bewiesen, indem e r beschloß: Das Bürgerrecht ist im Sinne des § 5 des Gemeimlcstalutes in Hinkunft auch an solche Feuerwehrmänner zu verleihen, die in der Stadt Steyr heimatberechtigt und einen mindestens zehnjährigen ununterbrochenen tadellosen Aufenthalt nachwe isen und durch 25 Jahre ununterbrochen dem Verbande der sfädtischen oder \ValTenfabriks-Feuerwehr angehören . Herr Gemeinderat R. Somme r hub er brachte den Antrag über die Verleihung des Bürgerrechtes an Mitglieder der Kneiplokal : Bränhaussäle (Ennsdorl). stüdtischen Feuerweh r zur Anregung, wühre11Ll unserem Löschmeister Herrn Wi lhelm Schert l er zu dnnken ist, da[.l unsere Wehr gemüß seines Antrages dieselbe Berücksichti gung fanJ. In Linz verstarb nnch liingerem Leiden der HolteniührcrStellvertrcter der Wafserwehr Karl Spital er, der sich bei der Wnsserwehr große Vc rclicnstP. nrworhcn h,1.t. Zum r .eichenbcgiingnisse, welches am 5. April stattrand, ist e ine Deputation aus den Herren J. Mitter, W. Schcrilcr um\ J. Kilzmi..illcr hinübergefahren. 107 -- __I
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2