75 Jahre Enrica von Handel-Mazzetti 1946
Arbeiter im Salzkammergut (1392), wogegen Ischl für die bewiesene Treue das Marktrecht erhielt. Nach dem im Jahre 1395 erfolgten Tode dieses tatkräftigen Fürsten kam die Zeit der Vormundschafttsregierungen und Erbteilungen und mit ihnen ein zunehmender Einfluß der aus den vier „Parteien“ der Herren (hoher Adel), Nitter (niederer Adel), der Prälaten (großen Landklöster) und den landesfürstlichen Städten zusammengesetzten Landstände, die seit 1396 auf den Landtagen zur Be¬ willigung der Steuern zusammentraten. Aus den Wirrnissen und Bürgerkriegen jener Zeiten ist für unsere eigene Landesgeschichte bemerkenswert, daß im Jahre 1408 der erste gesonderte Landtag für das Land ob der Enns allein stattfand; in einem Vertrage zwischen Herzog Leopold und Herzog Ernst wurde letzterem die ausschließliche Herrschaft über das Land ob der Enns zugesprochen, ein Zustand, der allerdings nur kurz anhielt, da 1411 der jugendliche Herzog Albrecht V. die Regentschaft, freilich unter der Aufsicht der Stände, übernahm. Kaum war der innere Zwiespalt halbwegs überwunden, als eine neue Gefahr von außen her unser Land bedrohte: die fanatische tschechisch-nationale Sekte der Hussiten verfolgte nicht bloß die Anhänger der katholischen Kirche in Böhmen, ondern zog auch die Nachbarländer in den Bereich ihrer weitgreifenden militärischen Unternehmungen. Dreimal fielen die Hussiten in Oberösterreich ein; 1424 er¬ schienen sie im oberen, 1427 und 1432 im unteren Mühlviertel. Zur Abwehr ihrer neuartigen Kriegsmethoden mußte man das allgemeine Landesaufgebot wirksam organisieren und zu diesem Zwecke wurden Nieder- und Oberösterreich in je vier Viertel eingeteilt, ein Brauch der bis heute noch volkstümlich geblieben ist. Allzu¬ früh starb Herzog Albrecht, der im Jahre 1438 die deutsche ungarische und böhmische Krone in einer Hand vereinte und damit eine später dauernd gewordene Machtgruppierung im Donauraume vorausnahm. Neue Vormundschaften und Erbstreitigkeiten brachten Unruhe und Verwirrung ins Land. Im Jahre 1452 erhoben sich die Stände gegen die Vormundschaftsregierung Friedrichs III. und übertrugen die Herrschaft dem rechtmäßigen Erben Ladislaus, der aber bereits ünf Jahre später starb. Nun kam es zwischen Friedrich und seinem ehrgeizigen Bruder Albrecht VI. im Jahre 1458 zu einer Erbteilung in der Weise, daß letzterer bis zu seinem Tode (1463) das Land ob der Enns allein regierte, welches dami erstmalig eine völlige politische Selbständigkeit erlangte, die auch nach dem Rück¬ all unter die Herrschaft dem rechtmäßigen Erben Ladislaus, der aber bereits hin beansprucht und verteidigt wurde Mittlerweile hatte der Ungarkönig Matthias, dem es besser angestanden wäre die in sein Land einbrechenden Türken zu bekriegen, nichts anderes zu tun, als Österreich mit Krieg zu überziehen, das dank der Untätigkeit Friedrichs III. leicht einen Feinden zum Opfer fiel. Bald standen die Ungarn an der Ennsgrenze und unternahmen von hier einzelne Raubzüge in der Gegend von Enns und Steyr vermochten aber das ganze Land doch nicht zu erobern. Endlich im Jahre 1490 zog der Erbprinz Maximilian mit einem Heer in Österreich ein und verjagte nach dem Ableben ihres Königs Matthias Corvinus die Ungarn in kürzester Zeit aus dem Lande. Als Kaiser Friedrich III. im Jahre 1493 das Zeitliche mit dem Ewigen ver¬ wechselte, folgte ihm sein Sohn Maximilian I. als Regent in allen österreichischen Ländern und im Reiche; dazu kam noch das durch Heirat erworbene kulturell ganz 49
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