34 wurde in der königlichen Gruft zu Stuhlweissenburg beigesetzt, aber auch zu Wien schon am 28. Oktober dem edlen Toten ein feierliches Leichenbegängnis gehalten, bei welchem Georg Scheck den Schild des heiligen römischen Reiches zu tragen die Ehre hatte. Aus dieser Zeit sind noch urkundliche Nachrichten übrig, welche allein uns mit Margaretha, der Gemahlin Schecks, bekannt machen. Ihr Vater war Hanns der Scheck von Wocking, ein Vetter Georgs Scheck von Wald, dessen 1437 schon als eines Verstorbenen Erwähnung geschieht, und sie zuerst mit Alexius Hofer am Hof und nach dessen Tod mit Georg Scheck von Wald vermählt, dem sie zwei Töchter gebar. Sie hatte eine Streitsache wegen des Sitzes am Hof und zwei Bauernhöfen samt dem Zehent, in der Pfarre Euratsfeld gelegen, mit Oswald Hardter von Hart zu Grävendorf, der sich am 31. März 1438 auf den Ausspruch Georgs und Wolfgangs von Topel mit ihr verglich, worauf sie am 15. März 1441 der Edlen Frau Beatrix von Zelking zu Freideck, Heinrichs von Puchaim Witwe, den freien Sitz am Hof mit zwei Bauernhöfen und dem ganzen Zehent verkaufte, welche Stücke, als Lehen von der Herrschaft Ulmerfeld, sie dem Lehensherrn Bischof Nikodemus von Freising aufsandte.1 Ihre Töchter Apollonia und Dorothea starben unverehelicht in einem unbekannten Jahr, vermutlich noch vor ihren Altern, und fanden zu Wien bei den Augustinern nächst der Burg ihre Ruhestätte, wo die Grabschrift zu lesen war: „Hie seyn begraben, Jungfrau Apollonia und Jungfrau Dorothea, Herrn Jorgen des Schekhen von Wald Töchter, den beyden Gott genad“.2 Nach Albrechts vielbeklagtem und für seine Länder unheilvollem Tod übernahm statt des erst am 22. Februar 1440 geborenen Prinzen Ladislaus, daher Posthumus genannt, sein Vormund Herzog Friedrich IV. aus der steiermärkischen Linie die Regierung von Österreich. Da Herzog Albrecht VI., in beständiger Zwietracht mit seinem älteren Bruder Friedrich lebend, wiederholte Klagen über unbillige Teilung der väterlichen Erbschaft erhob und bei seiner Geldnot größere Einkünfte forderte, so wurde einer Commission von acht Schiedsmännern aus Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain die Entscheidung übertragen, welcher Albrecht sich zu unterwerfen versprach. Unter diesen von beiden Teilen Gewählten waren nebst dem Bischöfe Leonhard von Passau und Stephan von Hohenberg auch die beiden Nachbarn Rudolph von Tirnstein (zu Wolfstein usw.) und Georg Scheck von Wald. Allein der Ausspruch dieser Schiedsleute, welcher zu Wien den 3. März 1440 erging, hatte, weil jede Partei nur zum Vorteil ihres Herrn sprach, nicht den gewünschten Erfolg. Das Jahr darauf erhielt Ritter Georg Scheck vom Herzog Friedrich durch zwei zu Neustadt am 2. Februar 1441 gefertigte Urkunden die Bestätigung der beiden, diesen Diplomen wörtlich eingeschalteten Briefe Albrechts über die Verleihung der Donaumaut stromaufwärts beim Haus „zu dem Aggstein“ und der fürstlichen Freiung bei dieser Feste; dann am 13. Februar 1442 (ohne Ort der Ausstellung) einen Lehenbrief über die zwei Teile großen und kleinen Zehents auf vierzehn Lehen und dritthalb Hofstätten zu Neundorf (Kleinbonndorf) bei Grafenschlag im Viertel ober dem Manhartsberg, die er von Andreas Hauser und Andern gekauft hat und die von der landesfürstlichen Herrschaft Weitra zu Lehen sind. Von dem Ansehen, worin Scheck seiner trefflichen Kenntnis der Geschäfte und vielen Erfahrung wegen stand, gibt ein Dankesschreiben der Königin Witwe Elisabeth an den Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Wien, aus Preßburg den 4. August 1442 erlassen, Zeugnis, dass sie ihr den Hanns Eberstorfer 1 Preuenhueber S. 26. Wissgrill IV. 144. 353. Die Belehnung der Käuferin geschah hierauf durch den Bischof Nikodemus zu Wien den 13. März 1441. (Justini Kaltenegger collectio chartaruin veterum et sigillorum T. I. Num. 226, fol. 447. Handschrift im Servitenkloster zu Wien.) Der Lehenbrief an die neue Besitzerin hat ein früheres Datum als der Kaufbrief, weil ersterer sogleich am Tag der Aufsandung, ohne Rücksicht auf den noch nicht gefertigten Kaufbrief ausgestellt wurde. Wenn diese Margaretha Scheck von Wald mit jener „Margaretha von Wald“ identisch ist, welche am 19. Juni 1467 Jakob von Stubach, Lehrer der Heiligen Schrift und Prior der Dominicaner zu Wien, in die Gemeinschaft aller Gottesdienste, guten Werke und übrigen geistlichen Güter des Klosters aufgenommen hat (Bern. Pez Cod. dipl. hist, epist. P. III. p. 397), so hätte sie das Unglück ihres Hauses und das Elend ihres Gemahls noch erlebt, was aber gar nicht wahrscheinlich ist, da sie in den späteren Urkunden Schecks nirgends erscheint. 2 Preuenhueber S.26, wo aber die Grabschrift weder buchstäblich genau noch vollständig abgeschrieben zu sein scheint.
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