ge, und am 18. Oktober 1845 hatte er dem Magistrat den Antrag gestellt, den auf 8624Gulden Convent ionsmünze veransch lagten Adaptierungsbau um die runde Summe von 8000 Gulden zu übernehmen. Die Baumaßnahmen unter Aufsicht Aigners begannen am 1. Mai 1848, also in einem denkwürdigen Jahr der österrei - chischen Geschichte, und am 22. Dezember 1849 konnte das völ li g umgewandelte Spital mit 39 Betten eröffnet werden . Die Patienten, die während der Bauzei t im „Pfarrhöfl" (Garstenstraße Nr. 9) untergebracht worden waren, konnten in die freundlich gestalteten Krankenzimmer rückverlegt werden. Wie vorzüglich in spita lstechn ischer Hinsicht und wie wohltuend für die Kranken der Plauzenhof, nunmehr das Sankt-Anna-Spital, der Umbau gelungen war, bestätigt der Steyrer Arzt Anton Schweikofer in e iner dem Spita l St. Anna gewidmeten Broschüre. Das neue Spita l dürfe in Rücksicht seiner Zweckmäßigkeit, der darin herrschenden Ordnung und Reinlichkeit sowie der Vortrefflichkeit der Krankenpflege zu den besten und schönsten Spitälern der österreich ischen Monarchie gezäh lt werden . ,,Wenn es nicht bestritten werden kann, daß ein gut eingerichtetes Krankenhaus zu den vorzüg lichsten Insti - tutionen einer woh lorgan isierten Gemeinde gehört, so kann sich die Stadt Steyr zu dem ihrigen aufrichtig Glück wünschen; denn seit der erfolgten Umgestaltung desselben kann keine andere Gemeinde unseres Kronlandes mit ihr diesfalls konkurrieren". Doktor Schweikofer würdigte in dieser Broschüre auch den „Pr iester, der zunächstdie Veranlassung zu dieser glücklichen Metamorphose gab und sich durch ein Chaos von Hindernissen in seinem eifrigen Streben zur Erreichung des vorgesteckten Zieles nicht beirren ließ ..." DIE GEISTLICHEN SCHWESTERN Mit den Barmherzigen Schwestern vom Orden des heiligen Vinzenz zog überdies e in geschu ltes Pflegepersonal in das neugestaltete Krankenhaus ein, doch so segensrei ch und zugleich nützlich auch d ie Übernahme des Spita ls durch den Orden war, der Weg bis zum endgü ltigen Einzug der Pflegeschwestern war mit vielen Hindernissen und bürokratischen Abwicklungen gepflastert. So bedurfte es der kaiserlichen Genehmigung, die mit Dekret vom 14. August 1847 verfügt wurde, der Zustimmung der k.k. Landesregierung, die mit 21 . August 1847 erteilt wurde, sowie des Einverständnisses des k.k. Traunkreisamtes, das mi t 29. September 1847 ausgesprochen wurde. Und natürlich vor allem der Willenserklärung durch die k.k. landesfürstliche Stadt Steyr. Nach jahrelangemTauziehen zu der Frage, ob der Plauzenhof für eine Adaptierung zu einer zeitgemäß ausgestatteten 6 Krankenanstaltgeeignet wäre und ob es wünschenswert wäre, die Führung des städtischen Spitals einem geistlichen Orden zu übertragen, hatte sich im Magi - strat Steyr doch die Auffassung durchgesetzt, daß es sowohl im Hinblick auf die Kostengünstigkeit a ls auch hinsichtlich e iner fachkundigen Pflege der Kranken am zweckmäß igsten wäre, die Betreuung der Krankenansta lt Plauzenhof, damal s schon St. Anna genannt, dem Orden zu übergeben . Am 15. Oktober 1847, also bereits nac h Genehmigung der Ansta ltsübertragung an den Orden, richtete der Bürgermeister der Stadt Steyr an d ie „Löbliche Ordens-Vorstehung der Wohlerwürdigen Barmherzigen Schwestern zu Gumpendorf in Wien" ein offizielles, geradezu bittliches Schreiben. ,,In hiesiger Vorstadt Ai - chet besteht seit langer Zeit e ine Local-Kranken-Anstalt, Plauzenhof genannt, welche bisher unter hieramtlicher Obhut durch gedungene welt liche Wärter innen versehen wurde. Die Achtung, welche sich der Orden der Woh lerwürd igen Barmherzigen Schwestern durch seine ebenso zweckmäßige, als liebevolle Krankenpflege al lerorts errungen hat, und der verdiente ehrenvolle Ruf, welcher ihm durch beinahe al le Welttheile vorangeht, haben bei den hiesigen Bewohnern und dem Magistrate den Wunsch erregt, daß d ie eingangs benannte Anstalt ihm ebenfalls möchte übergeben werden, wei l auf d iese Weise der Zweck ihrer Stiftung vol lkommener a ls jetzt erreicht werden würde." SORGFÄLTIGE VERTRÄGE ,,Der Magistrat" - so weiter - ,,schmeichelt sich mit der angenehmen Hoffnung, daß seinem Ersuchen die lebhaft gewunschene Zustimmung werde ertheilt, sein nun ins 4te Jahre hinauf gerichtetes Streben durch einen glückli - chen Erfolg werde gekrönt und der oft belobte Orden durch sein bereitwilligstes Entgegenkommen auch gegenüber der hiesigen Stadt und seine zahl - reiche Bevölkerung Zeugniß ablegen werde, w ie sehr ihm am Herzen liege, sein heilsamesWirken überallhin, wo sich Gelegenheit biethet, zu verbreiten und der leidenden Menschheit mehr und mehr nützlich zu werden." Der Magistrat Steyr konnte sich in der Tat schmeicheln, nach langwierigen Verhandlungen über die Modal itäten der Übergabe den Orden der Barmherzigen Schwestern für die Übernahme der Krankenansta lt gewonnen zu haben, denn er sicherte sich dami t ein fachkundiges Pflegepersonal, das auf Entgelt verzichtete, den Dienst an den Kranken aus christli cher Nächstenliebe versah und Tag und Nacht um „Gotteslohn" arbeitete. Wie sehr die Barmherzigen Schwestern für städtische Interessen benützt wurden, geht auch aus den Paragraphen des Vertrageshervor,der mit 5. Juni 1849 vom Gemeindeausschuß Steyr beschlossen und am 16. Oktober 1849vonderk. k. Landesregierung bestätigt wurde. ,,Der Magistrat Steyr in Vertretung gemeiner Stadt als Eigenthümerin des Milden Versorgungsfondes überläßt dem Orden der Barmherzigen Schwestern unter nachstehenden Bedingungen den zu dieser Stiftung gehörigen, im Grundbuche dieser Stadt IV. Band, folio, 705. incastratirten, in der Ortschaft Aichet sub Consc: No. 86 alten und 448 neuen Bezeichnung gelegenen sogenannten Plauzenhof sammt der darin befindlichen Kapelle und folgenden dazu gehörigen Gründen zum unentgeltli c hen Gebrauche, als: a ) das bei der Josefinischen Steuerregulirung der Unbeträchtlichkeitwegen nichtfatirte Gartel sub No. top. 935. b) das Wiesfleckerl in der Flur Plauzenhof, ein Zipf der sogenannten Wurmwiese, endlich c) den Wiesgrund sub. No. top. 1055 von 8/64. Joch . .. ein Zipf von der sogenannten Tabackfe ldwiesen, wie solche im städtischen l.agerbuche Folio 163 und 175 besc hrieben und in der neuen Katastralmappe mit den Parzellen Nummern 666 bis inclusive 670 verzeichnet und vermerkt sind ." Mit gleicher juridischer Akribie wahrt im Paragraphen 2 die Stadt Steyr ihre Eigentumsrechte: ,,Die Stadt Steyr bleibt nach wie vor vollständige Eigenthümerin dieses Hauses sammt Zugehör, und sie berichtiget darum auch aus dem Fondsvermögen alle dasselbe treffenden, wie immer Namen habenden Steuern und Landesumlagen, die Brandaßekuranzquote, die Rauchfangkehrer-Bestallung, den Nachtwächterlohn, mit einem Worte, sie trägt alle hierauf haftenden ordentli chen und außerordentli chen Lasten." Der§ 9 des Vertrages geht sch ließlich auf die Arbeitsbedingungen der geistl ichen Schwestern ein : ,,Die Barmherzigen Schwestern übernehmen entgegen die Krankenpflege im Plauzenhofe und lei - sten für ihre Person auf einen Lohn hiefür gänzlich Verzicht. Die Aufnahme der schwangeren und syfi liti schen Kranken darf in selben ebenso wenig, als jene der anderen Kranken einem Anstande unterworfen werden, die Ordensschwestern sind jedoch nicht gehalten" - das war eine Bedingung des Ordens bei den Vertragsverhand lungen - ,, ihre Pflege selbst zu besorgen, sondern sie können vielmehr diese, jedoch unter ihrer Oberaufsicht stehenden weltlichen Wärterinnen überlaßen ." Im§ 10 wird der Orden verpflichtet, zehn Schwestern für den Krankend ienst beizustellen, bei ErkrankungenfürErsatzzu sorgen sowie das Wörterpersona l zumindest in bisheriger Zah l anzustellen: e inen Hausmeister, einen Hausknecht und vier Krankenwärterinnen. Den Barmherzigen Schwestern wird im§ 11 zur Pflicht gemacht, b innen zwei Jahren die Zah l der 39 vorhandenen Krankenbetten auf 50 Pflegeplätze zu erwei-
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