seinem 25jährigen Bestandsberichte unserer Wehr selbst sprechen lasse. So führt Herr Wilhelm Klein folgendes aus: „Im Laufe des Jahres hatte das neue Gesetz „Feuerpolizei¬ Ordnung für Oberöfterreich vom 19. Februar 1875“ die kaiserliche Sanktion erhalten, wodurch der Vertrag mit der Gemeinde vom 1. September 1871 hinfällig wurde. Phot. E. Prietzel, Steyr. Löschzug I, Kommandant Brandmeister Rud. Sommerhuber. Dieser Umstand veranlaßte den Turnrat in seiner Sitzung vom 29. November 1875, lich für eine Lostrennung der reorganisierten Feuerwehr vom Turnvereine auszusprechen, und zwar aus den Gründen, weil: die freiwillige Feuerwehr dem Turnvereine alljährlich un¬ I. verhältnismäßig hohe Koften verurfacht; 2. die Feuerwehr lich gegenwärtig als einen für sich bestehenden, völlig lebensfähigen Körper repräsentiert; 11
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