Im Jahre 1938 wurde Österreich in das Deutsche Reich eingegliedert. Auf Grund vorsichtiger Annahmen rechnete man damals mit einem Wachstum der Stadt Steyr auf ca. 60. 000 Einwohner innerhalb weniger Jahrzehnte. Daher strebte die Stadtgemeinde den Besitz von weiteren Siedlungsflächen an. Am 5. September 1938 erklärten Vertreter der Gemeinde Gleink in Gegenwart des Bezirkshauptmannes und eines Vertreters der OÖ. Landeshauptmannschaft ihr Einverständnis mit der Einverleibung Gleink in das Stadtgebiet Steyr. Steyr erhielt damals Gleink mit einer Fläche von ca. 700 ha und 864 Einwohnern und den 1918 bei GleinkverbliebenenRestvonStein mit ca. 114 ha Fläche und 135 Einwohnern (Die gesamte Inkorporation von 1938 mit Münichholz, Hinterberg , Gründberg, Christkindl und Garsten, machte einen Zuwachs von nahezu 1. 700 ha mit 3. 352 Einwohnern aus). Bezüglich Gleink hatte die Stadtgemeinde Steyr die Gemeindeschulden von 116 . 000 Reichsmark zu bezahlen. Schon damals wurde neben dem Ausbau der Verkehrswege und der Kanalisation im Gemeindegebiet Gleink der Bau einer Wasserleitung für das gesamte Stadtgebiet geplant, ein Projekt, das nach 1948 mit der Anlage eines Brunnenschutzgebietes begonnen wurde. Die Bauern wurden für ihre Gebiete aus dem bischöflichen Dotationsgut entschädigt. Mit der Einverleibung Gleinks in das Stadtgebiet Steyr wurde eine Verbindung endgültig gesetzlich fixiert, die schon durch Jahrhunderte eng bestanden hatte. Man denke an die großzügigen Unterstützungen durch Ottokar II. von Steyr, der der jungen Klostergründung erst die Existenzgrundlage gab. Reiche Legate der Steyrer Bürger vermehrten den stiftlichen Besitz. Die Herrschaft Steyr hatte im heutigen Gebiet von Gleink große Liegenschaften. Darüberhinaus gehörte nach 1254 Gleink zum Landesgericht Steyr. Durch eine Nachtragsvereinbarung im Jahre 1946 wurde die Einverleibung Gleinks vom Jahre 1938 bestätigt und endgültig sanktioniert. Magistratsrat Dr. Volker Lutz
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