250 Jahre Christkindl - 1708-1958

der ganzen Sadilage der Ansidit sei, man solle nicht auf der Translation bestehen und den Weiterbau erlauben. Im Befund über den Zustand des Wallfahrtsortes beriduet er, daß die um den Baum erridnete Hütte nur mlt einem hölzernen Gatter versdilossen sei. ·Im Innern befänden sich einige Kirdie,mühle, und die Wände seien dicht behängt mit mehr als hundert Denk- und Dankopfern und bei dreihundert Votivtafeln. Es seien schon sd,öne Meßkleidcr gespendet, ja der alte Baron Risenfels habe sdion eine Glocke von 186 Pfund gießen Jassen. Im Umkreis der Hütte stehe das Mauerwerk in einer Länge und Breite von 8'/t Klaf– ter und einer Höhe von drei oder vier Klafter. Es sei jedoch nirgends gesdilossen, und durdi die Einstellung des Baues, der bisher 1800 fl gekostet habe, sei ein sdiwcrcr Schaden entstanden, weil das Gcrüstholz unterdessen vcrmorsdu sei und audi das Mauerwerk merklid,en Sdiaden gelitten habe. Das Geld sei von Opfer– gaben gekommen, und der Prior habe nod, weitere 1800 fl in Verwahrung, von den~n 1600 fl auf Interesse angelegt seien. Die Wallfahrer kämen aus hohem und niederem Stande, aus geistlichen und LaieQkreisen, a1\ manchen Tagen vier• bis fünfhundert, die an Feiertagen vor oder nach der Wallfalm den Gottesdienst in Steyr besuchtcn 18 ). Ein Beridit über diesen Befund und das Ansudien des Garsmer Abtes werden dem Bisdiof übersandt, und dieser sdueibt daraufhin am 7. November 1706 in einem Erlaß an den Generalvikar die schönen Worte: •Was Ihr über zunehmen der Wallfahrt und Begehrn des Abtes, den Bau fortzuführen berichtet, haben Wür reifflich überlegt und Euer Guettachten uns soweit gefallen lassen, daß, weillen diese Andacht gleidi dem Baum in 10 Jahren zu tiefst eingewurzelt, iezt nicht wohl mehr ohne Ärgernuß und allerhand Ver\vunderung aus dem alten Grund könne gehoben werden, daß Wür in ansehen dieses kein bedenckhen tragen, die forthsezung des Capellcn Gebäu zu erlauben.• Es müsse jedoch zuvor mic dem Prälaten ein klausulierter Vertrag zur Sidierung der Ordinariatsjurisdiktion abgeschlossen werde9"). In ähnlichem Sinne schreibe am 18. Juni 1707 der Generalvikar Maximilian Emmanuel Freiherr von ßenzenau in bischöflichem Auftraö an Dechant Gentilotti und ersudit ihn um Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes"'). Dieser schlägt mit Sdireiben vom 21. Juli 1707 vor, als Muster den Vertrag zu verwenden, der am 28. Jänner 1683 mit Kremsmünsrer bezüglidi der in der Ortschaft Sippadi, PEarre Kirdiberg, errichteten Wallfahrtskirche Heiligenkreuz abgeschlossen worden war''). In der Konsistoriumssitiung vom 12. September 1707 referiert darüber Steyrer und man erläßt mit gleichem Datum ein Schreiben an Abt Anselm, in dem man die Erlaubnis zum Weiterbau in Aussidtt stellt, jedoch verlangt, daß die Kapelle pleno jure dem Ordinariate unterstellt werde"'). Anselm berät sich nun mit seinen in Salzburg befindlichen Konventualen, Rektor P. Robert König und P. Edmund Egg, Professor für Mathematik. Letzterer weilt am 3. Oktober 18 ) OA., Passauer Akten, Fasz. 339, Nr. 15, Original; im Cons. behandelt 25. 10. 1706. ") Ebenda, Nr. 16, Original. '"') Pfarr-A. Christkindl, Original, OA., Passauer Akten, Fasz. 339, Nr. 18. Konzept. ") Ebenda, Nr. 19, Original, inliegend Absdirift des Vertrages mit Krems– münster über die Heiligkreuzkapclle in Sippach, Pfarre Kirdiberg. ") Ebenda, Nr. 21, Konzept. 8

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