34 hinzukamen, so daß die Ge¬ 8 16 sammtsumme der anläßlich kaufes empfangenen Geldspenden die Höhe von 300 fl. Obligationen und 1422 fl. 20 kr. Baargeld erreichte. Dazu gelangten noch - jene 1000 fl., welche Herr Gen aldirektor Josef Werndl im Jahre 1871 der Anstalt schenkte, und die erst nach einigen Jahren zur Auszahlung gekommen wären, durch einen neuerlichen Freigebigkeits - Akt des genannten Herrn anläßlich des Hauskaufes zur sofortigen Auszahlung. Desgleichen kamen von verschiedenen Seiten Gratis - leistungen und Gratisreparaturen im Werthe von gut 00 fl. verzeichnen. Durch diese außerordentlichen allseitigen Akte des Wohl thuns und der Barmherzigkeit, die von edlen Herzen gegen Schutzanstalt damals geübt wurden und noch immer geübt werden, unterstützt, konnte die Schutzanstalt die Jahresrechnung 1874 bloß mehr mit einer Schuldenlast von 4164 fl. 91 kr. Bargeld und 100 fl. Obligationen schließen, deren Verzinsung theilweise durch die Einnahme von Miethzins gedeckt ist. Immerhin ist der Schuldenstand bei dem Umstande, daß ohne Fond täglich eine Familie von 25 Gliedern zu ernähren und zu pflegen ist, ein derartiger, daß nach wie vor die Schutzanstalt eine Anstalt der göttlichen Vorsehung und der werkthätigen Nächstenliebe bleibt. Möge diese Nächstenliebe nie erlahmen: möge aber auch allen Wohl¬ thätern dieser Anstalt von Seite Gottes auf die Fürbitte der unbe¬ fleckten Gottesmutter und der heil. Elisabeth jener himmlische Segen reichlichst zufließen, den die Zöglinge dieser Anstalt im täglichen Ge¬ bete für die Wohlthäter zu erflehen verpflichtet und bemüht sind. Sechstes Kapitel. Einweihung des Schutzhauses. Die heil. Kirche, welcher der Herr die volle Weihe= und Seg¬ nungs=Gewalt verliehen hat, besitzt in ihrem herrlichen Ritus eine eigene Segensformel, Gebäude und Wohnungen zu segnen und auf selbige den besonderen Schutz Gottes und seiner Heiligen herab¬ zurufen. So wurden denn auch zur Einsegnung des Schutzhauses, welches in so hohem Maße des göttlichen Segens bedarf geeignete Ra¬itungen getroffen. Als Tag der feierlichen Einweihung ward
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