Amtsblatt 1911/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der a. u. Weishauptmannschaft Sie für den gleichhaltigen Politischen uno Schulbezirk. Nr. 91. 1911. Steyr, am 21. Dezember Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis sur portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für Portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. graphenlizenzen der k. k. Statthalterei sub Punkt 10 und 11 Steyr, 19 Dezember 1911. gestellten Bedingungen seitens der Lizenzinhaber genauestens eingehalten und bei Nichteinhaltung der erwähnten Beoin¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. gungen gegen die Lizenzinhaber strengstens vorgegangen werde. Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die Unternehmer von Kinematographen=Theatern, sobald solche Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck in die Gemeinde kommen, vorzurufen und dieselben unter XIV — XVI an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hin¬ Vorhalt der im Falle der Vorführung anstößiger Bilder zu ausgabe. gewärtigenden Lizenzentziehung zu ermahnen, sich im Rahmen Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher der ihnen verliehenen Lizenz auf die Vorzeigung einwand¬ zu berichten. freier Bilder zu beschranken. Es ist sodann seitens der Gemeinden durch geeignete Steyr, 19. Dezember 1911. Z. 29.545 Vertrauenspersonen die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die Unternehmer sich nach dieser Warnung richten oder nicht. Amts=Erinnerung. Verneinenden Falles ist hierüber sofort anher behufs weiteren Jene Gemeinde=Vorstehungen, die den Abonnements¬ Veranlassung Bericht zu erstatten. betrag für das o.ö. Polizeiblatt pro 1912 noch nicht anher eingesendet haben, werden eingeladen, dem y. a. Erlasse Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.438. K. 27.471, Amtsblatt Nr. 48, nunmehr sogleich zu entsprechen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ziehungsliste für die silberne Kreuz=Lotterie. Steyr, 15. Dezember 1911. 29.117. Jenen Gemeinde=Vorstehungen, welche silberne Kreuz¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. lose übernahmen, wird veranntgegeben, daß die Ziehungs¬ liste hierüber hieramts erliegt und eingesehen werden kann. Vorführung von Kinematographenbildern, welche die Eventuell wird über Wunsch den entfernteren Gemeinden öffentliche Moral gefährden. nachgesehen, wenn die Nummern der Lose veranntgegeben In der Oeffentlichkeit wurde schon wiederholt Klage werden. geführt, daß die Kinematographen=Unternehmungen Bilder vorführen, die jedes künstlerischen Wertes entbehrend in Z. 29.155. Steyr, 15. Dezember 1911. ethischer Beziehung bedenklich oder geradezu schädlich, beson¬ ders Bilder aus dem Verbrecherleben und der Kriminal¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und chronik sowie erotische Szenen, welche geeignet sind, die öffentliche Moral zu gefährden. In der letzten Zeit ist tat¬ hochw. Pfarramter. sächlich in den hierlands bestehenden Kinematographen¬ Sammlungsergebnis für die Abgebrannten in Paßberg. Theatern die Wahrnehmung gemacht worden, daß trotz der Die Sammlungen und Spenden für die Abbrandler in den Kinematographentizenzen der k. k. Statthalterei sub in Ober= und Unterpaßverg haben den Betrag von 6424 K Vunkt 10 und 11 gestellten Bedingungen Schauberromane, 56 h in Barem und 146.8 Meterzentner Getreide ergeben und Sensationsdramen zur Mordgeschichten, Ehebruchs¬ Die Gemeinde=Vorstehung in Grundach spricht hiemit Darstellung gelangen, um die Schaulust und die Neugierde allen Wohltätern und Spendern im Namen der Beteiligten des Publikums zu befriedigen. den herzlichsten Dank aus. Angesichts dieser Auswüchse erscheint es dringend not¬ wendig, dafür Sorge zu tragen, daß die in den Kinemato¬

21 Steyr, 20. Dezember 1911. Z. 29 551. An alle Herren Gemeinde=Vorsteher. Sammlung für die Abgebrannten in Hausmanning. Am 13. Dezember l. J. ist die Ortschaft Hausmanning, Gemeinde Schlierbach, des politischen Bezirtes Kirchdorf, einer fürchterlichen Brandtatastrophe zum Opfer gefallen. Sieben große Anwesen mit Oekonomiebäulichkeiten, Futter= und Holzvorraten, einem großen Teile der Fahr¬ nisse sowie einem Teile des Viehes sind hiebei zugrunde gegangen. Der Gesamtschaden belauft sich schon nach den der¬ zeitigen Feststellungen auf etwa 130.000 K.; die Ver¬ sicherungssumme betragt nur rund 70.000 K, es bleibt demnach ein unbedeckter Schaden von mindestens 60.000 K. Von dem Unglücke sind auch mehrere unbemittelte Arbeiterfamilien, die in den abgebrannten Hausern wohnten, schwer getroffen worden. In Anbetracht der Große des Schadens und der durch die kalte Jahreszeit erhöhten Notlage der Aborandler fano sich Se. Exzellenz über Antrag des Herrn t. k. Bezirks¬ hauptmannes in Kirchoorf, welcher vereits in dem ihm unterstehenden Bezirke eine Sammlung eingeleitet hat, bestimmt, die Einleitung einer Sammlung milder Gaben für die geschädigten Bewohner der genannten Ortschaft in den politischen Bezirken Linz (Lano), Steyr (Land), Gmunden und Wels anzuordnen und lade ich die Herren Gemeinde¬ vorsteher ein, diese Sammlung im Gemeindegebiete unver¬ züglich zur Durchführung zu bringen und die Sammel¬ betrage, wenn tunlich, bis längstens 20. Jänner 1912 anher einzusenden. Z. 28815. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Everstanzell mit 30. Juni 1912 ablauft, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.ö. Jagoge¬ setzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= und V.=Bl. Nr. ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagd¬ gesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des zitierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 1. Jänner 1912 angefangen, hier¬ amts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grund¬ buchs= und Katastralmappenauszuge, sowie der Parzellen Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evidenz¬ haltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundpar¬ zellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird daß dem diesfälligen Gesuche eine händliche und deutliche Uebersichtskizze beizuschließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe am besten durch verschiedenen Farbenauf¬ trag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Par¬ zellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen waren. Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde¬ jagogebiete angemeldet wurden, gehoren für die nächste Pacht¬ periode zum Gemeindejagdgebiete. K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, am 12. Dezember 1911. - ex offo Z. 29.547. Steyr, 18. Dezember 1911 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verzeichnisse der landsturmpflichtigen Aerzte, Ingenieure Architekten, Baumeister, diplomierte Tierarzte und Kur¬ schmiede des Zivilstandes. Unter Bezugnahme auf den y. Erlaß Z. 3267 vom 10 Februar 1908 (Amtsblatt Nr. 7 ex 1908) erhalten die Gemeinde=Vorstehungen den Auftrag, genauestens nach¬ zusehen, ob und eventuell welche Veränderungen bei den bei der Gemeinde=Vorstehung namentlich verzeichneten Land¬ sturmpflichtigen der oben angeführten Berufsklassen seit dem Vorjahre eingetreten, oder ob seither neue Personen dieser Berufe in der Gemeinde zugewachsen sind. Die etwa vorgekommenen Veränderungen (Abgang aus der Gemeinde, Wechsel im Heimatsrechte, Zurücklegung des Berufes), sowie die eventuell neu zugewachsenen Per¬ sonen, sind anher zur Kenntnis zu bringen, bezw. namhaft zu machen. Hiezu sind Verzeichnisse nach Muster 28 der Land¬ sturmorganisations=Vorschrift vom Jahre 1907 in Ver¬ wendung zu nehmen. Die Verzeichnisse, eventuell die Fehlanzeigen im Gegenstande haven von allen Gemeinde=Vorstehungen bis 15. Jänner 1912 hieramts einzulangen. ex off Z. 29 548. Steyr, 18. Dezember 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Landsturm=Meldeblätter über jene Landsturmpflichtigen, welche sich im Jahre 1911 außerhalb der Zuständigkeits¬ gemeinde gemeldet haben. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die oben¬ bezeichneten Meldeblätter an die Zuständigkeits=Gemeinden zur Eintragung der Meldung und des Aufenthaltsortes in der Sturmrolle übermittelt. innerhalb vier Tagen Diese Meldeblätter sind da selbe y. a. zur Verfassung wieder anher einzusenden einer Termineingabe demnächst benötigt werden. Steyr, 18. Dezember 1911. ex offo Z. 29.546. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Uebersetzung der nichtaktiven Mannschaft des Assentfahr¬ ganges 1899 in den Landsturm. 1911 wir die derzeit nichtaktive Mit 31. Dezember Landwehrmannschaft des Assentiahrganges 1899 nach voll¬ streckter Dienstpflicht aus der Landwehr entlassen und tritt dieselbe mit dem gleichen Tage in die Landsturmpflicht. Diese Mannschaft ist Ende Dezember l. J. in den Landwehrevidenz=Verzeichnissen zu loschen. Zur gleichen Zeit ist der Geburtsjahrgang 1869 aus der Sturmiolle auszuscheiden.

Nach dem Einlangen der Landsturmpasse für die dem Assenjahrgange 1899 angehorende Mannschaft werden y. a. gemeindeweise Verzeichnisse ausgefertigt, welche sodann an die Zuständigkeitsgemeinden behufs Eintragung der in den¬ selben Genannten in die Sturmrolle übermittelt werden. Steyr, 14. Dezember 1911. Z. 29.084. An alle Krankenkassen=Vorstehungen. Nachweisung über Mitgliederbewegung und Kassegebarung bei den Krankenkassen. Die Krankenkassen=Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisungen über Mitgliederbewegung und Kassege¬ barung im 11. Halbjahr 1911 bis zuversichtlich 10. Jänner 1912 anher vorzulegen. Steyr, 4. Dezember 1911. B. 28.830. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hau, Kremsmünster Markt, Weyer Markt und Gastenz. Hausiervidierungen im Jahre 1911. Behufs Verfassung der Nachweisung über die im Jahre 1911 vorgenommenen Hausiervisierungen wird ein Ausweis über die vortamts im laufenden Jahre vorgenom¬ menen Vidierungen benötigt. Dieser Ausweis hat zu enthalten: Die Zahl der vorgenommenen Vidierungen von Hausierbüchern 2. wie oft ein und demselben Hausierer (zwei oder mehreremal im Jahre vidiert wurde: 3. wie viele von den ausgewiesenen Hausiervidierungen auf Hausierer aus Ungarn, Oberösterreich, Böhmen, Tirol, Dalmatien und andere Länder entfallen. Dieser Ausweis ist bis 1. Jänner 1912 anher vorzulegen. Steyr, 17. Dezember 1911. Z. 29.197. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueberfluß an Arbeitsuchenden in Bayern. Nach den Erfahrungen des Arbeitsamtes ist der Arbeits¬ markt in München, namentlich infolge des fortwährenden Zuzuges auswärtiger Arbeiter, der Ueberfüllung nahe und macht sich dort ein bedenkliches Ueberangevor von Arbeits¬ kraften bemerkbar. Es kann daher für gelernte wie für ungelernte Arbeiter keine Gewähr mehr gegeben werden, hier Arbeitsgelegenheit vermitteln zu konnen. Auswärtige Arbeiter mussen deshalb zur Zeit vor dem Zuzug nach München dringen gewarnt werden. Vorstehende Verlautbarung des stadt. Arbeitsamtes in München wird über Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom 9. Dezember 1911, Z. 10.755/11, mit dem Beifügen zur Kenntnis gebracht, daß auch im übrigen Bayern zur Zeit ein Ueberangebot von Arbeitskraften besteyt. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, in ortsüblicher Weise auf die zur Zeit ungünstigen Arbeitsver¬ hältnisse in Bayern aufmerksam zu machen. 211 Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.303. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs des Bankiers Adalbert von Puky in Columbus, Ohio, Nord-Amerika. Abschrift! Information. Ueber das Vermogen des Bankiers Adalbert v. Puky in Columbus, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, in der Konkurs verhängt worden. Unter den Geschädigten durften sich viele in die Heimat zuruckgekehrte österreichische Auswanderer befinden. Eventuelle Anmeldungen der Konkursgläubiger, welche dem k. u. k. Konsulate in Cleveland, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, direkt einzusenden waren, mussen von den Konkursgläubigern eigenhändig gefertigt und von einer Konsularvertretung der Vereinigten Staaten von Amerita legalisiert sein. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders auf¬ merksam zu machen. Steyr, 13. Dezember 1911. Z. 2181 Sch. Konkurs=Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Sippachzell kommt die Lehrerstelle zweiter Klasse zur Besetzung Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 Kronen, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Natural quartier. Bewerber (Bewerberinnen) um diese Stelle haben ihre mit dem Reise= und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstrabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienst¬ wege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Ein¬ schaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Steyr, 20. Dezember 1911. Z. 2211 Sch. An alle Grisschulräte und Schulleitungen Betreffend die Freigabe des 23. Dezember 1911. Ueber Ermächtigung des k. k. Landesschulrates vom 19. Dezember 1911, Z. 8961, wird der 23. Dezember l. J. freigegeben. Der Unterricht ist daher an allen Schulen des Be¬ zirtes am Freitag den 22. Dezember d. J. nach¬ mittags zu schließen. ---- Steyr, 19. Dezember 1911. Z. 2205/Sch. „Ansuchen um Uebertritt in den verkürzten Unterricht und um vorzeitige Schulentlassung. Diese vorerwähnten Ansuchen, welche bisher an den k. k. Bezirksschulrat eingesendet wurden, sind von nun ab bis auf weiteres an den h. a. Referenten unter der Adresse — Sr. Hochwürden Herrn Johann Lorenz, Konsistorialrat, Mitglied des k. k. Bezirksschulrates in Garsten dirette zu senden.

212 Steyr, 15. Dezember 1911. ex offo . 2180. ungen, an alle Grisschulräte und Schul¬ Betreffend die Schulreinigung. und Schulleitungen werden auf¬ Die Ortsschulrate im Falle aus Anlaß der zu Weih¬ merksam gemacht, daß nachten vorzunehmenden grundlichen Schulreinigung die Auf¬ lassung von Unterrichtsstunden sich als notwendig erweisen sollte, die h. d. Ermächtigung einzuholen ist. Steyr, 16. Dezember 1911. Z. 408. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Kundmachungen über die Einbringung der Personaleinkommen= und Rentensteuer=Bekenntnisse für das Jahr 1912. Die Gemeinde=Vorstehung erhalt gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Bekenntnisse für das Jahr zur Personaleinkommen= und Rentensteuer Exemplare an 1912 mit dem Aufträge, von denselben je 1 der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, zur Personalein¬ und zwar immer je eine Kundmachung kommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachungen har sofort, lang¬ stens aber bis 31. Dezember 1911 zu erfolgen. Dieselben mussen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1912 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kund¬ machungen zur Personaleinkommen= und Rentensteuer mit der Affigierungsklausel und Abnahmebestätigung versehen anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hingewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuerverenntnisses nur jene Personen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Ein¬ kommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Bekenntnis¬ legung besonders aufgefordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Versonaleinkommensteuerbekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß § 204, Abs. 2. Pers.=Str.=Ges., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist nowionell auf¬ zufordern sind und daher bis 10. Jänner 1912 ohnehin je ein Formular zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1911 rentensteuerpflichtig waren, ihren Wohnsitz nicht verandert, noch eine Vermehrung der Bezuge erlangt haben, gemäß § 139, Pers.=Str.-Ges. von der Einbringung eines Rentensteuerverenntnisses befreit sind, wird der Gemeindevorstehung vorläufig nur je eine Tage Personaleinkommensteuer= und Rentensteuer=Bekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare h. a. unter Nachweisung des Bedarfes ange¬ sprochen werden konnen. Steyr, 16. Dezember 1911. B. 40/8. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Affichterung der Kundmachungen zu § 21 Pers.=Str.-Ges. über die Einbringung der Dienst¬ bezugs-Anzeigen Form. E. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz=Direktion in Linz vom Dezember 1911, Z. 28/145 A. 11, hat die Affichierung der Kundmachungen zu § 201 Pers.=St.=Ges. sofort zu erfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten Orten sogleich anzu¬ schlagen und haben selbe bis einschließlich 31. Jänner 1912 affichert zu bleiben. Die erfolgte Affichierung ist anher anzuzeigen Unter einem geht den Gemeinde=Vorstehungen auch eine Anzahl Drucksorten Form. E zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangen¬ den Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis 1. Fe¬ bruar 1912 anher vorzulegen. Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.302. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Kroatien. Nach offizieller Mitteilung vom 6. Dezember 1911 wurden in Kroatien-Slavonien in der Zeit vom 26. November bis 3. Dezember l. J. 5 Erkrankungen an asiatischer Cholera, und zwar im Komitate Sriem (Syrmien (in Mitrovira 4 Falle uno Petrovaron 1 Fall beobachtet. Was hiemit zur Kenntnis gebracht wird. S. 29.857. Steyr, 20. Dezember 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Nachforschung nach dem verlorenen Arbeitsbuch des Franz Duchon, y. a. Amtsblatt Nr. 44, ist einzustellen. Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.123. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossenschaften. Betreffend die Notstandstarife für Futter= und Streu¬ mittel auf der Buschehrader Bahn und Aussig=Teplitzer Eisenbahn. Zufolge einer in Nr. 134 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 23. November 1911 unter fortl. Nr. 117 der Abänderungen von Tarifermäßigungen (Seite 1882—1884) erschienenen Publikation ist nunmehr¬ auch und zwar mit Gültigkeit vom 24. Oktober l. rücksichtlich der Notstandstarise für Futter= und Streumittel auf den Linien der Buschreyrader Bahn und der Aussig=Teplitzer Eisenbahn die gleiche Abänderung der Anwendungs=Bestimmungen und der dazugehörigen Musterformularien eingetreten, welche hinsichtlich der k. k. österr. Staatsbahnen bereits zufolge Publikation in Nr. 129 des genannten Verordnungsblattes vom 9. November 1911 zur Einführung gelangt ist. Hievon wird die k. k. Statthalterei (Landesregierung) im Nachhange zu den v. o. Erlassen vom 20. Oktober l. J., Z. 40.213, und vom 11. November 1. J., Z. 48.462, zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt.

213 zirken und Kronländern wird auf Grund des Punkt 4 der Unter Bezugnahme auf die y. a. Erlasse vom 11. No¬ Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 1. No= vember 1911, Z. 25.971, Amtsblatt Nr. 46, und vom vember 1911, Z. 8967/X, die Abhaltung des Jahres¬ 17. Dezember 1911, Z. 29.125, Amtsblatt Nr. 51, viehmarktes untersagt. Kenntnisnahme und Verbreitung in Interessentenkreisen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Steyr, 17. Dezember 1911. Z. 29.125. Schindler. Notstandstarife für Futter= und Streumittel. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Durch eine Publikation in Nr. 129 des Verordnungs¬ blattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 9. November 1911 unter fortlaufender Nr. 115 der Abänderungen (Seite Steyr, 16. Dezember 1911. Z. 29.124. 1828—1830) wurde der Punkt / der Anwendungsbestim¬ mungen für die Inanspruchnahme des Notstanostarifes für An alle Gemeinde=Vorstehungen und Futter= und Streumittel auf den k. k. österr. Staatsbahnen dahin erweitert, daß bei Adressierung einer Sendung an I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. einen anderen als die unter 72 (Landwirt, oder 70 (land¬ Betreffend den Stand der Maul= und Klauenseuche im wirtschaftliche Genossenschaft oder Gemeinde) bezeichneten Bezirke Steyr. Empfänger nicht mehr wie bisher, die Abgabe der ganzen Sendung an einen Landwirt, beziehungsweise an eine Die k. k. Statthalterei hat mit der den Gemeinden landwirtschaftliche Genossenschaft oder an eine Gemeinde und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zugegangenen nachgewiesen werden muß, daß vielmehr die Begünstigung Kundmachung vom 12. Dezember 1911, Z. 10.441/2, das auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die im h. a. Bezirke bestandene Sperrgebiet aufgehoben. Abgabe von Teilquantitaten einer Sendung Die Maul= und Klauenseuche besteht derzeit nur noch an mehrere Landwirte, beziehungsweise an mehrere in den Gemeinden Gleint und Garsten, jedoch auch dort landwirtschaftliche Genossenschaften (Vereine 2c.) im Abheilungsstadium. oder Gemeinden erfolgt ist. Um diesen günstigen Seuchenstand zu erhalten, erscheint Durch diese Erweiterung der Begünstigung war auch es notwendig, daß bei eventuellen Neuausbruchen der Maul= eine Aenderung des Punktes 9 der Anwendungsbedingungen und Klauenseuche die Gemeinde=Vorstehungen und k. und der vorgeschriebenen Musterformularien 1, 2 und 3 Gendarmerie=Posten=Kommanden, wie bisher, alles aufbieten, bedingt. um die Seuche zu lokalisieren. Die modifizierten Formularien tonnen in der Druckerei Otto Maaß' Söhne, Wien, I. Wallfischgasse 10, unent¬ Hiezu ist in erster Linie erforderlich, daß die Ge¬ geltlich bezogen werden. Es konnen aber auch die bisherigen meinde=Vorstehungen, bei jeder sich ergebenden Gelegenheit, Formularien nach Vorname der erforderlichen handschrift¬ die Anzeigepflicht bei dem Ausbruche von Tierseuchen den lichen Korrekturen noch weiterhin verwendet werden. Tierbesitzern in Erinnerung bringen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Handels¬ Erlaß Genossenschaften unter Bezugnahme auf den y. vom 30. Oktober l. J., Z. 24.950, Amtsblatt Nr. 44, Steyr, 16. Dezember 1911. Z. 29.126. mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, die landwirtschaft¬ lichen Korporationen in der geeignet erscheinenden Weise von An alle Gemeinde=Vorstehungen und vorstehender Publikation zu verständigen, daß die mit den vorzitierten 9. d. Erlassen übermittelten Publikationen 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. vorstehenden Sinne abzuändern, beziehungsweise zu ganzen sind. Tierseuchenstand in Oberösterreich am 10. Dezember 1911. Die Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossen¬ Die Maul= und Klauenseuche besteht im politischen schaften, welchen eine Publikation nicht zugekommen, konnen Bezirke Brauau in 31, Eferding 40, Freistadt und Gmunden selbe event. Hieramts zur Einsicht ansprechen. in je 2, Grieskirchen in 7, Kirchdorf in 6, Linz (Land in 19, Perg in 3, Nied in 32, Rohrbach in 10, Scharding Steyr, 18. Dezember 1911. Z. 29.361. in 12, Steyr (Lanoin 7, Urfahr in 26, Vocklabruck in 20, Wels in 8 und Linz Stadt in 12 Hofen. Z. 37.143. Kundmachung Die Schweinepest) besteht im polit. Bezirke Frei¬ der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend das stadt, Wels und Steyr (Land) in je 1 Hofe, Linz (Lano) Verbot des Jahresviehmarktes in Vocklabrun. in 3, Linz (Stadt) in 2 Hofen. Der Schweinerotlauf besteht im polit. Bezirte Frei¬ Mit Rücksicht auf den Stand der Maul= und Klauen¬ stadt und Linz (Stadt) in je 1 Hofe. selche im hiesigen Bezirke und in den angrenzenden Be¬ Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steur.

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