Amtsblatt 1911/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmann für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1911 Nr. 49 Steyr, am 1. Dezember Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch gernet¬ Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis für portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 17. November 1910. Z. 26.510. An alle Gemeinde=Vorstellungen, kön. Pfarraiter, Orismaltate, Streitungen, Genossenschafts=Vorstellungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1912 beginnt der XXX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden, Ortsschulrate und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeamter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlasse und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die offentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarramter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfaltig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und betragt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt rann auch von Privaten, insbesondere Viehhandlern, Fleischhauern und Gastwirten, sendte von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pranumerationsbetrages per 6 K 20 h ganzjährig. clusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pranumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1912 bis stens 15. Dezember 1911 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten ten ihre Pranumerations=Erklärung samt dem Pranumerationsbetrag ehestens anher einsenden, et die Zusendung der Amtsblatter rechtzeitig bewirkt werden kann.

19 ex of 3. 27695. Steyr, 30. November 1911 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Monate Dezember 1911. Ich werde am Montag den 18. 1. M. um 8 Uhr früh in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei Weyer Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer, am Mittwoch den 20. 1. M. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Kremsmünster Markt für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Krems münster und am Donnerstag den 21. 1. M. um 10 Uhr vormittags im Sitzungszimmer der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr für die Gemeinden des Gerichts bezirkes Steyr Amtstage avvalten. Die Herren Gemeinde=Vorsteher haven bei diesen Amts¬ tagen ausnahmslos zu erscheinen, da wichtige An¬ gelegenheiten besprochen werden müssen. Unter anderen werden auch die Maßnahmen zur Be¬ kampfung der Teuerung (vide v. a. Erlaß vom 1. No¬ vember 1911, Z 24.854, Amtsblatt Nr. 44) eingehend erörtert werden; es werden die Herren Gemeinde=Vorsteher daher aufgefordert, zu diesen Amtstagen auch Vertreter der in Betracht kommenden, etwa in der Gemeinde befindlichen landwirtschaftlichen und gewerblichen Organisationen mit¬ zubringen. ex off Z. 28.144. Steyr, 5. Dezember 1911. an un¬ ge=Vorstehungen. Titelnachweise der Familienerhalter und dauernd Beurlaubten. Die nachstehend verzeichneten Ersatzreservisten, welche die Begünstigung des § 34, W.-G., als Familienerhalter genießen, bezw. im Sinne des § 60 der W.-V., 1. Teil, aus Familienrücksichten für die Dauer des Friedens beurlaub¬ sind, haben gemäß § 59, bezw. § 60: 5 der W.-V., 1. T. im Monate Jänner 1912 bei sonstiger Aberkennung dieser Begünstigung h. a. den Nachweis des Fortbestandes dieser Begünstigung mittels vorschriftsmäßig instruierter schrift¬ licher Gesuche zu erbringen. Diese Gesuche sind gerade so wie die ursprünglichen Gesuche um Huerkennung Begünstigung nach § 34, W.=G., oder § 60 der W.-V., 1.T., im Sinne des § 56 der W.-V., 1. T., mit einem Familienauskunftsbogen, Unentbehrlichkeitszeugnisse, Grund¬ buchsauszuge, Grundbesitzvogen, Erhebungsbogen rc. zu ve¬ legen und sind außerdem noch die h. a. Bescheinigungen nach Muster XI uno die h. a. Detrete, womit die Zuer¬ kennung der betreffenden Begünstigung erfolgte, anzu¬ schließen. Alle Beilagen müssen neuerlich bestätigt sein. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur nun¬ lichst allgemeinen Verlautbarung mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dafür Sorge zu tragen, daß alle Titel¬ nachweise rechtzeitig und vollständig instruiert anher vor¬ gelegt werden. Heer: a) Gerichtsbezirk Kremsmünster: 1. Oskar Mazal, geb. 1888, assentiert 1909, zust. naa Linz. Wartberg, wohnhaft geb. 1889, assentiert 1910, zust Peter Hellmayr, nach Nied. 3. Josef Felbermayr, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Nied. Johann Breiner, geb. 1890, assentiert 1911, zust. nach Maria Kremsmünster. Steyr=Umgebung: b) Gerichtsbezirk geb. 1888, assentiert 1909, Johann Steinmayr, zust. nach Thanstetten. 2. Karl Weingartner, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Sierning. 3. Johann Kirchmayr, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Sierning. Josef Gruber, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Garsten. Johann Mitterhuber, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Ternberg. 6. Berthold Buchner, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Garsten. 7. Roman Wieser, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Losensteinleihen Franz Trutenberger, geb. 1889, assentiert 1910, zuständig nach Ternberg. 9. Augustin Gschwandner, geb. 1888, assentiert 1910, zust. nach Sierning Alois Wuhrleitner, geb. 1888, assentiert 1910, zust. nach Sr. Ulrich 11. Gustav Toschenkohl, geb. 1890, assentiert 1911, zust. nach Ternberg. 12. Johann Pfaffenwimmer, geb. 1890, assentiert 1911, zust. nach Aschach a. Steyr. 13. Johann Schwarz, geb. 1888, assentiert 1911, zust. nach Ternberg. Gerichtsbezirk Weyer: 1. Josef Schornhuber, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Großraming. Karl Stiegler, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Lausa. Nichael Hochrieser, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Reichraming. 4. Karl Schmidtberger, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Weyer=Marii. 5. Ferdinand Mappi, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Weyer=Land. 6. Michael Gruber, geb. 1888, assentiert 1909, zust. nach Weyer=Lano. Roman erster, geb. 1888, assentiert 1909, ust. nach Neustift. 8. Johann Mayr, geb. 1887, assentiert 1909, zust. nach Reichraming 9. Johann Schönlechner, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Reichraming. 10. Alois Mohren, geb. 1888, assentiert 1910, zust. nach Reichraming. Alois Kreuzriegler, geb. 1890, assentiert, 1911, zust. nach Weyer=Land 12. Johann Hollerschner, geb. 1890, assentiert 1911, zust. nach Losenstein. Landwehr: a) Gerichtsbezirk Kremsmünster: August Rottensteiner, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Kremsmünster=Land. Wolfgang Ketterer, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Sippachzell. h Gerichtsbezirk Steyr=Umgebung: Johann Putz, geb. 1888, assentiert 1910, zust. nach Garsten. Franz Gruber, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Gleint 3. Karl Kolm, geb. 1881, assentiert 1910, zust. nach Losensteinleiten 4. Josef Burghuber, geb. 1881, assentiert 1910, das nach Ternberg. 5. Karl Kogler, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Sterning 6. Franz Saren, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Gleint. Josef Vogel, geb. 1889, assentiert 1911, zust. nach Garsten. c) Weizen: 1. Ferdinand Sporthaber, geb. 1889, assentiert 1910, zust. nach Großraming. Hirtenlehner, geb. 1881, assentiert 1910, u. 2. Jos nach Neustift Vinzenz Infanger, geb. 1881, assentiert 1910, une nach Neustift.

4. Franz Stangl, geb. 1890, assentiert 1911, zust. nach Weyer-Lano 5. Karl Prenn, geb. 1889, assentiert 1911, zust. nach Reichraming. Steyr, 27. November 1911. Z. 2030 An sämtliche Schulleitungen. Landsturmpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, bis 10. De¬ zember l. J. ein Verzeichnis der zur Enthebung bean¬ tragten Lehrpersonen, nach dem im h. a. Erlasse vom 21. Dezember 1908, Z. 2693/Sch., Amtsbl. 52, verlauf barten Muster, anher vorzulegen, bezw. Fehlberichte zu erstatten. Für die zur Enthebung beantragten Lehrpersonen sind die militarischen Legitimations=Dokumente den Berichten bei¬ zuschließen ex off Z. 25.617. Steyr, 2. Dezember 1911. 21 en alle Gemeinde=Vorstehungen. Summarische Nachweisung landsturmpflichtiger Professionisten. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Punktes 146 der Landsturmorganisations=Vorschrift vom Jahre 1907 erhält die Gemeinde=Vorstehung den Auftrag, die sum¬ marische Nachweisung über die verfügbaren, militarisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten bis 4. Jan¬ ner 1912 anher in Vorlage zu bringen. Eine Terminüberschreitung darf aufteinen Fall vorkommen. Bei Verfassung dieser Nachweisung sind auch die mit Jänner 1912 in die Landsturmpflicht tretenden Per¬ insoweit sie in der eigenen Gemeinde im Aufent¬ sonen halte sind — in Betracht zu ziehen. Im Uebrigen wird auf den y. a. im schriftlichen Wege ergangenen Erlaß vom 18. November 1907, Z. 20.819, hingewiesen. Steyr, 4. Dezember 1911. K. 27.707. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Rechnungen über Vorspanns=Aufzahlungen. Behufs Aufteilung der durch die ärarische Vergütung nicht gedeckten Vorspannskosten auf sämtliche Gemeinden des Vorspannsbezirkes (polit. Bezirtes), welche Aufteilung die politische Bezirksbehörde vorzunehmen hat, haben die Ge¬ meinden die ordnungsmäßig belegten Rechnungen über die geleisteten Vorspanns=Aufzählungen bis längstens 15. Jan¬ ner 1912 unter Anschluß des steueramtlichen Zertifikates über die in den einzelnen Gemeinden des Bezirkes vorge¬ schriebenen direkten Steuern (mit Ausschluß der Personal¬ Einkommensteuer) vorzulegen. .......... Steyr, 5. Dezember 1911. ex offo Z. 28.143. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1911. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1911 nach dem im Amtsblatte Nr. 1 ex 1907 enthaltenen Muster zuverläßlich bis 15. Jänner 1912 anher vorzulegen, bezw. eine Fehlanzeige zu erstatten. 199 ex off 3. 27.526. Steyr, 29. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aufforderung zur Militärtaxmeldung. Kundmachung betreffend die Aufforderung zur Militärtaxmeldung. Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, R.=G.=Bl. Nr. 30, haben sich alle Militärtaxpflichtigen bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht im Monate Janner bei jener Gemeinde zu melden, bei welcher sie am 1. Jänner des betreffenden Jahres ihren Wohnsitz haben. Um die Meldepflichtigen auf die ihnen obliegende Meldepflicht aufmerksam zu machen, erhalten die Gemeinde¬ Vorstehungen unter einem eine entsprechende Anzahl Kund¬ machungen mit dem Auftrage, dieselben sofort durch offent¬ lichen Anschlag und auf sonst übliche Art zu verlautbaren und für deren weitgehende Publizierung, sowie dafür Sorge tragen, daß diese Kundmachungen auch noch im Jänner 1912 leserlich affigiert bleiben. In den ausgedehnteren Gemeinden wird es sich emp¬ fehlen, je eine Kundmachung in den einzelnen Ortschaften, sowie in abgelegeneren, größeren Hauserkomplexen zu verlaut¬ varen. Die weitestgehende Publizierung erscheint um so not¬ wendiger, als dieses Jahr wieder eine sehr große Zahl von Strafamtshandlungen wegen Unterlassung der Militärtax¬ meldung vorgenommen werden mußte und hiebei konstatiert wurde, daß viele der zur Verantwortung Gezogenen der falschen Ansicht waren, daß sie sich nur einmal und nicht alljährlich zu melden hatten. Ueber den Tag der erfolgten Verlautbarung der Auf¬ forderungen zur Meldung ist seitens jeder Gemeinde eine Vormerkung zu führen, und über die Durchführung dieses Erlasses bis längstens 20. Dezember 1. J. eingehend anher zu berichten. Die Drucksorten Muster 11 und 111 gelangen unter Einem (nach dem Bedarfe des heurigen Jahres zur Ver¬ sendung Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Sinne des Artikels 12 der Durchführungs=Verordnung zum Mili¬ tartaxgesetze vom 19. August 1907, R.=G.=Bl. Nr. 211, und unter Hinweis auf die h. a. Erlasse vom 16. November 1907 Z. 20.558, Amtsblatt Nr. 47 ex 1907, und vom 21. De¬ zember 1909, Z. 27.066, Amtsblatt Nr. 51, zur genauen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, 2. Dezember 1911. 27702. An alle Gemeinde=Vorstehungen Evidenzhaltung der Reichsratswahlerlisten. Gemäß § 11 letzter Absatz des Gesetzes vom 26. Jänner 1907, R.=G.=Bl. Nr. 17, ist eine Ausfertigung der Reichsratswahlerliste nach Abschluß der Wahlhandlung von dem Gemeinde=Vorsteher in Evidenz und am Schlusse jedes Jahres während einer tunozumachenden Frist von acht Tagen zu jedermanns Einsicht offen zu halten. Die Herren Gemeinde=Vorsteher werden hiemit an diese Bestimmung mit dem Auftrage erinnert, die Wahler¬ falls dies nicht vereits geschehen sein sollte listen — wahren einer Frist von 8 Tagen zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde=Kanzlei aufzulegen und dies durch offent¬ lichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel unter Bestimmung der erwähnten Frist zu veröffentlichen. Auf Grund der während der Auflagefrist bekannt ge¬ wordenen, wie der sonst den Herren Gemeinde=Vorstehern

200 in zuverlässiger Weise zur Kenntnis gelangten Daten ist die Berichtigung der Wählerlisten vorzunehmen. Ueber den Vollzug ist bis spätestens 15. Jänner 1912 hierher zu berichten. --------- Steyr, 2. Dezember 1911. Z. 27 905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verkauf von Christbäumen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die Ver¬ ordnung der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns vom 20. November 1909, § 2241/1, ve¬ treffend den Verkauf von Christoaumen, enthalten im Amts¬ blatte der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr Nr. 49 ex 1909, besonders aufmerksam gemacht; dieselbe ist in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Steyr, 4. Dezember 1911. 27.918. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossenschaften. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14. Korps in Inns¬ bruck tauft nach kaufmännischer Usance: Stroh Abstellung Streu= Betten¬ Für die Station Meterzentner Jänner 1912.. 100 Februar 1912 . . . 200 q 520 Salzburg März 1912 . . . 220 Februar 1912... 300 700 Wels März 1912 . . . 400 q Streustroh Bettenstroh Dezember 1911 400 . . . 400 q 1500 Jänner 1912 300 . . . 300 Trient 1520 Februar 1912 400 . . . 400 q März 1912 400 . . . 4.09 Die schriftlichen Verkaufsantrage, mit 1 K=Stempel¬ marte versehen, haben gesiegelt bis 11. Dezember 1911 9 Uhr vormittags, bei der k. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck einzulangen. Die Preisandore sind in Ziffern und Buchstaben zu stellen. Auf dieses Aviso sind die interessierten Kreise be¬ sonders aufmerksam zu machen. Steyr, 28. November 1911. B. 27.406. Notstandstarif für Futter= und Strenmittel. Die k. k. o.ö. Statthalterei in Linz hat nach¬ stehenden Erlaß des t. k. Ackerbau=Ministeriums anher be¬ kanntgegeben und zwar: Abschrift! K. k. Ackerbau=Ministerium. Z. 46.623. Wien, am 30. Oktober 1911. Notstandstarife für Futter¬ und Streumittel. An alle politischen Landesstellen. Zufolge Publikation in Nr. 125 des Verordnungs¬ blattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 28. Oktober 1911 unter fortlaufender Nummer 42 der Außerkraftsetzungen (auf Seite 1724) wurde die für den Transport für Ruben¬ schnitzen und Rubenschnitzen=Abfallen auf den k. k. österr. Staatsbahnen und den im Staatsbetriebe stehenden normalspurigen Lokalbahnen im Kartierungswege gewährte 50 %ige Frachtermäßigung — welche in Nr. 116 des genannten Ver¬ ordnungsblattes vom 7. Oktober 1911 unter fortlaufender Nr. 722 publiziert war — mit 1. November 1911 auf¬ gehoben. Die in Nr. 115 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 5. Oktober 1911 unter fortlaufender Nr. 715 für Ruberschnitze und Rubenschnißabfalle verlaut¬ barte im Rückvergütungswege anwendbare 50 % ige Tarifermäßigung bleibt jedoch in Kraft. Demgemäß ist die Seite 7 des mit dem v. o. Erlasse vom 9. Oktober l. J., Z 43.112 ex 1911, übermittelten der Notstands=Frachtermäßigungen für Sonderabdruckes Nahrungsmittel, Futter= und Streumittel und Dungemittel zu streichen. Die k. k. Statthalterei (Landesregierung) wird einge¬ laden, hievon die politischen Bezirksbehörden, die landwirt¬ schäftlichen Korporationen uno sonst interessierten Kreise des Verwaltungsgebietes in Kenntnis zu setzen. Für den k. k. Ackerbauminister: Seidler m. p. Ueber Erlaß der k. k. o. d. Statthalterei vom 18. November l. J., Z. 9030/1, unter Bezugnahme auf den y. a Erlaß vom 30. Oktober 1911, Nr. 24950, Kenntnisnahme und Verlautbarung in Interessententreisen. Steyr, 1. Dezember 1911. 3. 27.720. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Cholera in Kroatien und Slavonien. Nach offizieller Mitteilung vom 20. November 1911 wurden in Kroatien-Slavonien in der Zeit vom 11. bis 19. November l. J. 4 Erkrankungen an asiatischer Cholera, und zwar im Komitate Sriem (Syrmien) (in Bosut und in Indija je ein Fall, in Martini 2 Falle, beobachtet. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Her Gemeinde=Aerzte zufolge des Erlasses der t. k. o.=ö. Statt¬ halterei vom 27. November 1911, Z. 9925, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 1. Dezember 1911. Z. 2042 Sch. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Eberstallzell ist die Lehrerstelle zweiter Klasse nur für mann liche Be¬ werber zu besetzen. Mit dieser Stelle ist außer freier Wohnung (Quartier¬ gelo) ein Jahresgehalt von 1200 K nebst den gesetzlichen Dienstalterszulagen verbunden. Bewerber haben ihre mit dem Reise= und Lehrbefähi¬ gungszeugnisse sowie der vorgeschriebenen Dienstravelle be¬ legten Gesuche im Wege der vorgesetzten Bezirksschulbehörde binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung hieramts einzubringen. Z. 2043 Sch. Steyr, 1. Dezember 1911. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Gleink ist die Lehrerstelle zweiter Klasse zu besetzen. Mit dieser Stelle ist außer der freien Wohnung Quartiergelo) ein Jahresgehalt von 1200 Kronen Neu¬ gesetzlichen Dienstalterszulagen verbunden.

Bewerber (Bewerberinnen) haben ihre mit dem Reise¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse sowie der vorgeschriebenen Dienstravelle belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Bezirksschulbehörde binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Steyr, 1. Dezember 1911. Z. 1903/Sch. An alle Ortsschulrate und Schulleitungen betreffend die Einführung des Lesebuches von Franz Wiesenberger. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 4. November 1911, Z. 8029, anher folgendes eröffnet: Den Berichten der Bezirksschulräte zufolge wurde bis¬ her an den Volksschulen Oberösterreichs eine großere Zahl von verschiedenen Lesebuchern verwendet. Benachbarte Schulen in Stadten wie auf dem Lande gebrauchten Leseblicher verschiedener Verfasser. In den letzten Jahren erschienen überdies einzelne Lesebucher in vollig neuer Bearbeitung und wurden ohne daß vorher um be¬ zu ihrem Gebrauche angesucht wurde, sondere Zulassung eingeführt. Um diese die Eltern oft schwer belastende Verschieden¬ heit der Lesebücher zu beseitigen und eine im Interesse des Schulwesens gelegene Stabilität zu erzielen, beantragte eine vom Landesschulrate einberufene Enquete der k. k. Bezirks¬ schul=Inspektoren und anderer Schulmanner des Landes nach eingehender Prüfung der bisher in Oberösterreich be¬ nützten Lesebucher, ein einheitliches Lesebuch für die Stadt¬ und Landschulen einzuführen, welches die Eigenart von Land und Leuten Oberösterreichs mehr berücksichtigt als die früher verwendeten. Franz Wiesenberger eingeladen, Es wurde Lehrer unter Beachtung der in der Enquere entwickelten Grund¬ sätze ein neues Lesebuch zusammenzustellen. Der Entwurf desselben wurde von bewahrten vom Landesschulrate hiezu berufenen Schulmännern einer wiederholten strengen Prüfung unterzogen. Die Ausarbeitung hat nunmehr die Appro¬ bation des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht erhalten und hat der k. k. Schulbücher verlag entsprechend den Bedürfnissen der verschiedenen Schularten Oberösterreichs von dem Wiesenbergerschen Lesebuch eine vierteilige, eine dreiteilige und eine zweiteilige Ausgabe herausgegeben, welche auch bezüglich ihrer Ausstattung allen Anforderungen ent¬ sprechen Bereits hat auch schon eine größere Zahl von Bezirks¬ lehrer-Konferenzen das Ersuchen hieher gerichtet, die Ein¬ führung des neuen Lesebuches von Franz Wiesenberger zu gestatten. Der Landesschulrat verfügt demnach, daß zu Beginn des nächsten Schuljahres an die allmähliche Ein¬ führung des angeführten Lesebuches derart geschritten werde, daß im Jahre 1912 der erste Teil, in den folgenden Jahren die anderen Teile in Gebrauch genommen werden. Eine Belastung der Eltern oder der Ortsschulrate findet durch die Neueinführung des Lesebuches nicht statt, da der Preis des neuen Lesebuches niedriger ist als der der meisten übrigen und der k. k Schulbücherverlag in der Ge¬ wahrung von Armenbüchern das größte Entgegenkommen zu zeigen bereit ist. Die diesfälligen Anspruchschreiben sind seinerzeit von den Schulleitungen unter Nachweis der Anzahl der in Be¬ tracht kommenden armen Schulkinder im Verhältnis Gesamtzahl der Schuler der betreffenden Klasse der 201 Schulbücherverlags=Direktion in Wien unmittelbar ein¬ zusenden. Die Schulleitungen haben im Laufe des Monates Dezember d. J. auf Grund eines Konferenz=Beschlusses anher einen Antrag zu stellen, welche Ausgabe des Lese¬ buches an der Schule eingeführt, bezw. welcher Teil jeder Klasse (Abteilung) zugewiesen werden soll. Steyr, 28. November 1911. ex offo Z. 2031. An alle Grisschulrate betreffend die Vorlage der Schulversäumnis=Verzeichnisse Die nächste Sitzung des k. k. Bezirksschulrates findet am 19. Dezember d. J. statt. Die Vorlage der Schulver¬ säumnis=Verzeichnisse hat daher bis spätestens 15. De¬ zember l. J. zu erfolgen. Steyr, 1. Dezember 1911. Z. 1905 Sch. an alle hochw. Pfarramter, Bisschulräte und Schulleitungen. Betreffend die Teilnahme der Schulkinder an den Bitt¬ prozessionen. Zufolge einer Verfügung des bischöflichen Ordinariates vom Jahre 1910 werden die Bittprozessionen in Hinkunft grundsätzlich und regelmäßig innerhalb des Pfarrgebietes ge¬ halten werden. Da hiedurch die Prozessionen, an denen Schulkinder teilnehmen, vielfach schon in den ersten Vormittagsstunden enden, nach den Erlassen des k. k. Landesschulrates vom 16/4 1876, § 1224, vom 28.12. 1886, 3. 127, vom 18./4. 1892, Z. 1111, aber bisher für die beteiligten Kinder der Unterricht am Vormittage ganz entfiel, so erscheint dem k. k. Landesschulrate eine neue Regelung der Vor¬ schriften über den Schulbesuch der Schulkinder wahrend dieser Tage wünschenswert. Um diese unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse in den einzelnen Pfarrgemeinden erlassen zu konnen, werden 1. die hochw. Pfarramter ersucht, im Laufe des Monates Dezember dem k. Bezirksschulrate mitzuteilen, in welcher Art nunmehr im Sinne der neuen Ordinariats¬ weisungen die Bittgange an den Bittagen und am Martus¬ tage abgehalten werden, und haben die Ortsschulräte im Einvernehmen mit den Schulleitungen bis parestens 31. Dezember in welcher Weise bisher die d. J. anher zu berichten, Schulkinder sich an diesen Bittgangen vereinigt vaven und wie diese Teilnahme für die Zukunft geregelt werden soll. Steyr, 30. November 1911. 3. 2029/Sch. an alle Bisschulräte und Schule . Statistische Jahresausweise. Schulleitungen werden hiemit Die Ortsschulräte und aufmerksam gemacht, daß für die statistischen Jahresausweise die Fragebogen, Formular A, nach dem Stande vom 31. De¬ zember 1911 auszufüllen und ohne Terminuverschreitung derart hieher vorzulegen sind, daß sie mit 15. Jänner 1912 bereits a. erliegen. Es wird auf die Erlasse des k. k. Bezirksschulrates in den Amtsblättern Nr. 1 und 2 vom Jahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 verwiesen und den Schulleitern zur Pflicht gemacht, besonders den Erlaß im Amtsblatte Nr. 2 vom

202 über den Viehverkehr im Kronland Kärnten, anläßlich des Jahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 genau zu studieren, Bestandes der Maul= und Klauenseuche, erlassen, welche im damit auch alle darin verlangten Separatausweise und Amtsblatte der „Linzer Zeitung Nr. 267 vom 23. No¬ Vorlageberichte gewissenhaft geliefert werden. vember enthalten sind und von den Interessenten Benachbarte Schulleitungen werden sich untereinander hieramts eingesehen werden konnen. in Verbindung zu setzen haben, damit bei Beantwortung der Frage über die Anzahl der schulpflichtigen Kinder aus Steyr, 1. Dezember 1911. 27.552. fremden Schulsprengeln übereinstimmende Angaben gemacht werden. Die möglichen und notwendigen Vorarbeiten sollen Maßnahmen zur Abwehr und Tilgung der Maul= und Klauenseuche im Kronlände Salzburg. jetzt schon in Angriff genommen werden. Kundmachung Steyr, 5. Dezember 1911. Z. 28.145. der 1. 1. Landesregierung in Salzburg vom 14. November Amts=Erinnerung. 1911, Z. 238, betreffend Maßnahmen zur Abwehr und Tilgung der Maul= und Klauenseuche. Es wird nochmal auf den h. a. Erlaß Z. 20.158, vom 1. September 1911, Amtsblatt Nr. 36, betreffend das Mit Rücksicht auf den derzeitigen günstigen Stand der Abonnement auf die Geschafts=Vormerkblatter und den Maul= und Klauenseuche findet die k. k. Landesregierung Niederösterr. Amtskalender pro 1912, aufmerksam gemacht. im Nachhänge zu den y. a. Kundmachungen vom 3. und 30. Juni, 10. Juli und 12. August 1. J. F. 11.504, 12.799, 27.716 Steyr, 1. Dezember 1911. 13.800 und 16 807, bis auf weiteres nachstehende Anord¬ nungen zu treffen: An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. Die Gerichtsbezirke Oberndorf und St. Gilgen des politischen Bezirkes Salzburg=Umgebung, der Gerichts¬ 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. bezirk Abtenau des politischen Bezirkes Hallein, der Ge¬ Warnung vor Unterstützungsschwindler richtsbezirk Radstadt des politschen Bezirkes St. Johann und zwar: 1. P. und der Gerichtsbezirk Mittersill des politischen Ferdinand Gurtler, 1853 geboren, nach Littau in Bezirkes Zell am See werden aus dem verseuchten Land¬ Mähren zuständig, Gervergehilfe. striche ausgeschieden. Es werden daher die in diesen Gebieten mit der h. a. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, Kundmachung vom 30. Juni l. J., Z. 12.799, angeordneten dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des besonderen Verkehrsbeschränkungen aufgehoben. Die von den keinerlei Unter¬ faktischen augenblicklichen Bedürfnisses Bezirksbehörden in einzelnen Gemeinden etwa noch angeord¬ stützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhanden¬ neten veterinarpolizeilichen Maßnahmen werden durch diese sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ Verfügungen nicht berührt. handeln. 2. Für die noch unter Sperre stehenden Gebiete ver¬ Steyr, 2. Dezember 1911. bleiben die unter Absatz 11 der vorzitierten Kundmachung K. 27.717. angeordneten Maßnahmen in Wirksamkeit. Die unter Punkt Widerruf. dieser Kundmachung aufgenommenen Desinfektionsma߬ Die Ausforschung des Karl Kuhleitner, h. a. Amts¬ nahmen haben in den Bahnstationen der Sperrgebiete auch blatt Nr. 26 vom 23. Juni 1911, ist einzustellen. weiterhin zur Durchführung zu kommen. 3. Bezüglich des Verkehres auf und von den Salz¬ Steyr, 30. November 1911. Z. 27.692. burger Schlachtviehmarkten haben auch fernerhin die Anord¬ nungen der h. a. Kundmachungen vom 3. Juni 1911, Z. An alle Gemeinde=Vorstehungen. 11.504, beziehungsweise vom 10. Juli 1911, Z. 13.800, P. 3, in Wirksamkeit zu bleiben. Anmeldung von Privathengsten zur Lizenzierung für 1912. 4. Die Klauenviehtransporte, welche in den Gebirgs¬ Im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 23. No¬ gauen zur Verladung kommen, sind sowohl in der Aufgabe¬ station, als auch in der Auslagestation der tierärztlichen Be¬ vember 1883, L=G.= u. V.=Bl. Nr. 27, werden die Gemeinde¬ schau zu unterziehen. Vorstehungen aufgefordert, jene Hengstenbesitzer, welche 5. Uebertretungen dieser sofort in Kraft tretenden An¬ Hengste zum Belegen fremder Stuten verwenden wollen, ordnungen werden nach den Bestimmungen des VIII. Ab¬ diese Hengste längstens 31. De¬ aufmerksam zu machen, schnittes des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, N.= zember 1. J. hieramts anzumelden. Diese Anmeldung hat den Namen und Wohnsitz des G.=Bl. Nr. 177, beziehungsweise des § 12 des Gesetzes vom 19. Juli 1879, R.=G.=Bl. Nr. 108, in der Fassung des Ge¬ Hengstenbesitzers, die Farbe, Abzeichen, Alter, Abstammung setzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 184, bestraft. und Standort des Hengstes zu enthalten und ist mit einer 1 Kronen=Stempelmarte zu versehen. Der k. k. Landespräsident: Myrbach m. p. Steyr, 30. November 1911. Z. 27.278. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul¬ und Klauenseuche im Kronlande Karnten. Der k. k. Statthaltereirat Die k. k. Landesregierung in Klagenfurt hat mit dem Erlasse vom 10. November l. J., Z. 23,005, Bestimmungen Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.- Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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