Allgemeines. Die Jubelfeier des 900jährigen Bestandes der Stadt Steyr und des 500jährigen Bestehens des bewaffneten Bürgerkorps beginnt Freitag den 20. August (Abends) und endet Dienstag den 24. August um Mitternacht. Für Montag den 23. August hat unser allergnädigster Kaiser Franz Josef 1. den Besuch unserer Stadt huldvollst zugesagt. Mit der Jubelfeier ist eine Gewerbe=Ausstellung im Bürgerschul=Gebäude, eine land= und forstwirth¬ schaftliche Ausstellung (Festplatz) und ein Volksfest verbunden. Die Gewerbe-Ausstellung ist nach der feierlichen Eröffnung täglich von 8 Uhr Früh bis 6 Uhr Abends gegen ein Entrée von 10 kr. dem Publicum zur Besichtigung geöffnet. Der Eintritt auf den Volksfestplatz beträgt pr. Land= und forst¬ Person am Samstag, Sonntag und Montag 20 und Dienstag 10 kr. Ein Kind in Begleitung von Erwachsenen ist frei und ist für je 2 Kinder eine Karte zu lösen. Diese Karte berechtigt zur Besichtigung der land= und forstwirthschaftlichen Ausstellung und aller auf dem Volksfestplatze stattfindenden Vergnü¬ gungen. Der Volksfestplatz ist dem Publicum von 8 Uhr Morgens bis Mitternacht, die land= und forstwirth¬ schaftliche Ausstellung von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends zugänglich. Die obige Eintrittsgebühr wird, mit Ausnahme jenes Tages, wo das Feuerwerk statt¬ findet, nur bis 8 Uhr Abends eingehoben und ist der Eintritt nach dieser Zeit freigegeben. Am Tage, wo das Feuerwerk abgebrannt wird, tritt das freie Entrée erst nach Beendigung desselben ein. Täglich erscheint eine Ausstellungs=Zeitung, welche auch das detaillirte Programm aller an dem bezüg¬ lichen Tage vom Comité veranstalteten Vergnügungen Gewerbe¬ Ausstellung. wirthschaftliche Ausstellung und Volksfest. Ausstellungs¬ Zeitung.
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