstein auf die TazGerechtigkeit von der Hoftaferne des Klosters und im halben Dorf Aggsbach hinzu. (Arch. Aggsb. II. Lit. I. S. 34.) 2 Schwerdling, Gesch. d. Hauses Starhemberg, S. 228 u. ff. In meinem ungedruckten Aufsatz vom J. 1822 und in Hormayrs Archiv 1827 heißt es, dass Ludwig Mittermayr von Waffenberg 1685 Aggstein an den Grafen von Starhemberg verkaufte, worin ich einer schriftlichen Mitteilung des Priors zu Schönbühel P. Cyrill Maria Eizenberger folgte; daher scheint der kaiserliche Hofkammerrat Ludwig von Waffenberg, welcher 1689 die Herrschaft Burg Medling und Feste Lichtenstein kaufte, wohl Eigentümer eines Anteils von Aggstein gewesen und also auch jene Nachricht nicht verwerflich zu sein. Ganz unrichtig aber schreibt Schweickhardt, dass Hanns Wilhelm von Abensperg und Traun 1636 dem Konrad Balthasar von Starhemberg Aggstein verkaufte, ebenso Schultes, dass es der Graf 1649 durch Kauf an sich brachte. 3 Gesch. d. österr. Klerisei VIII. Bd., S. 188—189, verglichen mit andern sichern Quellen. 4 Wenn Schweickhardt in der Reihenfolge der Besitzer von Schönbühel und Aggstein zweimal den Fürsten Ludwig mit der Jahreszahl 1816 anführt, so kann diese nur von seiner Anschreibung im ständischen Gültenbuch zu verstehen sein, welche oft viel später als die wirkliche Besitzergreifung, ja manchmal erst kurz vor dem bevorstehenden Verkauf usw. einer Gülte geschah. Noch ist aus der Zeit des Starhemberger Besitzes von Aggstein zu bemerken, dass der Graf Ernst Rüdiger am 26. August 1693 (also nach geschlossenem Teilungsvertrage ?) die vorhin Vicedomsche Urbarsteuer bei seiner Herrschaft Aggstein um 887 Gulden und 4 Schilling von den niederösterreichischen Ständen kaufte. (Amortisations-Edict vom 17. Juni 1836 im Amtsblatt der Wiener-Zeitung, Num. 153 vom 7. Juli 1836.) Das Gasthaus am Ufer der Donau, neben dem Mautgebäude, wurde um diese Zeit neu gebaut; wenigstens ist ein Rauchfang mit der Jahreszahl 1696 und den noch unerklärten Buchstaben C P G (S ?) M P (?) M bezeichnet.

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