50 Jahre Sparkassa in Steyr

16 — Die Funktionsdauer der Ausschuß=Mitglieder ist auf sechs Jahre festgesetzt. Die ausscheidenden Mitglieder können wieder gewählt werden. Die ordentlichen Sitzungen des Sparkassa=Ausschusses finden jährlich zweimal statt. In den Wirkungskreis des Sparkassa=Ausschusses gehören insbesondere die Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnungen, die Festsetzung der Geschäftsordnung, die Wahl der Sparkassa=Direktion, des Revisions= und Wechsel¬ zensoren=Komitees, die Festsetzung über die Höhe des Zinsfußes der Einlagen und Darleihen, die Beschlußfassung über die Verteilung der Jahreserträgnisse, die Bestellung des Rechtskonsulenten, der Beamten und Diener, die Vornahme von Kassa=Skontrierungen, die Beschlußfassung von Statuten=Aenderungen und über die Auflösung der Sparkassa. Die Sparkassa=Direktion besteht aus zehn Mitgliedern, welche aus dem Sparkassa=Ausschusse auf die Funk¬ tionsdauer von sechs Jahren gewählt werden. Die ausscheidenden Mitglieder können wieder gewählt werden. Die Sparkassa=Direktion besorgt die Leitung der Sparkassa mit Hilfe des bestellten Personals, sorgt für die gehörige Verwendung der Einlagen, insbesondere für die ordnungsmäßige Fruktifizierung der Gelder, für die vorgeschriebene Verrechnung und Führung der laufenden Geschäfte und hat dieselbe überhaupt alle jene Verwaltungs¬ Angelegenheiten zu besorgen, die nicht ausdrücklich dem Sparkassa=Ausschusse obliegen Die Sitzungen der Sparkassa=Direktion finden in der Regel alle vier Wochen und in dringenden Fällen nach Bedarf statt. Als ständigen Referenten im Sparkassa=Ausschusse und in der Direktion und zur Intervention in allen Geschäftsangelegenheiten, insoferne die Erledigung derselben die Mitwirkung eines Rechtsverständigen erfordern, hat die Sparkassa in Steyr gemäß § 39 der Statuten einen Rechtsverständigen als Rechtskonsulenten bestellt. Derselbe ist jedoch kein Beamter der Sparkassa und ist auch die Vereinigung eines Beamtenpostens mit der Stellung eines Rechtskonsulenten der Sparkassa unzulässig. Ein Stimmrecht im Ausschusse oder in der Direktion kommt ihm nur insoferne zu, als er zugleich in einem oder beiden dieser Vertretungskörper gewählt würde. Bei der Sparkassa in Steyr haben seit ihrem Bestande bis zum Abschluß des fünfzigsten Bestandjahres drei Rechtsverständige als Rechtskonsulenten der Sparkassa in Steyr gewirkt, und zwar: Herr Georg Aichinger, Stadtsekretär in Steyr, von der Gründung bis zum 9. November 1867. somit rund 10¾ Jahre; Herr Dr. Johann Hochhauser, Advokat in Steyr, von diesem Zeitpunkte bis 19. Mai 1891, somit rund 23½ Jahre, und Herr Dr. Franz Angermann von diesem Zeitpunkte an bis zum Schlusse des fünfzigsten Bestandjahres, somit 15½ Jahre, und versieht letzterer auch heute noch die Stelle des Rechtskonsulenten der Sparkassa in Steyr. Das Revisions=Komitee zur Prüfung der Jahresrechnung, welches aus fünf Mitgliedern besteht, wird vom Sparkassa=Ausschusse entweder aus seiner Mitte oder überhaupt aus den Angehörigen der vereinigten Gemeinden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Demselben obliegt die Prüfung der Jahresrechnungen, Journale und Hauptbücher, die Skontrierung der Kassen und Wertpapiere und hat dasselbe dem Sparkassa=Ausschusse alljährlich bei der Sitzung, in welcher die Jahresrechnung genehmiget wird, hierüber Bericht zu erstatten. Dem Wechsel=Zensoren=Komitee, welches aus sechs Mitgliedern besteht und vom Sparkassa=Ausschusse aus vollkommen unbefangenen geschäftlichen Kreisen auf sechs Jahre gewählt wird, obliegt die Prüfung und Beurteilung der zur Eskomptierung eingereichten Wechsel, ob auf dieselbe einzugehen sei oder nicht. Der Beamtenstand der Sparkassa in Steyr besteht nach der heute geltenden Instruktion, betreffend die Rangordnung und Bezüge der Beamten und Diener der Sparkassa in Steyr vom 27. April 1902, aus einem Buch¬ halter, einem Kassier, einem Sekretär, einem Kontrollor, einem Adjunkten, zwei Offizialen, und der erforderlichen Anzahl von Assistenten.

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