50 Jahre Sparkassa in Steyr

— 15 Mit dem Bedürfnisse auf Vergrößerung der Amtslokalitäten, stellte sich infolge des so vielfach gesteigerten Geschäftsganges auch bald die Notwendigkeit der Vermehrung der Hilfskräfte der Verwaltung ein. In den ersten Jahren konnten die Manipulationsgeschäfte der Anstalt von drei Personen bewältigt werden, welche von den anfangs genannten Herren Bürgermeister Anton Gaffl als Kontrollor, Georg Aichinger als Buchhalter und Josef Schiefermayr als Kassier besorgt wurden. Doch stellte sich bald die Notwendigkeit ein, nach Maßgabe des Anwachsens der geschäftlichen Agenden und des immer größer werdenden Parteien=Verkehrs, die Hilfskräfte der Anstalt zu vermehren. Zur Regelung des Standes der Angestellten der Anstalt, sowie zur Bestimmung der Rangordnung derselben und deren Bezüge, hat der Sparkassa=Ausschuß über Vorschlag der Sparkassa=Direktion eine eigene In¬ ge¬ struktion, betreffend die Rangordnung und Bezüge der Beamten und Diener der Sparkassa in Steyr, schaffen, welche Normen zuerst in der Ausschuß=Sitzung vom 14. Mai 1893 beraten und beschlossen wurden und in der Sitzung vom 27. April 1902 teilweise abgeändert und ergänzt wurden. Außer dieser Instruktion, welche die Rangordnung und die Gehaltsbezüge der Angestellten unserer Anstalt regelt, hat die Sparkassa in Steyr zur Sicherung und Regelung der Pensions=Ansprüche ihrer Beamten und Diener auch ein eigenes Pensions=Normale eingeführt, welches in der Sitzung des Sparkassa=Ausschusses vom 30. De¬ zember 1891 beschlossen worden ist. Erwähnt muß auch werden, daß die früher bestandene Geschäftsordnung der Anstalt, nach welcher in Gemäßheit der Statuten die Verwaltungs= und Manipulationsgeschäfte der Anstalt zu besorgen sind, einer gründlichen Umänderung unterzogen und dieselbe mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Oktober 1902, Z. 22871, genehmiget wurde. Ebenso erscheint erwähnenswert, daß erst vor fünf Jahren auf Grund des von dem k. k. Ministerium des Innern in Wien herausgegebenen Musterstatutes für Sparkassen eine gründliche und umfassende Revision der Statuten durchgeführt wurde, welche in der Ausschußsitzung vom 20. Juli 1902 beraten und beschlossen und seitens der k. k. Statthalterei in Linz mit Erlaß vom 17. November 1902, Z. 25.232, die Genehmigung erhalten hat. Seither hat abermals eine Abänderung der Anstalts=Statuten stattgefunden, indem über Antrag der Ver¬ treter der vereinigten Landgemeinden, der Sparkassa=Ausschuß in der Sitzung vom 5. August 1906 einstimmig beschlossen hat, die Sparkassa=Direktion, welche bisher aus sieben Mitgliedern bestanden hat, um drei Mitglieder zu vermehren so daß die Sparkassa=Direktion in Hinkunft aus zehn Mitgliedern zu bestehen hat. Diese Abänderung wurde mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Oktober 1906, Z. 23.101, genehmigt. Auf Grund dieser Statutenabänderung wurde in der Ausschußsitzung vom 8. Dezember 1906 die Ergänzungs¬ wahl in die auf zehn Mitglieder vermehrte Sparkassa=Direktion vorgenommen und dabei drei Vertreter der Land¬ gemeinden, und zwar die Ausschuß=Mitglieder Herr Friedrich Bauernebl, Messerfabrikant in Sierninghofen, Herr Josef Schweinschwaller, Bürgermeister in Garsten, und Herr Karl Steinparz, Bürgermeister in Gleink, in die Direktion gewählt. Statutengemäß besteht der Verwaltungs=Organismus der Sparkassa in Steyr aus dem Sparkassa¬ Ausschusse, der Sparkassa=Direktion, dem Rechtskonsulenten, dem Komitee zur Prüfung der Jahresrechnung, dem Wechsel=Zensoren=Komitee und aus den angestellten Beamten und Dienern. Der Sparkassa=Ausschuß ist aus 24 Mitgliedern zusammengesetzt, wovon auf die Stadtgemeinde Steyr zehn Mitglieder, auf die Landgemeinde Sierning drei, auf die Landgemeinden Garsten, Gleink, Losenstein¬ leiten und Ternberg je zwei und auf die Landgemeinden Aschach, Thanstetten und St. Ulrich je ein Mitglied entfallen. Jedes der 24 Mitglieder muß einer der vereinigten Gemeinden angehören und in derselben das aktive Wahlrecht besitzen. Die auf die Stadtgemeinde Steyr entfallenden Mitglieder werden vom Gemeinderate der Stadt Steyr, und die auf die Landgemeinden entfallenden Mitglieder werden von dem Gemeinde=Ausschusse der betreffenden Gemeinde gewählt.

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