Burg Aggstein und die Burggrafen von Steyr

33 September 1437 zu Wien machen sollen, wenn sie aber diese nicht annehmen, Salzburg den betreffenden Schuldbrief übergeben und Albrecht alle Güter, in deren Besitz er sich gesetzt hat, dem Erzbischof zurückgeben soll usw. Diesem zu Wien am 13. August 1437 ergangenen Schiedsspruch folgte am 1. September die Erklärung sowohl des Erzbischofs als Schecks, dass sie den Ausspruch des Herzogs annehmen wollen, worauf am 4. September die Beilegung des Streites zwischen beiden durch Albrecht geschah.1 Die Ursachen, welche den Erzbischof gegen Scheck so erbitterten, dass er eigenmächtige Selbsthilfe übend, denselben überfallen und in Haft nehmen ließ — vielleicht weil Scheck als landesfürstlicher Kammermeister bei Einforderung der Hussitensteuer zu hart und ungerecht verfuhr; oder weil er als Landrichter und als nächster Nachbar der salzburgischen Herrschaft Arnsdorf sich gegen die Untertanen des Hochstiftes Neckereien und Bedrückungen zu Schulden kommen ließ; oder was sonst den Zorn des Erzbischofs so heftig reizte, ist aus den angeführten kurzen Notizen ebenso wenig ersichtlich, als die einzelnen Umstände und Vorfälle, die über das Zerwürfnis zwischen dem Herzog und Erzbischof, dessen Galle sich besonders über Scheck ergossen zu haben scheint, näheren Aufschluss geben könnten, dem man auch bei älteren und neueren Geschichtsschreibern vergebens nachforscht. Herzog Albrecht, nach seines Schwiegervaters Sigmund Tod am 1. Januar 1438 in Ungarn, am 29. Juni in Böhmen zum König gekrönt, am 18. März ebendieses Jahres zum römischen König gewählt, suchte den Georg Scheck für das Ungemach, welches er vermutlich nur als das allzu gehorsame Werkzeug des landesherrlichen Willens und als ein Opfer seines übel verstandenen oder übertriebenen Diensteifers erduldet hatte, durch neue und vorzügliche Beweise seiner besonderen Gnade zu entschädigen. Als der König, wohl voraussehend, dass die Regierungsgeschäfte ihm fernerhin nur selten und auf kurze Zeit sich in Österreich aufzuhalten erlauben würden, zu Ofen am 9. Februar 1438 vierzehn bevollmächtigte Stellvertreter zur Verwaltung des Landes unter und ob der Enns während seiner Abwesenheit ernannte, wurde Georg Scheck von Wald durch seine Aufnahme unter jene Männer ausgezeichnet, denen das Vertrauen Albrechts die Führung der Staatsgeschäfte und die Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung übertrug. Ferner verlieh er, kraft eines zu Prag am 30. September 1438 gefertigten Diploms, diesem seinem Ritter und Rat und dessen Erben auf ewige Zeiten eine Maut an der Donau unter dem Hause zu Aggstein, die von allen stromaufwärts fahrenden Schiffen, jene von geistlichen Leuten ausgenommen, bezahlt werden sollte, wofür ihm aber die Verpflichtung auferlegt wurde, „den Scheffweg“ (Weg für die Schiffspferde) zu erhalten, der unter dem Hause Aggstein über seine Gründe und Güter ging, daher das sich ergießende Wasser den engen Weg oft nur mit Schaden derselben benützbar machte. Auch zu Breslau gedachte Albrecht wieder seines Ritters und Rates Scheck, welchem und seinen Erben auf ewige Zeiten er am 29. Januar 1439 für seine treu geleisteten Dienste in allen „anliegenden Geschäften“ seines Herrn, sonderlich bei den Krönungen in Böhmen und Ungarn und in seinen Heereszügen, „eine redliche, ganze, gefürstete Freiung in und bei seiner Feste Aggstein an der Donau und den in den Burgfrieden gehörigen Häusern und Gütern erteilte, dass, wer sich dahin flüchtet, nicht vom Landmarschall, Landrichter oder Richter angegriffen werden sollte; bei Strafe von zwanzig Mark löthigen Goldes, welche den dagegen Handelnden treffen soll. Selbst als der König auf seinem Feldzug gegen die Türken, von der im Lager herrschenden Seuche ergriffen, auf der Rückkehr nach Wien im Vorgefühl des nahen Todes am 23. Oktober 1439 zu Langendorf in Ungarn seine letztwillige Anordnung, machte, vergaß er nicht, den Georg Scheck von Wald als einen jener acht Commissäre zu nennen, denen und der Königin Witwe Elisabeth oder ihrem Bevollmächtigten der Hubmeister in Österreich Ulrich Eizinger über seine Amts Verwaltung Rechnung legen sollte.2 Bald darauf starb der fromme, gerechte, gütige und tapfere Fürst zu Langendorf /Neszmely den 27.10.1439, seine Gemahlin gesegneten Leibes und zwei Töchter zurücklassend, und 1 Lichnowsky V. Tl. Regesten Num. 3758, 3776, 3777 (Albrechts Vidimierung der Hintergangsbriefe des Erzbischofs und Schecks auf ihn lautend vom 1. Sept. 1437). Alle diese Urkunden und die folgenden von 1438 und 1439 befinden sich im k. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien. 2 Kurz, Österr. unter K. Albrecht II. II. Tl. S. 354. Desselben Österr. unter K. Friedr. IV. I. Thl. S. 242, wo statt „Erhärten dessen Vorstmaister“ zu lesen ist: E. Dossen, Vorstmaister. Die Dossen waren ein ritterliches Geschlecht in Österreich. — Lichnowsky V. Tl. Regesten Num. 4024, 4159.

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