500 Jahre Bürgercorps der l.f. Stadt Steyr

27 Ergänzung zur Schießordnung. Jeder Schütze, welcher eine Umänderung seines Gewehres vornimmt, nämlich: behufs leichteren Abzuges, als der Armee=vorschriftsmäßige 2c. ist preisverlustig, und wird jedes Gewehr, bevor der Schütze zu schießen beginnt, vom Bürgerkorps=Büchsenmacher Herrn Jurkovic unter¬ sucht. II. Die Zahl der Schwarzschüsse ist auf 40 Schüsse be¬ schränkt. III. Auf das erste Weitbest hat nur derjenige Schütze Anspruch, welcher der Weitentfernteste ist, und ein Hauptbest bekommt. Auf das zweite Weitbest, das ist für Invention gleich wie vor. Hat vorbenannter Schütze ein Haupt= und Inventions¬ best erhalten, so erhält selber auch die zwei Weitbeste. IV. Wenn die Scheibe in einer schiefen Richtung steht oder eine rothe Fahne sichtbar wird, so darf auf selbe nicht geschossen werden, sondern erst dann, wenn selbe vom Zieler senkrecht gestellt, und die Fahne davon ent¬ fernt ist. V. Wenn die erst gelöste Marke, welche zur Abgabe von 30 Schüssen berechtigt, abgeschossen ist, so kann sich der Schütze eine zweite Marke für 25 Inventionsschüsse zum Preise von 5 kr. per Schuß, (ohne Munition) zusammen 1 fl. 25 kr. lösen, und eventuell auch noch eine dritte und vierte 2c. IV. An der Cassa werden Schützen=Erinnerungs=Medaillen zum Preise von 40 kr. an per Stück verkauft und werden selbe nur an Schützen verabfolgt. Das Schützen=Comité.

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