kaiserliche Entschließung herablangte, durch die die Stadt- und Musterschule in Gmunden zu einer J-lauptschule erhoben wurde. Es war somit die zweite Rangstufe erreicht, welche die Allgemeine Schulordnung Maria Theresias für die deutsche Volksschule geschaffen hatte. Sie bestand aus drei Klassen, von denen die erste in eine untere und obere Abteilung mit getrenntem Unterrichte zerfiel. Mit Beginn des Schuljahres 1848/49, die k. k. Hauptschule war mit l. Oktober 1848 eröffnet worden, wirkten an ihr folgende Lehrer: Als Direktor Albert Böhm, als Lehrer Josef Czech und Matthäus Reidinger und als Unterlehrer Friedrich Stadler. Infolge der stets steigenden Schülerzahl hatte sich das alte Schulgebäude schon längst als zu klein erwiesen. Bereits 1822 war von den Lokalbehörden ein Bauplan zur Genehmigung überreicht worden, doch wurde die Sache erst 1844 zur Entscheidung gebracht. Man wollte nun ein neues, allen Anforderungen entsprechendes Schulhaus auf dem Platze zwischen Stadtpfarrkirche und Pfarrhof erbauen. Man demolierte zu diesem Zwecke die dort befindliche Annakapelle, den Leonhardsturm und ein Stück der Stadtmauer. Zur Errichtung des Schulgebäudes an dieser Stelle kam es aber nicht, weil der neue Stadtpfarrer Anton Leuthner gegen die neuerliche Verbauung des nun freigelegten Platzes mit Recht Einspruch erhob. Er stellte dafür den nötigen Baugrund aus dem zum Pfarrhofe gehörigen Garten, der jenseits des Stadtgrabens und der Straße gelegen war, unentgeltlich zur Verfügung. Das Schulhaus erhielt dadurch eine viel gesündere und schönere Lage, es kam dahin zu stehen, wo es sich in erweiterter Gestalt noch heute befindet. (früher Bürgerschulstraße, jetzt Habertstraße Nr. 7 und 9.) Das neue Gebäude, ein zweistöckiger Bau mit vier Lehrzimmern und der Direktorwohnung, wurde am 20. Juli 1845 kirchlich geweiht und am 3. November desselben Jahres seiner Bestimmung übergeben. Das alte Schulgebäude wurde verkauft. Die lfauptschule konnte also schon im neuen Gebäude eröffnet werden. E. In der zweiten Hälite des 19. Jahrhunderts. D i e E r r i c h t u n g ct er Knaben-l3ürgerschu I e i n G 111 u n d e n. Mit dem Jahre 1848 begann in dem gesamten Unterrichtswesen unseres Vaterlandes ein neuer Zeitabschnitt der Entwicklung. Ein eigenes Unterrichtsministerium war an die Stelle der k. k. Studien-Hofkommission getreten, das als oberste Zentralschulbehörde ein Programm der Umgestaltung aller Zweige der Volksbildung ankündigte. Eine Folge der Hebung des österreichischen Volksschulwesens in dieser Zeit war die schon erwähnte Errichtung der k. k. Hauptschule in Gmunden. Zu Beginn der Sechzigeriahre wurden allentllalben Stimmen laut, die eine grundlegende Veränderung der bestehenden Schulgesetze verlangten. Doch konnte das Werk einer eingreifenden Schulreform erst wirksam in Angriff genommen werden, nachdem die Staatsverfassung vom Jahre 1867 festgestellt war. Die Grundgedanken der neuen Schulgesetze, die bereits in den Staatsgrundgesetzen vom 21. Dezember 1867 angedeutet sind, wurden durch das Reichsgesetz vom 25. Mai 1868 weiter ausgeführt. Danach hat das Unterrichtsministerium die oberste Leitung und Aufsicht über das gesamte Unterrichtsund Erziehungswesen. Der Wirkungskreis der bisherigen Landesstellen, der kirchlichen Oberbehörden und Schuloberaufseher ging in jedem Lande an den Landesschulrat über. An die Stelle der politischen Bezirksbehörden und der Schuldistriktsaufseher trat für jeden Schulbezirk der Bezirksschulrat. Die Schulaufsicht durch den Ortsseelsorger ging auf den Ortsschulrat über. Es 15
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