Vorwort Gegen eine 500-Jahr-Feier der Marienkirche und die dazu notwendigen Restau rierungsarbeiten ließe sich manches vorbringen, z. B. „Altes soll vergehen — Neues entstehen", oder: „Die Kirche ist nicht dazu da, altes Gemäuer um jeden Preis zu erhalten, wenn Hunger und Not so groß sind in der Welt", oder: „Das Kulturgut vergangener Zeiten zu bewahren und weiterzugeben an kommende Geschlechter, ist Sache der öffentlichen Hand,die dafür Steuern eintreibt", schließ lich: „Priester sind Seelsorger und nicht Geld- und Bausorger". Nun, Kaiser Josef II. war nicht ganz letztgenannter Auffassung. Er hob alle Klöster auf, die nicht im Dienste des Unterrichtes und der Krankenpflege stan den. Für ihn war die Kirche in erster Linie Kulturträgerin, Volkserzieherin, verantwortlich für die Heranbildung guter Staatsbürger. So wurde die Domini kanerkirche in Steyr, wurden die Benediktinerstifte in Garsten und Gleink auf gehoben und ihre Besitzungen eingezogen. Soweit die Klosterkirchen nicht als Pfarrkirchen Verwendung fanden, verfielen sie dem Religionsfond, aus dessen Ertrag oder Erlös neue Pfarren errichtet, der Pfarrklerus entsprechend besoldet wurde (congrua sustentatio). Adolf Hitler hat diesen Religionsfond kassiert und es der Kirche selbst über lassen, wie sie ihre Seelsorger versorgt. Das geschah dann durch Einhebung der Kirchensteuer. Nach dem Krieg mußte alles neu geregelt, Unrecht wieder gut gemacht werden. So kam es 1963 zum neuen Konkordat zwischen dem Staat Österreich und dem Vatikan, in dem die offenen Fragen einvernehmlich geregelt wurden. Der Religionsfond blieb kassiert, es wurden jährliche Abschlagszahlun gen vereinbart, die ehemaligen Klosterkirchen den Diözesen zurückgegeben und ein Teil der Bundesforste — zum Großteil verstaatlichter Klosterbesitz — nämlich das Forstgut Weyer, den Diözesen übergeben, damit aus dessen Ertrag die Er haltung dieser kirchlichen Gebäude gewährleistet sei. So kam die ehemalige Dominikanerkirche in Steyr, die nicht Pfarrkirche geworden war, in den Besitz der Diözese Linz resp. grundbücherlich in den Besitz der Stadtpfarre Steyr, mit der Zuteilung eines von der Bischofskonferenz festgesetzten Anteiles am Ertrag des Forstgutes Weyer. 1865 haben Jesuitenpatres den Betrieb der Kirche übernommen. Als 1963 die Kirche in den Besitz der Stadtpfarre überging, der Ordensnachwuchs immer geringer und damit die Möglichkeit, geeignete Patres für die Seelsorge an der Marienkirche, besonders für die Jugendarbeit,freizustellen,immer mehr schwand, beschloß die Provinzleitung, die Residenz in Steyr aufzulassen, wie zuvor schon die Ordensniederlassungen in Wien 1. Am Hof, Salzburg und Graz geschlossen worden waren. Die energischen Bemühungen eines beachtlichen Teiles der Bevölkerung von Steyr wußten dies durch gezielte Interventionen bei Bischof und Provinzial zu ver hindern, sodaß es am 2. November 1973 zu einem Vertrag kam, in dem sich
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