60 Jahre Knabenhauptschule Gmunden

ner Trivialschule war der schon früher als letzter deutscher Schulmeister bezeichnete Wenzel Gyrowelz. Er war eine allgemein geschätzte und hochgeachtete Persönlichkeit, war er doch noch Magistratsrat, Lottokollekteur, bürgerlicher liausbesitzer und Gastwirt. Ihm standen als erste Schulgehilfen zur Seite: Josef Stehle bis 1783 und von 1805 bis 1807 Johann N. Wolf. W. Gyrowetz legte im Jahre 1811 anläßlich seiner Wahl zum Bü-rgermeister der landeshirstlichen Stadt Gn1unden das Lehramt nieder, worauf der vorgenannte J. N. Wolf,' der inzwischen Schulmeister in Hallstatt gewesen war, als Stadtschulmeister an seine Stelle trat. Obwohl die Schule damals nur zweiklassig war, so unterrichteten an ihr (die Knaben und Mädchen gemeinsam) vier Lehrkräfte in vier Lehrzimmern, weil jede Klasse in zwei Abteilungen zerfiel. Das Schuliahr begann am l. Oktober und endete am 31. August. Die Schulpflicht dauerte vorn sechsten bis zum zwölften Lebensjahre. Jene Kinder aber, die nach Vollendung ihrer Schulpflicht nicht in eine Mittelschule übertraten, mußten durch drei Jahre die Wiederholungs- oder Sonntagsschule besuchen, in der auch schon gewerbliches Zeichnen gepflegt wurde. Da .Josef II. auch den Schulzwang eingefiihrt und für die Durchführung den Zuwiderhandelnden Strafe, den Eifrigen Anerkennung in Aussicht gestellt hatte, war der Schulbesuch im allgemeinen ein guter geworden. Nur an Preitagen litt der Schulbesuch sehr, weil an diesem Tage die Kinder armer Eltern die Schule stürzten und die dadurch gewonnene freie Zeit zum Bettel verwendeten. Wie in der deutschen Schule, so war auch jetzt noch immer das Schulgeld üblich. Es betrug um 1795 je nach dem Vermögen der Eltern für jedes Kind monatlich 9 bis 10 kr. C. M. Das Schuljahr wurde stets mit einer öffentlichen Prüfung geschlossen, zu welcher die Eltern und die Honoratioren der Stadt schriftlich geladen wurden. Hiebei bestand die Sitte, die besten Schüler mit Prämien auszuzeichnen. Während man anfangs Geld oder andere Geschenke (z. B. Lebzelten) als Prämien gab, kamen später immer mehr Gebetbücher oder andere Druckschriften in Gebrauch. D. In der ersten Hälite des 19. Jahrhunderts. D ie StadtschuIe aIs M usterschuIe und k. k. Hauptschu 1 e. Trotz der gruncllegenden Organisation des niederen Schulwesens in 0esterreich, wie sie im vorhergehenden Abschnitte geschildert wurde, traten bald mannigfache Klagen über Mängel im Unterrichtswesen auf. Kaiser Pranz II. ordnete daher im Jahre 1795 die Aufstellung einer eigenen Studien-RevisionsHofkommission in Wien an, die nach langjährigen Beratungen über die Organisation des Unterrichtswesens in den Volksschulen endlich am 11. August 1805 einen neuen Schulkodex samt Instruktionen dem Kaiser zur Genehmigung vorlegen konnte, die am genannten Tage auch erfolgte. Die Veröffentlichung erfolgte aber wegen der napoleonischen Kriege erst Encle März 1806 unter dem Titel „Politische Verfassung der deutschen Schulen in den k. k. deutschen Erbstaaten". Man nennt dieses zweite österreichische Reichsgesetz für die niederen Schulen kurz „Politische Schulverfassung". In vielen Einzelheiten ist sie nur eine Zusammenstellung der Verordnungen, die seit Maria Theresia in Bezug aui das Schulwesen erflossen waren, und blieb eiern Namen nach bis 1869 in Kraft. In diesen Jahren nahm die Schü-lerzahl der Gmundner Stadtschule stetig zu. Während in den Jahren 1806- -18 [5 die beiden Klassen der Schule durchschnittlich 256 Schüler jährlich besuchten, scheinen 1820 schon 295 Schüler auf, 1.830 bereits 340, 1856 besuchten sogar 444 Schüler die Schule in Gmunden. 13

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