75 Jahre Rettungskolonne Steyr 1908 - 1983
Die Grundsätze des Roten Kreues Menschlichheit Das + ist aus dem Willen gevoren, den Verwundeten und Kranken auf dem Schlachtfeld unterschiedlos Bilse zu leisten. Es ist aber auch bestrebt, das Beben und die Gesundheit der Menschen in Mriedenszeiten zu schütten und die Achtung vor der menschlichen Persönlich¬ heit hochzuhalten. Durch die Pörderung des gegenseitigen Verstehens, der Kreundschaft und der Zusammenarbeit unter den Völkern will es zu einem dauerhaften Brieden beitragen. Anparteilichkeit Das + fragt nicht nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse. Nationalität, Religion oder politischen Ueberzeugung. Im Kata- strophenfall gewährt es seine Bilfe ausschließlich nach dem Grad der Bedürftigkeit und nach der Bringlichkeit. Neutralität Das+ und alle seine Mitarbeiter sind verpflichtet, sich von allen politischen, rassischen religiösen oder weltanschaulichen Auseinan¬ dersetzungen fernzuhalten. Allen Menschen, die der Bilfe des Roten Kreuzes bedürfen, ist ohne Ansehzen der Person, des Nanges oder Standes und ohne nach der Schuldfrage zu fahnden, nach besten KKräften Bilfe zu leisten. Unabhängigkeit Das unterstütet mit den vorhandenen Mitteln die staatlichen Beyörden in ihrer humanitären Gilfstätigkeit. Es ist zwar staat¬ licher Gesetegebung unterworfen, muß sich aber jene Selbständigkeit bewahren, die ihm die Entfaltung seiner Cätigkeit nach den Grundsätzen des Noten Kreuzes gestattet. Allen Bürgem eines Bandes muß der Peitritt zur nationalen Rotkreurgesellschaft offen sein. Die Entfaltung der Gilfstätigkeit hat über das gesamte Staatsgebiet zu erfolgen. Steiwiltigkeit Das ist eine Organisation von freiwilligen und uneigennüteigen Belsern. Cinteit Gas + ist eine Einheit. In jedem Band kann es nur eine eineige Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie muß allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigheit über das gesamte Staatsgebiet erstrecken. Univarsalität Das+ ist eine allumfassende Weltorganisation. Ihm gehören die Gesellschaften vom Roten Kreuz, vom Roten Halbmond und vom Noten Böwen mit der Noten Sonne an. Die Gesellschaften sind gleichberechtigte Partner der Genser Rotkreueabkommen vom 12.8.1919. Sie haben die gleichen Nechte, aber auch die gleiche Verpflichtung, in Motzeiten einander zu heifen. Beschlossen von der XX. Int. Rotkreuz-Konferenz Wien, im Oktober 1965 4
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