Festschrift 50 Jahre Befreiung Österreichs

Steyrer gegen Faschismus und Krieg D er antifaschistische Widerstand darf nicht vergessen werden. Die illegale KPO in Steyr hat im Kampf gegen das Nazi-Regime und für die Frei– heit Osterreichs eine bedeutsame Arbeit geleistet. Schwer sind auch die Opfer der Steyrer KPO die sie in diesem Kampf bringen mußte. S chon im Jahr 1939 werden zwei Steyrer Nazi– Gegner, Alois Gisely und Hans Brandtner, ver– haftet, Gisely stirbt unter der Gestapo-Folter in Wien und Brandtner im Konzentrationslager Mauthausen. Die Rot-Kreuz-Schwe– ster Herta Schweiger wurde bereits bei Ver– hören zu Tode gefoltert. Willy Gruberwurde zum Tode verurteilt und in Wien enthauptet. Bertl Konrad (rechts im Bild) mit seiner Familie - Bertl Konrad war bereits als Funktionär der Kinderfreunde vom Mai bis September 1934 im austrofaschistischen ,,An– haltelager Wöllersdorf" inhaftiert und wurde am 21. Ok– tober 1944 als Kommunist von der SS im Konzentrati– onslager Mauthausen ermordet 9 t Dieses Foto aus dem Jahr 1942 zeigt Steyrer Wassersport– ler vor dem Bootshaus der Steyr-Werke, dem heutigen ATSV-Bootshaus. Widerstandskämpfer marschieren durch das Hakenkreuz-Leiber( getarnt am Ufer der Enns. AUS DEM URTEIL ,,Im Namen des Deutschen Volkes - in der Straf– sache gegen den Einsteller Johann Palme aus Steyr, den Dreher Johann Riepl aus Bad Hall, den Hilfsarbeiter Anton Ulram aus Steyr, den Meister Maximilian Petek aus Steyr, den Speng– ler Franz Stingl aus Steyr-Münichholz, den Kon– trollarbeiter Josef Bloderer aus Steyr, den Montagearbeiter Karl Punzer aus Steyr, den Frä– ser Adalbert Schwarz, sämtliche in dieser Sa– che in Schutzhaft, (bei brutalsten Folterungen - Anmerkung des Verfassers) wegen Vorberei– tung zum Hochverrat. Die Angeklagten Johann Palme, Johann Riepl, Anton Ulram, Maximili– an Petek, Josef Bloderer, Franz Draber und Karl Punzer haben in den Jahren 1941 /42 in Steyr und Umgebung durch Gründung und Beteili– gung an einer marxistischen Unterstützungs– aktion nach Art der Roten Hilfe den Hochver– rat vorbereitet. Es werden deshalb verurteilt: Palme, Riepl, Ulram, Bloderer, Draber und Punzer zum Tode und zum Ehrenrechtsverlust auf Lebzeit, Petek zu fünfJahren Zuchthaus und zum Ehrenrechts– verlust auf die gleiche Zeitdauer. Dem Ange– klagten Petek werden ein Jahr acht Monate der erlittenen Schutzhaft auf die erkannte Zucht– hausstrafe angerechnet."

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