26 des gemeinen Standes herab, was sicher bei dem im Dorf Spielberg nächst Melk angesessenen Andreas Achstainer der Fall ist, den uns die noch ungedruckte Urkunde vom 5. Februar 1470 entdeckt, wodurch der Abt Laurenz von Göttweig und sein Convent dem Stift Melk verschiedene Grunddienste zu Spielberg, darunter anderthalb Pfennige auf des Andre Achstainer daselbst Ackerlein, tauschweise überlassen.1 Dass die Angaben, die Aggsteiner seien nach der unglücklichen Teilnahme Leutolds von Kuenring an der Empörung der österreichischen Landherrn gegen Albrecht I. die Besitzer der vom Landesfürsten eroberten, zerstörten und eingezogenen Burg Aggstein geworden; oder diese sei „gegen Ende des dreizehnten Jahrhunderts, ob durch Kauf, Tausch oder Lehen, ist unbekannt,“ von den Kuenringern weg und an andere Besitzer gekommen, „welche den Namen von der Burg annahmen und sich Herren von Aggstein schrieben und nannten,“2 nicht den geringsten Glauben verdienen, ist aus dem Vorausgehenden zu ersehen, da nicht nur diese selbst schon 1256 Vorkommen, sondern auch die Kuenringer bis zum Aussterben der Linie von Tirnstein die Herrschaft Aggstein wirklich besaßen. Es ist also anzunehmen, dass die gedachten Herren, obwohl sie ritterliche Vasallen der Kuenringer waren, doch Aggstein weder als ein Lehen von denselben, noch weniger als völliges Eigentum inne hatten, sondern die Burg, als sie noch nicht verödet war, nur im Dienste ihrer Lehensherrn bewohnten und mit deren Bewilligung sich davon benannten; oder, was das Wahrscheinlichste ist, dass sie auf einem der „Höfe auf dem Aggstein“ oder im Dorf Aggstein selbst hausten und von diesem ihrem Wohnort den Namen führten, während ihnen zugleich die Bewachung und Beschirmung der Burg, so lange sie bestand, anvertraut war; nach der alten Sitte, dass besonders Burgmänner den Namen der zu verteidigenden Festen und damit auch häufig die Namen ihrer Herren annahmen.3 Was aber die erwähnten Höfe betrifft, so reichen die sparsamen Nachrichten darüber in das dreizehnte Jahrhundert hinauf. Herr Arnold von Tirnstein, auch Ritter Arnold zu Spitz genannt, hatte 1258 von der Abtei Niederaltach, nebst anderen Lehenstücken in dieser Umgegend (einem Weingarten an dem Steinparz und des Smuzleins Hof), auch die Zehenten von zwei Höfen zu Aggstein zu Lehen, die vorher Marqmar d Unbescheiden gehabt, dann aber Arnolds Sohn, Otto von Tirnstein, am 21. November 1263 in der Vorhalle (in atrio) der Kirche zu Spitz vom Abt Hermann zu Lehen empfing; und noch 1369 hatten 1 Wissgrill I. 48. Handschriftl. Werk der Bibliothek zu Göttweig: „Miscellanea,“ signat. Num. 895, Fol. 228 b. Stiftsarchiv zu Melk, Serin. 53, Fase. 1, lit. d. „Item auf Andre Achstainer zu Spilberg Ekcherlein zu Kallenperg (Benennung einer Ried von Grundstücken), vnd get vber den Mulganng beym Hamer, an Sannd Kolmans tag Anderthalben phenning.“ — Zu bemerken ist der allmälige Übergang von der Bezeichnung „Herr N. von Aggstein“ in die bescheidene „der Aggsteiner.“ Sicher nicht zu diesem österreichischen Geschlecht, sondern nach Vorderösterreich gehört jener Tiebald Agstein, Amtmann der Herrschaft von Österreich zu Tann, welcher zu Konstauz am 28. Juni 1415 beurkundet, dass ihm Herzog Friedrich zwanzig Pfund Gelds auf den Steuern des Dorfes Balswilr, zwanzig Viertel Korngeld auf der Mühle zu Wulferstorff, beide Fischenzen daselbst, die Slathunre zu Trobach und vier Manwerk Matten zu Tann auf seine Lebensdauer verschrieben, mit dem Beifügen: doch nur auf so lange, als der Herzog das Land Elsass nicht inne hat; wird ihm das Land wieder, soll obige Verschreibung kraftlos sein. (Lichnowsky VI. Tl. Nachträge der Regesten S. XXII. Num. 1565 b.) Tann, in der Grafschaft Pfirt, im Sundgau, im französischen Departement des Oberrheins. 2 Die Burgvesten und Ritterschlösser usw. XII. S. 9-10. Schweickhardts VOWW. VII. 153. In der allgemeinen Encyklopädie von Ersch und Gruber (II. Tl. S. 191) heißt es sogar, dass das Dominium Aggstein die Herren von Aggstein vom 12.-13. Jahrhundert besaßen. 3 Köpp von Felsenthal schreibt, dass die Kuenringer, „wenn sie Aggstein nicht selbst bewohnten, doch einen ihrer Lehensmänner da hatten, der den Namen des Schlosses annahm, wie es dazumal sehr üblich war.“ Dieses unterliegt keinem Zweifel. So nennt eine Tauschurkunde des baierischen Stiftes Osterhofen von 1180 den „Perhtoldus marchio de Andehsen (Andechs) et filius eius Perhtoldus marchio, ministeriales eorundem Gotefridus et Ortungus de Andehsen“ als Zeugen. Ebenso gab es unter den zahlreichen Ministerialen der Grafen von Ortenburg ein adeliges Geschlecht von Ortenberg (Ortenburg), zu welchem Griffe von Ortenberg, von 1386 bis 1412 Propst zu Reichersberg, und ein Meinbert von Ortenburg, welcher der Abtei Aldersbach ein Gut zu Utenkofen schenkte, zu gehören scheinen. (Monum. boic. Vol. XII. p. 351. III. 397. Aldersbachische Acten bei Huschberg, Geschichte der herzogl. u. gräfl. Gesamthauses Ortenburg S. 249.) Der nämliche Fall, wie bei Aggstein, ist gleichzeitig von Tirnstein und Spitz erwiesen, wo ritterliche Vasallen der Kuenringer wohnhaft waren und wovon sie die Namen „Ritter von Tirnstein, Ritter von Spitz“ führten, wie zahlreiche Urkunden der Kuenringer im Stiftungenbuch von Zwettl, von Niederaltach und viele andere bezeugen, deren Anführung zu weitläufig wäre.
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