Amtsblatt 1911/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

212 Steyr, 15. Dezember 1911. ex offo . 2180. ungen, an alle Grisschulräte und Schul¬ Betreffend die Schulreinigung. und Schulleitungen werden auf¬ Die Ortsschulrate im Falle aus Anlaß der zu Weih¬ merksam gemacht, daß nachten vorzunehmenden grundlichen Schulreinigung die Auf¬ lassung von Unterrichtsstunden sich als notwendig erweisen sollte, die h. d. Ermächtigung einzuholen ist. Steyr, 16. Dezember 1911. Z. 408. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Kundmachungen über die Einbringung der Personaleinkommen= und Rentensteuer=Bekenntnisse für das Jahr 1912. Die Gemeinde=Vorstehung erhalt gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Bekenntnisse für das Jahr zur Personaleinkommen= und Rentensteuer Exemplare an 1912 mit dem Aufträge, von denselben je 1 der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, zur Personalein¬ und zwar immer je eine Kundmachung kommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachungen har sofort, lang¬ stens aber bis 31. Dezember 1911 zu erfolgen. Dieselben mussen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1912 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kund¬ machungen zur Personaleinkommen= und Rentensteuer mit der Affigierungsklausel und Abnahmebestätigung versehen anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hingewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuerverenntnisses nur jene Personen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Ein¬ kommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Bekenntnis¬ legung besonders aufgefordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Versonaleinkommensteuerbekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß § 204, Abs. 2. Pers.=Str.=Ges., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist nowionell auf¬ zufordern sind und daher bis 10. Jänner 1912 ohnehin je ein Formular zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1911 rentensteuerpflichtig waren, ihren Wohnsitz nicht verandert, noch eine Vermehrung der Bezuge erlangt haben, gemäß § 139, Pers.=Str.-Ges. von der Einbringung eines Rentensteuerverenntnisses befreit sind, wird der Gemeindevorstehung vorläufig nur je eine Tage Personaleinkommensteuer= und Rentensteuer=Bekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare h. a. unter Nachweisung des Bedarfes ange¬ sprochen werden konnen. Steyr, 16. Dezember 1911. B. 40/8. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Affichterung der Kundmachungen zu § 21 Pers.=Str.-Ges. über die Einbringung der Dienst¬ bezugs-Anzeigen Form. E. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz=Direktion in Linz vom Dezember 1911, Z. 28/145 A. 11, hat die Affichierung der Kundmachungen zu § 201 Pers.=St.=Ges. sofort zu erfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten Orten sogleich anzu¬ schlagen und haben selbe bis einschließlich 31. Jänner 1912 affichert zu bleiben. Die erfolgte Affichierung ist anher anzuzeigen Unter einem geht den Gemeinde=Vorstehungen auch eine Anzahl Drucksorten Form. E zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangen¬ den Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis 1. Fe¬ bruar 1912 anher vorzulegen. Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.302. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Kroatien. Nach offizieller Mitteilung vom 6. Dezember 1911 wurden in Kroatien-Slavonien in der Zeit vom 26. November bis 3. Dezember l. J. 5 Erkrankungen an asiatischer Cholera, und zwar im Komitate Sriem (Syrmien (in Mitrovira 4 Falle uno Petrovaron 1 Fall beobachtet. Was hiemit zur Kenntnis gebracht wird. S. 29.857. Steyr, 20. Dezember 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Nachforschung nach dem verlorenen Arbeitsbuch des Franz Duchon, y. a. Amtsblatt Nr. 44, ist einzustellen. Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.123. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossenschaften. Betreffend die Notstandstarife für Futter= und Streu¬ mittel auf der Buschehrader Bahn und Aussig=Teplitzer Eisenbahn. Zufolge einer in Nr. 134 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 23. November 1911 unter fortl. Nr. 117 der Abänderungen von Tarifermäßigungen (Seite 1882—1884) erschienenen Publikation ist nunmehr¬ auch und zwar mit Gültigkeit vom 24. Oktober l. rücksichtlich der Notstandstarise für Futter= und Streumittel auf den Linien der Buschreyrader Bahn und der Aussig=Teplitzer Eisenbahn die gleiche Abänderung der Anwendungs=Bestimmungen und der dazugehörigen Musterformularien eingetreten, welche hinsichtlich der k. k. österr. Staatsbahnen bereits zufolge Publikation in Nr. 129 des genannten Verordnungsblattes vom 9. November 1911 zur Einführung gelangt ist. Hievon wird die k. k. Statthalterei (Landesregierung) im Nachhange zu den v. o. Erlassen vom 20. Oktober l. J., Z. 40.213, und vom 11. November 1. J., Z. 48.462, zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt.

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