75 Jahre Landeskrankenhaus Steyr 1916-1991

den Vorschlag, diese solle den Pflegeschwestern nebst Wohnung und Verpflegung II. Klasse wenigstens ein monatliches Honorar von 20 Kronen zahlen. Verbunden war dieser Vorschlag mit der Überlegung, ob nicht die Stadtgemeinde selbst die Verwaltung des Krankenhauses - es betraf noch immer St. Anna - übernehmen solle, damit auch der Einkauf und die ganze Regie. Die Schwestern würden sich vom Einkauf, von der Verrechnung, von der Wirtschaftsführung zurückziehen und sich auf die Zusage von kosten loser Wohnung und Verpflegung sowie auf das erwähnte Honorar beschränken. Ursache für diesen Vorschlag dürftewoh l gewesen sein, daß die Schwierigkeiten, mit den Tagessätzen zurechtzukommen , immer größer wurden. Außerdem dürften es die Schwestern leid gewesen sein, für den Dienst, den sie der Stadt und den Patienten leisteten, sowie für die Möglichkeit, diesen überhaupt zu erfüllen, Die Schwierigkeiten fortwährend mit der Stadtgemeinde in Streit zu liegen . Obwohl derGottesdienstraum, der in die Planung des neuen Krankenhauses einbezogen wurde, keinesfalls den Vorstellungen der geistlichen Schwestern entsprach und sie erst beim Bischöflichen Ordinariat in Linz intervenieren mußten, damit die Behelfskapelle auch e ine Einrichtung bekam, übernahmen die Barmherzigen Schwestern mit Vertrag vom 14. März 1916 die Verpflichtung, auch im neuen Krankenhaus an der Siern inger Straße die Krankenpflege zu versehen. Der Orden hatte zugesichert, zunächst 18 Schwestern beizustellen. Die Verpflegsgebühren wurden der Teuerung angepaßt, doch die Schwestern mußten sich, wie bisher, aus der allgemeinen Küche mitversorgen. Immerhin wurde den Barmherzigen Schwestern im Falle der Erkrankung freie ärztliche Behandlung und kostenloser Medikamentenbezug auf die Dauer von acht Wochen sowie ein Gebührenurlaub von drei Wochen zugesprochen. nach dem Ersten Weltkrieg Der Weltkrieg und dessen Folgen hatten auch in Steyr einen politischen Wandel gebracht. Nach den Liberalen und Nationalen, die Jahrzehnte hindurch die Stadt dominiert hatten, folgten im Jahre 1919 die Sozia ldemokraten. Julius Gschaider wurde als Bürgermeister von Josef Wokral abgelöst. Die wirtschaft li - che Unsicherheit nach der Nachkriegszeit machte es den Schwestern, die noch immer die Wirtschaftsführung hinsichtlich der Verpflegung innehatten, immer schwerer, ihre Aufgabe zu erfül len . Im Jahre 1920 dürften sie der Verzweiflung nahe gewesen sein, denn sie richteten einen Hilferuf an das Mutterhaus in Wien . Dieses legte mit Schreiben vom 9. Dezember 1920 an die Stadtgemeinde Steyr die Schwierigkeiten ausführlich dar. Welche Gründe, so hieß es in diesem Schreiben, können den löblichen Magistrat der Stadt Steyr bestimmen, einem Spita le die Verpflegung der Kranken und der pflegenden Schwestern so zu erschweren, daß sie fast unmöglich wird; es sei ein unhaltbarer Zustand, daß bei einem Verpflegsgeld von 40 Kronen (bzw. 70 und 100 Kronen für die höheren Klassen) nur 8 Kronen bzw. 10 Kronen auf die Kosten entfallen dürften . Selbst 15 Kronen,wie am 8.Oktober 1920erbeten, könnten die allerdürftigste Nahrung für die Patienten nicht mehr sicherstellen. Die Praktik,Ansuchen einfach nicht zu erledigen, sei sch limmer als eine Ablehnung. ,,Sollte aber der löbliche Magistrat denken, jemand anderen zu finden , der bei der gegenwärtigen Zahlung die ganze Krankenverköstigung übernehmen kann, dann bitten wir dringend, den Schwestern die Last, die jetzt so drückend auf ihnen liegt, abzunehmen und sie auf bloße Pflege zu beschränken ." Aber auch die Stadt Steyr hatte ihre Schwierigkeiten mit den Nöten dieser Jahre. Obwohl, wie aus den Beschwerden des Ordens ersichtlich, der Aufwand für die bloße Verpflegung auf das minimalste beschränkt war, waren die übrigen Kosten so hoch, daß das Krankenhaus im Jahre 1920 mit einem Defizit von 1,600.000 Kronen abschloß. Mit 1. Jänner 1923 traten Amtsrat Hans A n d e I als Verwalter und Rechnungsrat Alois E g I s e e r als Buchhalter ins Krankenhaus ein. Die städtische Spitalskommission unterbreitete mit Schreiben vom 4. Jänner 1924, gezeichnet von Hans Andel, der Generaloberin in Wien, Sr. Gervasia Sa lzner, d ie Überlegung, mit Einverständnis des Ordens die Schwestern von der umfangreichen Wirtschaftsführung, die mit der Verpflegung zusammenhing , zu entlasten und diese zur Gänze in Eigenregie zu übernehmen. Die Antwort, die bereits am 10. Jänner 1924 erfolgte, war sichtlich erleichtert und zustimmend . Die Generalleitung des Ordens könne esangesichts der eingetretenen Entwicklung nur begrüßen, wenn die städtische Spitalsverwaltung die Verpflegung der Kranken in eigene Hände nehme. Damit folgte die Ordensleitung eigentlich einem Vorschlag, den sie vor Jahren selbst der Stadtverwaltung unterbreitet hatte. Damit aber war die Frage verbunden , wie die Verköstigung der Schwestern bzw. die Abgeltung für die geleisteten Dienste der Schwestern (Krankenpflege, Küche, Wäsche und Reinigung) erfolgen sollte. Der Orden hatte schließlich die Kosten für Kleidung und Wäsche sowie die geringen persönli - chen Bedürfnisse der Schwestern zu tragen. Die Spitalsverwa ltung machte in der Folge in Abänderung des Vertrages vom 14. März 1916 den Vorschlag, die Schwestern sollten als Honorar im Monat eine Pauschalsumme von 10 Goldkronen pro Kopferhalten .DamitaberwardieGeneraloberin, wie sie am 11. Apri l 1924 erwiderte, nichteinverstanden. Eine Umfrage bei der gewerkschaftlichen Organisation der geistlichen Krankenpflegerinnen habe ergeben, daß die Gemeinde Wien für eine geistliche Schwester nebst der vollen Verpflegung monatlich 320.000 Kronen, das Land Niederösterreich b is 170.000 Kronen und ab 1. Juli 1924 250.000 Kronen zahle. Ebenso zahle das Land Oberösterreich monatlich 215.000 Kronen und übernehme außerdem die Beistellung von Schuhen und Dienstkleidung. In den horrenden Beträgen spiegelt sich die Inflation nach dem Ersten Weltkrieg wieder. Wenn die Stadt Steyr, so die Ordensoberin, auf Goldkronen als feste Währung aus der Friedenszeit zurückgreife, so müsse man sagen, daß es bisher keine Anstalt gegeben habe, die den Schwestern vergleichsweise 5 Gulden oder zehn Kronen zugewiesenhätte. Vor ungefähr 30 Jahren wäre das der Mindestbetrag gewesen, der jedoch schon im Jahre 1914 überholt gewesen wäre. Am 7. Mai 1924 beklagten sich die Oberin der Schwestern gegenüber dem Superior des Ordens in Wien über die Übelstände im Steyrer Krankenhaus. In zwei Abteilungen mit zusammen 51 Betten müßten zwei Schwestern Dienst tun, - ,,und nirgends ein Dienstmädchen". Wenn die Schwester, die Nachtdienst hatte, schläft und die andere in der Kü - che, in der Kanzle i oder sonstwo zu tun hat, sind die Säle oft längere Zeit allein, und dann gebe es wieder Ärger mit den Ärzten. Den Kranken können nurdieallernotwendigsten Dienste geleistet werden, da die Schwestern sehr viel Zei t auf das Ausbessern der Spitalswäsche und zur Reinhaltung der Gänge, Säle und Fenster verwenden müssen . Oft müßten die Schwestern ganze Nächte flicken, um für den nächsten Tag den Patienten Wäsche zum Anziehen geben zu können . In den ersten vier Monaten des Jahres 1924 habe es schon 22 Geburten gegeben. Nach der Geburt sei alles den Schwestern überlassen, das Baden des Kindes und die anderen Dienste, die einer Wöchnerin zu leisten sind. Es wäre end lich an der Zeit, auch im Steyrer Spital e ine Hebamme anzustel len, wie es auch in anderen Spitä lern der Fall sei. Alles warme Wasser müsse vom Kesselhaus 15

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