100 Jahre Rotes Kreuz Steyr 1908-2008

3. Die Grundsätze des Roten Kreuzes3 MENSCHLICHKEIT Aus dem Willen geboren, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschi edslos Hilfe zu leisten, bemüht sich das Rote Kreuz im Rahmen se iner nati onal en und internati ona len Tätigkeit, menschliches Leiden übera ll und zu j eder Zeit zu ve rhüten oder zu lindern . Das Rote Kreuz ist stets bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Achtung vo r der menschli chen Person hochzuhalten. Es bemüht sich, bei allen Völkern das gegenseitige Verstehen, die Freundschaft, di e Zusammenarbe it und die Bemühungen um einen dauerhaften Frieden zu fördern. lJNPARTElLICHKEIT Das Rote Kreuz fragt nicht nach der Nationalität, der Rasse , der Religion, der sozialen Stellung oder der politischen Zugehörigkeit. Es ist ausschli eß li ch bemüht, den Menschen nach der Größe ihres Le ides beizustehen und die Notstände nach ihrer Dringlichkeit zu lindern . NEUTRALITÄT Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, hält sich das Rote Kreuz von j eder Beteiligung an Feindse li gke iten fern sowie auch von Auseinandersetzungen politischer, rassischer, religiöser oder weit-anschaulicher Art. UNABHÄNGIGKEIT Das Rote Kreuz ist unabhäng ig. Wenn nationale Rotkreuzgesellschaften die Behörde ihres Landes bei deren humanitären Tätigkeiten unterstützen und daher den Gesetzen ihres Landes unterstellt sind, so müssen sie sich dennoch j ene Selbstständigkeit bewahren, die es ihnen gestattet, jederze it nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln. FREIWILLIGKEIT Das Rote Kreuz ist eine Organisation fre iwilliger und uneigennütziger Hilfe. EINHE IT In jedem Land kann es nur eine einzige Rotkreuzgesellschaft geben. Sie muss all en offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Staatsgebiet erstrecken. UNJVERSALITÄT ln j edem Land kann es nur eine einzige Rotkreuzgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Staatsgebiet erstrecken. Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vor li egende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuz-Konferenz I986 in Genf angenommen wurden. 15

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