500 Jahre Dominikaner und Jesuiten in Steyr

Pinsker 31 tober zusammen. Das umfangreiche Protokoll weist auf verschiedene noch zu klärende Fragen hin, sieht aber keine grundsätzlichen Schwierigkeiten. Von großer Bedeutung war nun die Stellungnahme der Stadt Steyr. In der Sitzung des Gemeinderates am 21. Oktober referierte der Bürgermeister Dr. Jakob Kompaß ausführlich über die Angelegenheit und stellte am Ende folgenden Antrag: „...nachdem der Stadt Steyr auf die Dominikanerkirche weder Besitz noch Eigenthumsrechte zustehen, wird beantragt die abverlangte Äußerung da hin abzugeben, daß gegen die alsogleiche Übergabe der Dominikanerkirdhe an die Gesellschaft Jesu zur geistlichen Besorgung derselben und gegen die beantrag ten Baulichkeiten von Seite der Gemeinde der Stadt Steyr kein Anstand obwalte und dagegen keine Einsprache gemacht werde — nur wird der Wunsch ausge sprochen, daß seiner Zeit, wie die Umstände und Verhältnisse es gestatten wer den, von dem ehrwürdigen Orden der Jesuiten in Stadt Steyr ein Gymnasium errichtet werde." Das Protokoll endet mit dem vom Bürgermeister und vom Schriftführer gezeidineten Vermerk: „Beschluß nach Antrag, und ist dem hiesigen K.k. Bezirksamte dieser Gemeinde Rathsbeschluß bekannt zu geben." Über raschenderweise besagt das Begleitschreiben des Bürgermeisters bei der Über sendung des Protokolls an das Bezirksamt: „...und der Gemeinderath über meinen Antrag einhellig beschlossen habe." Wegen seiner offensichtlich jesuitenfreundlichen Haltung wurde der Bürger meister schärfstens angegriffen. Auf dem ümweg über die „Presse" brachte der „Alpenbote" am 3. November 1864 folgende „Originalkorrespondenz aus Steyr": „Mandie Steyrer möchten audi den Herrn Bürgermeister als ,beider Rechte Doktor' noch submissest fragen: wie man denn irgend ein Ding, auf das man ,auf Grund der gepflogenen Erhebungen weder Besitz- noch Eigenthums-Recht', oder worüber man kein ,Verfügungsredit'zu haben selbst eingesteht — an irgend Jemand als Eigenthum ämtlich zu übergeben, d. h. über dasselbe Ding rechtlich zu verfügen befugt oder berechtigt erscheinen kann? (Ein klassischer Sophismus d. Vf.) Zudem möchten dieselben Steyrer auch für ihr Leben gern wissen, bei wem in Österreich man wohl seine Wünsdie bezüglich der Errichtung von öffent lichen Lehranstalten gesetzlich anzubringen habe und ob ein Gemeinderaths beschluß so ganz schlechthin dazu genüge?" Die im Kommissionsprotokoll angeschnittenen Fragen konnten so weit geklärt werden, daß behördlicherseits keine Schwierigkeiten mehr bestanden. So wurden die baulichen Arbeiten im kleinen Haus hinter der Kirche in Angriff genommen und die Übergabe von Kirche und Haus für den April 1865 festgelegt. Bei der Übergabe am 26. April 1865 wurde folgender Vertrag einerseits vom Stadtpfarrer Alois Zweythurm und zwei „Kirchenvätern", andererseits vom Provinzprokurator P. Anton Schwitzer SJ unterzeichnet.

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