Amtsblatt 1911/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

213 zirken und Kronländern wird auf Grund des Punkt 4 der Unter Bezugnahme auf die y. a. Erlasse vom 11. No¬ Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 1. No= vember 1911, Z. 25.971, Amtsblatt Nr. 46, und vom vember 1911, Z. 8967/X, die Abhaltung des Jahres¬ 17. Dezember 1911, Z. 29.125, Amtsblatt Nr. 51, viehmarktes untersagt. Kenntnisnahme und Verbreitung in Interessentenkreisen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Steyr, 17. Dezember 1911. Z. 29.125. Schindler. Notstandstarife für Futter= und Streumittel. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Durch eine Publikation in Nr. 129 des Verordnungs¬ blattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 9. November 1911 unter fortlaufender Nr. 115 der Abänderungen (Seite Steyr, 16. Dezember 1911. Z. 29.124. 1828—1830) wurde der Punkt / der Anwendungsbestim¬ mungen für die Inanspruchnahme des Notstanostarifes für An alle Gemeinde=Vorstehungen und Futter= und Streumittel auf den k. k. österr. Staatsbahnen dahin erweitert, daß bei Adressierung einer Sendung an I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. einen anderen als die unter 72 (Landwirt, oder 70 (land¬ Betreffend den Stand der Maul= und Klauenseuche im wirtschaftliche Genossenschaft oder Gemeinde) bezeichneten Bezirke Steyr. Empfänger nicht mehr wie bisher, die Abgabe der ganzen Sendung an einen Landwirt, beziehungsweise an eine Die k. k. Statthalterei hat mit der den Gemeinden landwirtschaftliche Genossenschaft oder an eine Gemeinde und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zugegangenen nachgewiesen werden muß, daß vielmehr die Begünstigung Kundmachung vom 12. Dezember 1911, Z. 10.441/2, das auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die im h. a. Bezirke bestandene Sperrgebiet aufgehoben. Abgabe von Teilquantitaten einer Sendung Die Maul= und Klauenseuche besteht derzeit nur noch an mehrere Landwirte, beziehungsweise an mehrere in den Gemeinden Gleint und Garsten, jedoch auch dort landwirtschaftliche Genossenschaften (Vereine 2c.) im Abheilungsstadium. oder Gemeinden erfolgt ist. Um diesen günstigen Seuchenstand zu erhalten, erscheint Durch diese Erweiterung der Begünstigung war auch es notwendig, daß bei eventuellen Neuausbruchen der Maul= eine Aenderung des Punktes 9 der Anwendungsbedingungen und Klauenseuche die Gemeinde=Vorstehungen und k. und der vorgeschriebenen Musterformularien 1, 2 und 3 Gendarmerie=Posten=Kommanden, wie bisher, alles aufbieten, bedingt. um die Seuche zu lokalisieren. Die modifizierten Formularien tonnen in der Druckerei Otto Maaß' Söhne, Wien, I. Wallfischgasse 10, unent¬ Hiezu ist in erster Linie erforderlich, daß die Ge¬ geltlich bezogen werden. Es konnen aber auch die bisherigen meinde=Vorstehungen, bei jeder sich ergebenden Gelegenheit, Formularien nach Vorname der erforderlichen handschrift¬ die Anzeigepflicht bei dem Ausbruche von Tierseuchen den lichen Korrekturen noch weiterhin verwendet werden. Tierbesitzern in Erinnerung bringen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Handels¬ Erlaß Genossenschaften unter Bezugnahme auf den y. vom 30. Oktober l. J., Z. 24.950, Amtsblatt Nr. 44, Steyr, 16. Dezember 1911. Z. 29.126. mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, die landwirtschaft¬ lichen Korporationen in der geeignet erscheinenden Weise von An alle Gemeinde=Vorstehungen und vorstehender Publikation zu verständigen, daß die mit den vorzitierten 9. d. Erlassen übermittelten Publikationen 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. vorstehenden Sinne abzuändern, beziehungsweise zu ganzen sind. Tierseuchenstand in Oberösterreich am 10. Dezember 1911. Die Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossen¬ Die Maul= und Klauenseuche besteht im politischen schaften, welchen eine Publikation nicht zugekommen, konnen Bezirke Brauau in 31, Eferding 40, Freistadt und Gmunden selbe event. Hieramts zur Einsicht ansprechen. in je 2, Grieskirchen in 7, Kirchdorf in 6, Linz (Land in 19, Perg in 3, Nied in 32, Rohrbach in 10, Scharding Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.361. in 12, Steyr (Lanoin 7, Urfahr in 26, Vocklabruck in 20, Wels in 8 und Linz Stadt in 12 Hofen. Z. 37.143. Kundmachung Die Schweinepest) besteht im polit. Bezirke Frei¬ der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend das stadt, Wels und Steyr (Land) in je 1 Hofe, Linz (Lano) Verbot des Jahresviehmarktes in Vocklabrun. in 3, Linz (Stadt) in 2 Hofen. Der Schweinerotlauf besteht im polit. Bezirte Frei¬ Mit Rücksicht auf den Stand der Maul= und Klauen¬ stadt und Linz (Stadt) in je 1 Hofe. selche im hiesigen Bezirke und in den angrenzenden Be¬ Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steur.

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