Burg Aggstein und die Burggrafen von Steyr

32 Schecks Verwaltung des Pflegeamtes zu Steier/Steyr hatte keine lange Dauer; denn als 1432 Albrechts Gemahlin Elisabeth Steier/Steyr, das ihr nebst Trautmannsdorf und Weiteneck für ihre Morgengabe und als Witwensitz angewiesen war, in Besitz nahm, stellte sie dort zuerst den Georg Löw, dann den Wolfram Ehrenmuth als Pfleger an, denen 1440, als Friedrich III. (IV.) das Pfandschaftsrecht übernommen, sein Rat Ritter Hanns von Neydeck zu Ranna folgte.1 Seit seiner Entlassung von der Pflege zu Steier scheint sich Scheck meistens auf seinen Gütern unter der Enns aufgehalten zu haben, wo seine Gegenwart noch notwendiger war, seitdem ihm der Herzog auch das zur Feste Wolfstein gehörige Landgericht zu verwesen übergeben hatte; sowie er von demselben Fürsten 1433 den Auftrag bekam, sich den Propst Christian zu St. Pölten in seinen, seines Gotteshauses und seiner Untertanen Angelegenheiten empfohlen sein zu lassen und sie im Namen des Herzogs bis auf Widerrufen zu vogten und vor Gewalt und Unrecht zu schirmen.2 Die Sonne des Glückes, welche dem Günstling seines Fürsten bisher so freundlich gelächelt hatte, musste auf kurze Zeit den Gewitterwolken weichen, die gegen ihn heranstürmten, und ihn sogar seiner Freiheit beraubten. Herzog Albrecht hatte mit Bewilligung der Kirchenversammlung von Basel zur Führung des Krieges gegen die Hussiten eine von der Geistlichkeit aller seiner Lande zu entrichtende Steuer ausgeschrieben, deren Eintreibung ihn mit den in denselben begüterten Kirchenfürsten in weitläufige Unterhandlungen, insbesondere aber mit dem Erzbischof Johann von Salzburg in heftige Zwistigkeiten verwickelte. Auch Scheck wurde in dieselben hineingezogen, von dem erzbischöflichen Diener Lasla Hornecker gefangen und in den Kerker geworfen. Daraus erfolgte eine erbitterte Fehde, indem sich der Herzog des Verhafteten tätig annahm und dessen Sache zu seiner eigenen machte. Zuletzt traten von Seiten Albrechts und seines Schützlings der Bischof Leonhard von Passau, Graf Johann von Schaunberg und Stephan von Hohenberg als des Herzogs Räte, von Seiten des Erzbischofs der salzburgische Kanzler Friedrich Grenn, Hanns Kainacher, Jörg Nussdorfer und Virgil Überacker als erzbischöfliche Abgeordnete, und außer diesen die Räte des Herzogs Ernst von Baiern, Propst Johann von Illmünster, Konrad von Freiberg von Wal und Peter Rudolf von München, als Mittler und Unterteidiger auf und taten den Ausspruch, dass der Erzbischof 7000 Gulden als Hussitensteuer geben, den Streit zwischen Salzburg und Scheck usw. der Herzog Albrecht entscheiden, Österreich und Salzburg ihr beiderseitiges Anbringen, ob sie die obige Teidung annehmen, am 1. Stikhelperger Kinder; Hanns der Pielacher anstatt Wandlens seiner Hausfrau; Jakob der Seebeck anstatt seiner selbst und seiner Geschwister; Mert der Seebeck anstatt seiner selbst, Veit der Seebeck anstatt seiner selbst, Hanns der Jöchlinger anstatt seiner Kinder. (Notizenblatt. Beilage zum Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen III. Jahrg. S. 384.) Schon früher (um das Jahr 1428 ?) hatte Scheck Zehenten und Bergrechte vor den Toren von Wiener-Neustadt, am Seeberg, am Linzberg, am Reut, zu Meirsdorf, Gelddienste ebenda und zu Muthmannsdorf usw., die dem Landesfürst von weiland Hanns dem Hering ledig geworden, als Gnadenlehen empfangen. Dazu kamen jetzt (um 1430) um seiner Bitte willen und seiner Dienste wegen alle die Lehen, wie sie genannt und wo sie gelegen sind, die dem Herzog mit Abgang weiland Niklas des Seebeck ledig geworden, endlich eine Fischweide auf der Pütten, die zum Hof zu Sautern gehörte und gleichfalls nach dem Tod desselben dem Landesfürsten heimgefallen war. (Notizenblatt IX. Jahrg. S. 172-173.) Um das Jahr 1434 wurde Jörg der Scheck von Wald mit der Fischweide auf dem Fluss Bielach, die zur Feste Piela in der Pfarre St. Zeno gehört, von Albrecht belehnt. (S. 108) Unter dieser Feste ist nicht Bielach bei Melk (auch Obernbielach genannt), sondern Pielahaag/Bielachhaag bei Mitterau, in der Pfarre Hafnerbach (ad S. Zenonem) zu verstehen. 1 Preuenhueber S. 87-88, 95. 2 Duellii Excerpt. geneal. hist. p. 70. Maderna (Müller) Histor. Canoniae Sandhippolyt. P. II. p. 239. Lichnowsky V. 1hl. Regesten Num. 3268, dd. Wien 7. November 1433. Otto von Meissau, oberster Marschall und Schenk in Österreich, seines uralten Namens Letzter, war 1430 wegen seiner Teilnahme an einer meuterischen Verbindung, welcher sich ein Teil des Adels gegen den Herzog Albrecht V. schuldig gemacht, samt seiner Gemahlin Agnes gefänglich eingezogen und eines großen Teils seiner Güter verlustig geworden. Darunter befand sich auch das Landgericht, das er zu Wolfstein gehandelt und verwest hat. (Kurz, Österr. unter K. Albrecht II. II. Tl. und 330-339.) Dieses Landgericht verlieh der Herzog dem Georg Scheck auf dessen Lebenszeit oder leibgedingsweise, wie aus einem noch anzuführenden Revers seines Nachfolgers im Landrichteramt, des Georg Seusenecker, vom 24. November 1450 erhellt.

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