500 Jahre Bürgercorps der l.f. Stadt Steyr

Der Beginn desselben wird den Zielern durch dreimalige Signalzeichen bekannt gegeben und darf ohne Zustim¬ mung des Comité's nicht früher mit dem Schießen be¬ gonnen werden. Die ausgeschossenen Centrumblättchen werden nach Be¬ endigung des Schießens jeden Abend unter Beiziehung er anwesenden Schützen durch die hiezu gewählten Herren mit einer Theiler=Maschine nur einmal gemessen und protokollirt. Zweimal ist es nicht statthaft. Sollten zwei oder mehrere gleiche Treffer vorhanden sein, so entscheidet das Loos. Probeschüsse sind nicht gestattet, ebensowenig kann ein Schütze für einen anderen schießen. Das Schießen wird nur mit Werndl=Hinterlader (In¬ fanterie=Gewehre) gestattet. m) Das Laden der Gewehre erfolgt unmittelbar am Stand¬ orte und erst dann, wenn die Reihe an den Schützen kommt; ist der betreffende Schütze durch entschuldigten Grund nicht anwesend, so kommt der nächstfolgende Schütze an die Reihe. Die richtige Signalisirung nach jedem Schusse wird veranlaßt. Ein am Stande fehl=, resp. aus Unvorsichtigkeit los¬ gegangener Schuß entschuldigt nicht und wird in die Anzahl eingerechnet. Vor der Preisvertheilung steht Niemandem das Recht zu, sich zu den Scheibenständern zu begeben und die Treffer zu besichtigen. Jeder Schütze kann nur auf der Haupt= und Inventions¬ scheibe je 1 Best erhalten und eventuell den Ehrenpreis. Die Berechnung der Dividenden Vertheilung wird am nächstfolgenden Tage, das ist am 26. August a. c. vor¬ genommen und der sich ergebende Betrag den Herren Schützen zugesandt. r) Jeder Schütze hat sich den Anordnungen des Comité's zu fügen, während dieses den P. T. Schützen gegenüber verpflichtet ist, jedem die gewünschte Auskunft zu er¬ theilen.

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