Bericht der Sektion Steyr des D. u. Oe. Alpenvereins 1899-1909

Bücherordnung. Das Entlehnen von Büchern kann gelegentlich der an jedem Freitag stattfindenden Versammlung erfolgen; in dringenden Fällen wolle man sich an den Bücherwaart wenden. Die Bücher werden nur gegen Empfangsbestätigung ausgefolgt. Nach Hause entlehnt dürfen Werke höchstens auf die Dauer eines Monats werden; eine Verlängerung dieser Frist um 4 Wochen kann der Bücherwart bewilligen. Nach Ablauf dieser Frist kann das Werk auf Kosten des Entlehners abge¬ holt werden. Kein Mitglied darf mehr als zwei Werke gleichzeitig aus der Biblio¬ thek entnehmen. Ausnahmsfälle kann der Bücherwart zulassen. Kein Gegenstand der Büchersammlung darf auf einer Reise benützt werden. Für etwaige Verluste oder Beschädigung der entnommenen Werke hat das betreffende Mitglied vollen Ersatz zu leisten; etwaige Meinungs¬ verschiedenheiten entscheidet der Vorstand. Auswärtige Mitglieder erhalten die Werke gegen Vergütung des Portos. Das Weitergeben von entlehnten Werken ist nicht gestattet.

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