27 Das übergebene Kapital besteht: 1. A. In einer Staats=Anlehens=Obligation im Nominal¬ CM. 100 fl. werthe von B. In einer Metallique=Obligation im Nominalwerthe 200 fl. CM. von 124 fl. 17 kr. CM. 2. Bargeld, bestehend in Banknoten im Betrage von Steyr, 31. Mai 1863. Josef Schwanninger, Kooperator und geistlicher Rathgeber des kath. Frauenvereins. Drittes Kapitel: Berufung der ehrwürdigen Schwestern vom hl. Kreuz als Erzieherinnen der Schutzkinder. Nach stattgefundener Uebernahme der Schutzanstalt von Seite des katholischen Frauenvereines theilte sich die Leitung der Anstalt zwischen der Vorsteherin des Frauenvereines und dem geistlichen Leiter oder Rathgeber des Frauenvereines. Nach wie vor blieb es eine vorzügliche Aufgabe des Leiters der Anstalt, die Herzen guter Menschen innerhalb und außerhalb des Frauenvereines zu Gunste der Anstalt zu rühren, und so die Existenzbedingung der Anstalt, die nöthigen Mittel, nach Kräften beizuschaffen. Der Leiter der Schutzanstalt fand jedoch eine kräftige und wirk¬ same Stütze am katholischen Frauenvereine, indem es gewissermaßen Pflicht aller einzelnen Mitglieder, besonders aber auch der Ausschu߬ mitglieder wurde, selbst nach Verhältniß ihrer Kräfte für die Anstalt beizusteuern, und auch auf andere wohlthätig gesinnte Menschen zu Gunsten der Schutzanstalt einzuwirken. Der Frauenverein, als Kör¬ per aufgefaßt, konnte, da seine Kräfte von jeher durch die Armen¬ pflege ganz in Anspruch genommen worden, allerdings keine binden¬ den Verpflichtungen übernehmen. — Daher kommt es auch, daß die Schutzanstalt für sich eine selbstständige Gebarung führt. Gleich nach dieser Uebernahme am 1. Juni 1863 betraute der Frauenverein mit der unmittelbaren Beaufsichtigung und Er¬ ziehung der Schutzkinder das Ausschußmitglied Jungfrau Barbara Heimböck, da die bisherige verdienstvolle Erzieherin der Schutz¬ kinder, Jungfrau Josefa Brunnesberger, ihre Stelle nie¬ derlegte.
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