Burg Aggstein und die Burggrafen von Steyr

35 (oder von Eberstorf), Ulrich Eizinger von Eizing und Jorg Scheck von Wald, um der Königin Rat zu erteilen, herabgesandt haben; bald werde sie eine Botschaft an die Stadt senden usw.1 Besser als Johann von Reisperg wusste sein Nachfolger im Erzbistum Salzburg Friedrich von Emerberg mit seinem Grenznachbar in Österreich sich abzufinden und die Güter und Untertanen der Herrschaft Arnsdorf wenigstens vor arger Gewalt und frecher Beschädigung zu sichern, indem er dem Georg Scheck bis auf Widerruf das Hofmeisteramt zu Arnsdorf mit aller Zugehörung und die Vogtei über die österreichischen Besitzungen des Hochstiftes anvertraute, sich aber von ihm zu Wien am 17. November 1442 hierüber Versicherungsbriefe ausstellen ließ. In dem ersten, weitläufigen Revers verspricht der neue Hofmeister, über Einnahmen und Ausgaben jährlich Rechnung zu legen und sich mit den ihm angewiesenen jährlichen Bezügen für seine Amtsverwaltung zu begnügen: nämlich 4 Mut Roggen, 27 Mut Haber; dann vom Hof an dem Kreuzberg 20 Metzen Roggen, 20 Metzen Haber, alles Arnsdorfer-Maß; 5 Dreiling Wein; „für Lohn und auch den Knechten und an die Ende (Orte) zu geben, da es von Alter hingehört,“ 19 Pfund Pfennige; allen kleinen Dienst, der in das Hofmeisteramt gehört, es seien Hühner, Käse, Eier, Vogtpfennige, Waidpfennige und „Werchat“ all Abfahrt, Wandel und Busse (Strafgelder), „ausgenommen Fäll und gross Händel,“ woraus dem gnädigen Herrn von Salzburg zwei Teile, dem Vogt und ihm der dritte Teil zufallen sollen. Darum soll er auch alles „Haushaben, Rosse, Wagen, Knechte und Dirnen“ auf sich selbst halten und ausrichten. Wenn aber ein Wagen abgeführt oder zerbrochen würde oder ein Wagenpferd abginge, das soll von des Gotteshauses Salzburg Gut wieder gekauft werden, auch was er in desselben Notdurften und Diensten Zehrung tut, ihm erstattet werden; doch soll und will ich“ (verspricht er) „dieselb Zehrung gleichleich und mässleich tun,“ usw. An demselben Tage gab Scheck dem Erzbischöfe Friedrich wegen der ihm übergebenen Vogtei über alle Leute und Güter des Hochstifts Salzburg in Österreich eine urkundliche Versicherung, diese vor Gewalt und Unrecht bestens zu schirmen, von denselben Leuten nichts zu fordern noch zu nehmen, als was sie einem Vogt von alter Gewohnheit vorher gegeben haben, usw. Wird ihm diese Vogtei wieder abgenommen, so sollen er, seine Hausfrau, ihre Erben und alle ihre Freunde (Verwandte) nichts dagegen reden, handeln oder tun in keiner Weise, da er nur Seiner Gnaden Betvogt und nicht Erbvogt sei. Überdies beurkundete er am folgenden Tage (18. November), dass er wegen der ihm anvertrauten Verwesung des Hofmeisteramtes zu Arnsdorf dem Erzbischof Huldigung tue.2 Als Herzog Friedrich IV., seit dem Februar 1440 erwählter römischer König, zu Anfang des Monats März 1442 seine Reise nach Aachen zur Krönung angetreten hatte, begann am Samstag nach Ostern (7. April) der nach Krems ausgeschriebene Landtag, um die Regierung in Österreich während Friedrichs Abwesenheit zu ordnen. Unter den, diesem von den Ständen beigegebenen Räten, welche der römische König zu Nürnberg am 9. Mai zu Landesverwesern bestellte, vier und zwanzig an der Zahl, fehlte auch Georg Scheck von Wald nicht; so wie wir ihn noch weiter an den wichtigsten Staatsgeschäften teilnehmen sehen. Er besiegelt nebst andern Gliedern der österreichischen Stände zu Wien am 25. März 1446 die Urkunde über den Frieden, welchen Friedrich mit den mährischen Ständen auf acht Jahre geschlossen, und befindet sich im nämlichen Jahre unter den ständischen Abgeordneten, die im Dezember nach Neustadt gesandt wurden, um im Lager bei Leobersdorf mit dem Gubernator von Ungarn, Johann Hunyady, der, um die Herausgabe des königlichen Prinzen Ladislaus und der ungarischen Krone nebst der Befriedigung noch anderer Forderungen von Friedrich zu erzwingen, in Österreich eingefallen war, über einen Friedensschluss zwischen den Ungarn und Friedrich zu unterhandeln.3 2). In der Zwischenzeit dieser Ereignisse fällt ein Auftrag des Landesfürsten 1 Chmels Regesten d. röm. Königs Friedrich IV. Num. 7, 217, 218, 453. Lichnowsky VI. Thl. Regesten Num. 38, 180, 181, 359 (statt „Waldaw“ ist Wald zu lesen). Kurz, Österr. unter K. Friedr. IV. I. Tl. S. 37. Chmels Materialien zur österr. Geschichte I. Bd., S. 78. 2 Notizenblatt III. Jahrg. S. 252-254. 3 Kollar Analect. Vindobon. T. II. col. 1049 et seqq. 1238 (25. März 1446, wo Jorg Scheck von Achstain — nicht Aichstain — genannt wird), col. 1280 et seqq. Chmels Materialien zur österr. Gesch. I. S. 98, und Regesten K. Friedr. IV. Num. 511. Lichnowsky VI. Tl. Regesten Num. 325. Am 1. Februar 1447 wohnte in Gesellschaft vieler Anderen Herr Jörg Scheck einer Gerichtsversammlung zu Korneuburg bei, wo Michael Burggraf von Maidburg, Graf von Hardeck, einen

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