500 Jahre Bürgercorps der l.f. Stadt Steyr

25 NB. Für P. T. fremde Corpsmitglieder stehen Commune=Gewehre (Wendl=System) zur Verfügung. Beim Festschießen tritt nachstehende Schieß=Ordnung in Kraft. a) Es wird auf 4 Scheiben geschossen und zwar auf eine Entfernung von 140 Meter oder 180 Schritte, freistehend und aus freier Hand. Die Scheibengröße (resp. das rothe oder schwarze Feld) ist bei der Haupt= und Inventionsscheibe gleich und hat der äußere Kreis 25 Ct. Durchmesser. Die Scheiben sind in 4 Kreise getheilt. Das Centrumblatt wird nach jedem Treffer abgenommen. Die Marken zur Berechtigung des Scheiben=Schießens sind unter Vorweisung der Einladung bei der Cassa gegen Vorauszahlung 5 Schüsse à 20 kr. = fl. 1.— für die Hauptscheibe: „ Inventionsscheibe: 25 „ 1.25 à 5 „ 50 „ „ Standgebühr d. i. in Summa fl. 2.75 zu lösen, bei welcher Gelegenheit auch die Abzeichen unentgeltlich verabfolgt werden. Die 5 Schüsse auf der Hauptscheibe können einzeln oder nacheinander ab¬ geschossen werden, während bei der Inventionsscheibe jeder Schütze 5 Schüsse nacheinander abzugeben hat. Die Marke für die Abgabe des Schusses auf die Ehren¬ scheibe ist separat und kann beliebig gelöst werden, ist jedoch kein Schütze zur Abgabe eines Schusses ver¬ pflichtet. Der Schuß ohne Munition kostet 50 kr. Jeder Schütze hat den Stand, bei dem er zu schießen beginnt, auch einzuhalten und nicht zu ändern; über eine eventuelle Aenderung entscheidet das Comité. Der Zieler darf bei der Ehrenscheibe nicht das Treff¬ Nummer aufzeigen. g) Sollte es vorkommen, daß der Signalisirungs=Draht abgeschossen wird, so ist das Schießen sogleich einzustellen.

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