Bewerber (Bewerberinnen) haben ihre mit dem Reise¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse sowie der vorgeschriebenen Dienstravelle belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Bezirksschulbehörde binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Steyr, 1. Dezember 1911. Z. 1903/Sch. An alle Ortsschulrate und Schulleitungen betreffend die Einführung des Lesebuches von Franz Wiesenberger. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 4. November 1911, Z. 8029, anher folgendes eröffnet: Den Berichten der Bezirksschulräte zufolge wurde bis¬ her an den Volksschulen Oberösterreichs eine großere Zahl von verschiedenen Lesebuchern verwendet. Benachbarte Schulen in Stadten wie auf dem Lande gebrauchten Leseblicher verschiedener Verfasser. In den letzten Jahren erschienen überdies einzelne Lesebucher in vollig neuer Bearbeitung und wurden ohne daß vorher um be¬ zu ihrem Gebrauche angesucht wurde, sondere Zulassung eingeführt. Um diese die Eltern oft schwer belastende Verschieden¬ heit der Lesebücher zu beseitigen und eine im Interesse des Schulwesens gelegene Stabilität zu erzielen, beantragte eine vom Landesschulrate einberufene Enquete der k. k. Bezirks¬ schul=Inspektoren und anderer Schulmanner des Landes nach eingehender Prüfung der bisher in Oberösterreich be¬ nützten Lesebucher, ein einheitliches Lesebuch für die Stadt¬ und Landschulen einzuführen, welches die Eigenart von Land und Leuten Oberösterreichs mehr berücksichtigt als die früher verwendeten. Franz Wiesenberger eingeladen, Es wurde Lehrer unter Beachtung der in der Enquere entwickelten Grund¬ sätze ein neues Lesebuch zusammenzustellen. Der Entwurf desselben wurde von bewahrten vom Landesschulrate hiezu berufenen Schulmännern einer wiederholten strengen Prüfung unterzogen. Die Ausarbeitung hat nunmehr die Appro¬ bation des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht erhalten und hat der k. k. Schulbücher verlag entsprechend den Bedürfnissen der verschiedenen Schularten Oberösterreichs von dem Wiesenbergerschen Lesebuch eine vierteilige, eine dreiteilige und eine zweiteilige Ausgabe herausgegeben, welche auch bezüglich ihrer Ausstattung allen Anforderungen ent¬ sprechen Bereits hat auch schon eine größere Zahl von Bezirks¬ lehrer-Konferenzen das Ersuchen hieher gerichtet, die Ein¬ führung des neuen Lesebuches von Franz Wiesenberger zu gestatten. Der Landesschulrat verfügt demnach, daß zu Beginn des nächsten Schuljahres an die allmähliche Ein¬ führung des angeführten Lesebuches derart geschritten werde, daß im Jahre 1912 der erste Teil, in den folgenden Jahren die anderen Teile in Gebrauch genommen werden. Eine Belastung der Eltern oder der Ortsschulrate findet durch die Neueinführung des Lesebuches nicht statt, da der Preis des neuen Lesebuches niedriger ist als der der meisten übrigen und der k. k Schulbücherverlag in der Ge¬ wahrung von Armenbüchern das größte Entgegenkommen zu zeigen bereit ist. Die diesfälligen Anspruchschreiben sind seinerzeit von den Schulleitungen unter Nachweis der Anzahl der in Be¬ tracht kommenden armen Schulkinder im Verhältnis Gesamtzahl der Schuler der betreffenden Klasse der 201 Schulbücherverlags=Direktion in Wien unmittelbar ein¬ zusenden. Die Schulleitungen haben im Laufe des Monates Dezember d. J. auf Grund eines Konferenz=Beschlusses anher einen Antrag zu stellen, welche Ausgabe des Lese¬ buches an der Schule eingeführt, bezw. welcher Teil jeder Klasse (Abteilung) zugewiesen werden soll. Steyr, 28. November 1911. ex offo Z. 2031. An alle Grisschulrate betreffend die Vorlage der Schulversäumnis=Verzeichnisse Die nächste Sitzung des k. k. Bezirksschulrates findet am 19. Dezember d. J. statt. Die Vorlage der Schulver¬ säumnis=Verzeichnisse hat daher bis spätestens 15. De¬ zember l. J. zu erfolgen. Steyr, 1. Dezember 1911. Z. 1905 Sch. an alle hochw. Pfarramter, Bisschulräte und Schulleitungen. Betreffend die Teilnahme der Schulkinder an den Bitt¬ prozessionen. Zufolge einer Verfügung des bischöflichen Ordinariates vom Jahre 1910 werden die Bittprozessionen in Hinkunft grundsätzlich und regelmäßig innerhalb des Pfarrgebietes ge¬ halten werden. Da hiedurch die Prozessionen, an denen Schulkinder teilnehmen, vielfach schon in den ersten Vormittagsstunden enden, nach den Erlassen des k. k. Landesschulrates vom 16/4 1876, § 1224, vom 28.12. 1886, 3. 127, vom 18./4. 1892, Z. 1111, aber bisher für die beteiligten Kinder der Unterricht am Vormittage ganz entfiel, so erscheint dem k. k. Landesschulrate eine neue Regelung der Vor¬ schriften über den Schulbesuch der Schulkinder wahrend dieser Tage wünschenswert. Um diese unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse in den einzelnen Pfarrgemeinden erlassen zu konnen, werden 1. die hochw. Pfarramter ersucht, im Laufe des Monates Dezember dem k. Bezirksschulrate mitzuteilen, in welcher Art nunmehr im Sinne der neuen Ordinariats¬ weisungen die Bittgange an den Bittagen und am Martus¬ tage abgehalten werden, und haben die Ortsschulräte im Einvernehmen mit den Schulleitungen bis parestens 31. Dezember in welcher Weise bisher die d. J. anher zu berichten, Schulkinder sich an diesen Bittgangen vereinigt vaven und wie diese Teilnahme für die Zukunft geregelt werden soll. Steyr, 30. November 1911. 3. 2029/Sch. an alle Bisschulräte und Schule . Statistische Jahresausweise. Schulleitungen werden hiemit Die Ortsschulräte und aufmerksam gemacht, daß für die statistischen Jahresausweise die Fragebogen, Formular A, nach dem Stande vom 31. De¬ zember 1911 auszufüllen und ohne Terminuverschreitung derart hieher vorzulegen sind, daß sie mit 15. Jänner 1912 bereits a. erliegen. Es wird auf die Erlasse des k. k. Bezirksschulrates in den Amtsblättern Nr. 1 und 2 vom Jahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 verwiesen und den Schulleitern zur Pflicht gemacht, besonders den Erlaß im Amtsblatte Nr. 2 vom
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