36 aus Wien vom 3. August 1446 an Wilhelm von Topel, an den königlichen Rat Georg Scheck von Wald und an den königlichen Hauptmann zu Krems Georg Wolfenreuter, an einem gewissen Tag zu Krems eine Untersuchung zu pflegen, woher die Städte Krems und Stein in solches Abnehmen gekommen, und besonders die Zwietracht beizulegen, die zwischen Ulrich den Vendlein und seinen Mithelfern und andern Fischern daselbst gewesen ist.1 Aber nicht bloß öffentliche Angelegenheiten, sondern auch minder bedeutende Rechtssachen nahmen die Tätigkeit Schecks in Anspruch. Der österreichische Kanzler Meister Hanns von Meyrs, Pfarrer zu Gars, Ulrich Eizinger von Eizing, Jörg der Scheck von Wald und Widthalben (Wilhelm) der Ebser vermittelten einen Vergleich zwischen Erhard Kelbersharter und dem Propst Johann und seinem Capitel zu Tirnstein, in Folge dessen Ersterer, welcher die Vogtei über dieses Stiftes Untertanen und Güter zu Grafenwörd unrechtmäßig für sich behauptet hatte, zu Wien den 31. August 1443 auf dieses angestrittene Recht des Stiftes verzichtete.2 Was die Besitzungen Schecks betrifft, so gehört die zu Wien am 25. Mai 1444 von dem König Friedrich erteilte Bewilligung hierher, dass der Scheck von Wald, Wolfgang Wolfenreuter und Georg Gravenwerder kleine landesfürstliche Lehen zu Geuttendorf an Oswald von Eizing verkaufen dürfen,3 dann ein Tauschvertrag vom 15. Mai 1446, Kraft dessen Georg Scheck von Wald dem Abt Wolfgang und dem Convent zu Göttweig seinen Hof, der Streitfelder genannt, bei Katzenberg in der Pfarre Kapellen gelegen, der freies Eigentum war, übergab und dafür vom Stift einen halben Zehent auf allen zu Ottenschlag gehörenden Gründen nebst einem halben Zehent zu Nendleins übernahm.4 Hatte sich Scheck unter der beliebten Regierung des gerechten Albrecht V. nicht gescheut, wenn er es ungestraft wagen zu dürfen glaubte, auf Schleichwegen oder mit Gewalt fremde Rechte zu verletzen und seiner Habgier zu frönen, so konnte Friedrichs vormundschaftliche Verwaltung des Landes, der es augenscheinlich an Kraft, Stetigkeit und Umsicht gebrach, sich mit Würde zu behaupten und ihren Verordnungen Achtung und Gehorsam zu verschaffen, ihn noch weniger zurückhalten, sich den Eingebungen seiner bösen Leidenschaften schrankenlos zu überlassen. Zuerst finden wir das nachbarlich-freundliche Verhältnis mit Rudolph von Tirnstein, dem Besitzer der Feste und Herrschaft Wolfstein, durch einen Streit gestört, welchen Scheck mit ihm hatte und dessen Gegenstand zwar nicht bekannt ist, vermutlich aber durch Eingriffe in die obrigkeitlichen Rechte des Ersteren oder durch Beschädigungen seiner Untertanen, vielleicht auch durch Landgerichtsfälle herbeigeführt wurde, und welchen König Friedrich 1440 durch seinen Anwalt im Bürgerrat zu Wien, Hanns Walch von Arbing, beilegen ließ.5 Die Maut unter dem Schloss Aggstein, deren Errichtung seinem Ritter und Rat zu Liebe und den Grundsätzen der damaligen Staats- und Volkswirtschaft gemäß, Albrecht V. bewilligt hatte, wirkte störend auf den lebhaften Verkehr und legte dem Handel auf der Donau ein neues Hindernis in den Weg; daher wurde auf einem, im November 1448 zu Krems gehaltenen Landtag unter den mancherlei gegründeten Beschwerden, um deren Abstellung sowohl die Stände insgesamt, als jeder Stand für sich besonders, bei Friedrichs Räten ihr Anbringen machten, und zwar als eine Klage des vierten Spruch wider den Grafen Heinrich von Görz erließ, die demselben in einem Rechtshandel mit dem römischen Könige Friedrich zuerkannte Pön betreffend. (Chmels Materialien, I. S. 229.) 1 Chmels Regesten K. Friedr. IV. Num. 2128, mit dem Datum 8. August. Die Urkunde im Stadtarchive zu Krems ist gegeben: Am Mittichen vor St. Lorenzentag 1446, das ist, den dritten August. 2 Archiv des Chorherrenstiftes Tirnstein. Mitteil. d. H. Stadtpfarrers Bielsky daselbst. 3 Lichnowsky VI. Tl. Regesten Num. 777. 4 Handschrift in der Bibliothek zu Göttweig: Miscellanea, Num. 895 Fol. 87 b. Das Siegel mit der Umschrift: „sigillum. iorg. schehck“ zeigt (ohne den Helm) den Querbalken im senkrecht halbierten Schild. Mitsiegler ist Wolfgang Uetendorfer, der im Schild einen Reiher mit einem Fisch im Schnabel führt. 5 Hoheneck III. Tl. S. 796. Rudolph von Tirnstein hatte 1430 Wolfstein von Otto von Meissau gekauft.
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