125 Jahre Musikkapelle - 50 Jahre Musikverein Gleink

Dietach war wie Gleink schon damals eng mit der Eisenstadt Steyr, bzw. mit der Herrschaft Steyr verbunden, stifteten doch Adelige und Bürger aus der Stadt bedeutende Legate an die dortigen Kirchen. In der Di etacher Pfarre hatte die Herrschaft Steyr auch ihr Hof- und Kastenamt. Im Jahre 1532 wurde auch Dietach von den Türken geschädigt. Die Kirche fiel dem Wüten der Osmanen zum Opfer. In der Reformationszeit war die Kirche von Dietach jahrzehntelang ohne geeigneten Seelsorger. Im Jahre 1579 brannte der Pfarrhof in Dietach wiederum ab. Der Neubau war schon 1580 fertiggestellt. Zu Gleink gehörte auch Stein. In früheren Jahrhunderten war in Stein ein Edelsitz. So wird 1170 ein Reinher von Stein genannt. Später verblieb Stein dann den Losensteinern und dann dem reichen Steyrer Bürgergeschlecht Forster. Die in Stein 1349 gestiftete Kirche wurde von Benefiziaten und später von den Dominikanern von Steyr versehen. Im 16. Jahrhundert war sie oft Versammlungsort von Wiedertäufern. 1744 wurde die Kirche gesperrt, 1783 .sollte eine neue Pfarre errichtet werden, doch wurde 1788 die Kirche abgebrochen und Stein der Pfarre Gleink einverleibt. Die Ortschaft Stein kam bei Erlassung des Provisorischen Gemeindegesetzes von 1849 zur Gemeinde Gleink. Die Ortsgemeinde Stein hatte damals eine Fläche von ca. 354 ha. Im Jahre 1918 schlug endgül ti '.1 rlas Ende der damaligen Katastralgemeinde Stein. Die Stadtgemeinde Steyr strebte die Einverleibung eines Teiles von Stein an, um das Projekt einer elektrischen Bahn durch das Ipfbachtal nach St. Florian mit einem Bahnhof in Stein durchführen zu können, ein Vorhaben, das nicht verwirklicht wurde. Darüberhinaus lag auch der Artillerie-Exerzierplatz in diesem Gebiet, die dazugehörige Kaserne stand dagegen im Stadtgebiet. Der übrig gebliebene Teil der Katastralgemeinde Stein sollte bei Gleink verbleiben. Die Verhandlungen führten zu einem Übereinkommen, wobei Steyr als Entschädigung für den Entgang von Gemeindeumlagen, Jagd-, Pacht-, Sparkassengeldern usw. ca. 73.000 Kronen an die Gemeinde Gleink zu zahlen hatte. Damals kamen von der Katastralgemeinde Stein über 240 ha zur Stadtgemeinde Steyr. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hatte am 8. Oktober 1917 dieses Übereinkommen genehmigt. Der Landesausschußgab mit Erlaß vom 9. November 1918 seine Zustimmung zur Inkorperation, die am 1. 1. 1919 erfolgte und am 17. Juni 1920 die Genehmigung der OÖ. Landesregierung erhielt.

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