Burg Aggstein und die Burggrafen von Steyr

51 die widerrechtliche Errichtung solcher Mauten und Zölle und die Einhebung solcher Aufschläge unter der Strafe des Kirchenbannes verbot.1 Der Legat kam selbst nach Österreich, sein geschriebenes Wort durch die Tat zu bekräftigen, und ließ am 16. April an die Türen aller Kirchen zu Wien den Befehl anheften, dass die genannten Landherren ihre unrechtmäßigen Mauten und Aufschläge in Österreich binnen drei Tagen unter Strafe des Bannes abtun sollten. Dem sich in dieser schlechten Sache so vordrängenden Graveneck ließ er insbesondere durch den Priester Georg Oeder in Gegenwart des Officials von Passau und vieler Anderen die dringendsten Vorstellungen machen: „er möge die ungewöhnlichen Aufschläge aufheben und von seinen übrigen Wühlereien ablassen, und bedenken, dass ihm der Kaiser, der König von Ungarn, das ganze Land und alle Leute feind seien; als ein Mann bei sechzig Jahren müsse er schier sterben, und dann werden ihm weder die festen Schlösser, noch die großen Büchsen (schweres Geschütz) helfen, sondern seine Kinder vertrieben und er mit seinen Sünden zur Hölle fahren. Wollte er sich aber an solche Warnungen nicht kehren, und Fürsten und Jedermann verwirren und Unrecht thun, so müsse der Legat von Amtswegen einschreiten, dessen er doch lieber enthoben wäre.“ Darüber erschrak zwar der Freiherr und schrieb dem Legaten eilig und viel hierüber; allein da sich sein Starrsinn nicht beugen ließ, so wurde die Excommunication am 27. Mai wirklich über ihn ausgesprochen und vom Papst Sixtus IV. bestätigt. Doch selbst dieses außerordentliche Mittel konnte wenig ausrichten, weil der Bund des übermütigen österreichischen Adels sowohl in der Zahl seiner Mitglieder, als in der Frechheit seines Auftretens gegen den Kaiser immer weiter um sich griff. Graveneck schämte sich nicht einmal, zum Schaden des Fürsten und Landes, die ihm vom Kaiser erteilte Freiheit zu münzen missbrauchend, schlechteres, also falsches Geld auf seine eigene Rechnung zu prägen (1474-1476).2 Graveneck und sein Anhang fuhren noch einige Zeit in ihrem Widerstand gegen den Kaiser fort, der zur Vereitlung ihrer willkürlichen Aufschläge die Donau sperren ließ, und wurden daher neuerdings vom Papst selbst mit dem Kirchenbann belegt. Da kam doch endlich durch Vermittlung des nach Österreich geflohenen Erzbischofs Johann von Gran am 17.3.1477 im Schloss Trautmannsdorf zwischen dem Kaiser und dem Freiherrn Ulrich von Graveneck, dessen Sohn Wolfgang, Georg und Friedrich von Potendorf, Heinrich und Georg von Puchaim ein friedlicher Vergleich zu Stande, Kraft dessen die Freiherren von Graveneck alle ihre Schlösser, Märkte, Dörfer, Zehenten, Bergrechte, Gülten, Häuser und alle ihre liegenden Güter in Österreich zu Händen des Erzbischofs von Gran abtraten, der sie so lange innehaben sollte, bis ihnen der Kaiser dafür die versprochene Entschädigungssumme von 50.000 Gulden und ungarischen Ducaten in Gold bezahlt haben wird. Diese Güter waren: Trautmannsdorf, Litschau, Neuwolfenreut mit allem was zum Schloss Winkel, welches des Georg Scheck gewesen, gehört;3 Wald, Schauenstein, Getzendorf/Getzersdorf, die Besatzung zum Rackenhof mit der Gülte und Anderm, das nach Ebenthal gehört; das Scheckenamt bei Steier/Steyr, die Bergrechte zu Währing und Klosterneuburg und andere Bergrechte, die ehemals desselben Schecken gewesen; zwei Häuser in Wien, zwei zu Klosterneuburg und zu Steier/Steyr; das von dem Herrn von Wallsee satzweise gehabte Dorf Reisenberg; die vom Kaiser erhaltenen Pfandschaften Bruck an der Leitha 1 Diese Balle fand Bernhard Pez in der Bibliothek des baierischen Stifts Benedictbeuern in einem grossen Papier-Codex des fünfzehnten Jahrhunderts unter mehreren andern Abschriften und Aufzeichnungen, Österreich betreffend, deren einige sein Bruder Hieronymus Pez (Scriptor. rer. austr. T. II.) herausgab. (Literar. Nachlass d. Bernh. Pez in d. Bibliothek zu Melk. Bloße Inhaltsangabe der lateinischen Bulle.) 2 Chmels Handschriften d. k.k. Hofbibliothek I. Bd., S. 532-533, wo S. 674-675 noch andere in die Jahre 1472-1477 fallende Urkunden verzeichnet sind. Die Bannbulle samt der päpstlichen Bestätigung in deutscher Sprache s. in Chmels Materialien II. Bd., S. 315-320. Lichnowsky VII. Urk. Num. VIII. S. CCCCXCIII. u. f. Der zweite Bann vom Papst Sixtus (1476 und 1477) in Chmels Materialien II. 335-337. 3 Die Urkunden bei Kurz, Österr. unter K. Friedr. IV. II. Thl. S. 253-256, und in d. Monument. Habsburg. I. Abt. II. Bd., S. 267-273. Des kärntnerischen Priesters Jakob Unrest zweiter Teil der österr. Chronik bei Hahn, Collectio monumentorum vet. et recent. ineditor. T. I. p. 619-620, 645, schreibt, obwohl mit der alten Melker Chronik übereinstimmend, doch unrichtig: „Etlich (Schlösser) waren des Schickhen gewessen vom Waldt, als der Achstayn und Waldt mit anndern; die hat er in des Kaysers Diennst dem Schickhen angezwungen und het sich (hatte sie) auch innen;“ denn nicht Graveneck, sondern Georg von Stain hat Aggstein dem Schecken abgewonnen. Die angeführte Vergleichsurkunde nennt zwar Aggstein nicht, es ist aber doch gewiss ebenfalls an den Kaiser gekommen.

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