44 Wohl nicht schon 1461 oder 1462, wie Pritz es für sehr wahrscheinlich hält, da Fehden der Ritter und Anhänger des Kaisers und seines Bruders gegen einander in diesen Jahren häufig vorfielen, sondern sicherer erst 1463 und zwar auf des Erzherzogs Befehl zog Georg von Stain vor die Schlösser Achleiten (im Traunkreis), Aggstein und Wald und eroberte sie, worauf sein Herr, der die von ihm selbst oder von seinen Hauptleuten eingenommenen Burgen seiner Gegner zur landesfürstlichen Kammer einzuziehen gewohnt war, ihm dieselben, wie auch für dargeliehene 14.000 ungarische Gulden und Ducaten das Schloss und die Stadt Steier/Steyr nebst dem Markt Aschbach, laut Verschreibung, Wien am 16. März 1463 gefertigt, als Pfandschaft überließ, in deren Genüsse sich ihr Inhaber auch nach Albrechts Tod behauptete.1 Das Schicksal des schwer gebeugten Georg Scheck war nichts weniger als so hart, wie es seine Verbrechen verdient hätten. Man begnügte sich damit, ihm seine Schlösser zu nehmen,2 ohne sich dann weiter um den aus seinem reichen Besitztum Vertriebenen zu kümmern, der aus dem Schiffbruch seines Glückes und Ansehens kaum mehr als das nackte Leben rettete, um es als hochbejahrter Greis noch einige Zeit kläglich zu fristen, und in Dunkelheit und Dürftigkeit zu enden. Diese unbegreiflich scheinende Schonung seiner Freiheit und seines von Kummer und Reue gefolterten Daseins erklärt sich aus dem Fehdegeist seiner Zeit, der den überwundenen Gegner, nachdem er seiner Güter beraubt war, doch wieder als Seinesgleichen betrachtete, weil der Sieger sich ähnlicher Untaten, ohne sich ihrer zu schämen, schuldig wusste und die Strafe derselben eher für ein Unglück des Feindes als für eine Schande zu halten geneigt war.3 Wenn bei der Betrachtung von Schecks Bosheit und Untergang das bewegte Leben des Mittelalters an unseren Blicken vorüberzieht, so sind es hier zunächst die schreienden Gegensätze, die unser Gemüt ergreifen und unser Nachdenken beschäftigen. Die von dem Ritter Scheck erbaute und mit einer gestifteten Messe begabte Burgkapelle und in geringer Entfernung das schaudererregende Fluch belastete Rosengärtlein, aus welchem dumpfes Stöhnen, herzzerreißendes Wehegeheul, laut schallendes Geschrei rasender Verzweiflung, nur mit dem Aechzen und Stöhnen der Sterbenden endigend, hinüberdringt in die geweihte Stätte, wo Schreckenwald, das blitzende Auge von Rache entflammt, auf den Knien liegend sein Lippengebet vor dem Priester hersagt, welcher eben die hochheiligen Geheimnisse einer Religion feiert, die selbst den Feind zu lieben befiehlt — welche fruchtbare Belehrung für jene Schwärmer, die in ihrer blinden Überschätzung und Bewunderung des hochgepriesenen Mittelalters wetteifernd sich überbieten, und undankbar gegen die unschätzbaren Vorzüge der neueren Zeit jene schönen Tage zurückführen möchten, welche so beneidenswert glücklich waren, weil es noch keine Buchdrucker, keine Zeitschriften, keine Gleichberechtigung gab! Gegen alle Wahrheit malen sie sich dieses zweite goldene Zeitalter der Menschheit nur eben so, wie sie es sich einbilden und wünschen, ohne zu bedenken, dass man jede Zeit nehmen müsse, wie sie wirklich ist, weder besser noch schlimmer; also auch die mittelalterliche Vorzeit mit ihrem Glauben und Wahn, mit ihrer Lust und Pein, mit Allem, was jene Herzen so stürmisch bewegte, mit der Fülle der Liebe und des 1 Bei der im Folgenden anzuführenden Original-Urkunde Georgs von Stain vom 30. November 1470 befand sich auch die Pfandverschreibung Albrechts vom 16. März 1463 über die genannten Schlösser und Güter. (Chmels Materialien II. Bd., S. 307-308. Lichnowsky VII. Tl. Regesten Num. 756, 757.) 2 Aggstein, Wald, Ottenschlag, Winkel, Getzersdorf, Achleiten. Bei der später vorkommenden Übergabe der Güter Schecks durch den Freiherrn von Graveneck an den Kaiser 1474 werden als solche genannt: Winkel, Wald, Schauenstein, Getzendorf (Getzersdorf), der Rackenhof nach Ebenthal gehörig, das Scheckenamt zu Steyr/Steier usf. 3 Wenn Georg Scheck von Wald als der Letzte seines Geschlechtes gestorben sein soll, so musste er noch 1471 gelebt haben, in welchem Jahr, wie früher angegeben wurde, Georg Scheck von Wocking als Landrechtsbeisitzer gelesen wird. Ein Niklas Scheck soll noch 1492 das Schloss Ternberg im Gebirge hinter Neunkirchen, welches dem Kaiser als Erbschaft von Georg von Potendorf gehörte, pfand- und pflegweise innegehabt und um 600 ungarische Gulden dem Ritter Konrad Auer mittelst Ablösung überlassen haben. (Lichnowsky VIII. Thl. Regesten Num. 1823.) Es ist aber „Sepekch“ zu lesen, welche Ritterstandsfamilie in den Vierteln ober und unter dem Wienerwald begütert gewesen und zu welcher wohl auch der vorerwähnte Landgerichtsverweser Diepold Seebeck zu zählen ist. Ritter Niklas der Seebeck von Sebenstein kommt 1429 vor. (Regesten Num. IX.)
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