Amtsblatt 1911/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

daß den Gemeinden in Ansehung der Empfangs=Bestati¬ gungen über die zur Herstellung von Wasserleitungen vom k. k. Ministerium des Innern bewilligten Staatsbeiträge die persönliche Gebührenbefreiung nach der T. P. 75 lit. b des Gebührengesetzes zukommt, weil die Beschaffung von hygienisch einwandfreiem Wasser zu der den Gemeinden ob= liegenden Gesundheitspflege gehört und die bezüglichen Empfangsbestätigungen — seien es nun eigentliche Kassa quutungen oder nur Auittungen auf den Zahlungsan¬ weisungen des Postsparkasseamtes — sich somit als Ur¬ kunden darstellen, welche von den Gemeinden für einen ihnen anvertrauten öffentlichen Zweck ausgefertigt werden. Z. 27.179. Steyr, 20. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Genossenschaften. Publikation: „Die Verbände der Gewerbe=Genossen¬ schaften in den im Reichsrate vertretenen Krongreicher und Landern nach dem Stande vom 31. Dezember 1909. Zufolge Erlasses des t. k. Handels=Ministeriums vom 11. November 1911, Z. 35.848, wird auf das Erscheinen der vom Handels=Ministerium herausgegebenen Publikation: Die Verbande der Gewerbe=Genossenschaften in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Landern nach dem Stande vom 31. Dezember 1909 mit dem Beifügen aufmerk¬ sam gemacht, daß im Falle einer großeren Nachfrage ein Nachdruck dieser Publikation in Aussicht genommen ist. Die Publikation wurde durch die k. k. Hof= und Staatsdruckere zum Verschleiße gebracht werden, wobei sich der Preis auf 5 K per Exemplar stellen wird, Um den voraussichtlichen Absatz dieses Wertes an¬ nayern feststellen zu konnen, ist bis spätestens 5. De= zember l. J. anher zu berichten, falls die Bestellung eines Exemplares dieser Publikation gewünscht wird. Steyr, 22 November 1911. 3.26.934. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 29.276. Kundmachung. Für das Jahr 1911 gelangen 100 Prämien à 50 K für landwirtschaftliche Taglöhner zur Ausschreibung. Um diese Prämien konnen sich solche Dienstboten und Taglöhner bewerben, die in einer oberösterr. Gemeinde heimatsberechtigt, tadellosen, sittlichen Lebenswandels sino uno seit mindestens 25 Jahren auf einem uno om¬ selben landwirtschaftlichen Dienstplatze in Oberösterreich in Diensten steyen bezw. unter den gleichen Voraus¬ setzungen als Taglohner bei einem und demselben Arbeitsgeber seit mindestens 25 Jahren ununterbrochen also tagtäglich im Betriebe der Landwirtschaft beschäftigt sind Gesuche um solche Prämien sind bis spätestens 31. Dezember 1911 beim .s. Landesausschusse einzu¬ bringen und sind dem Gesuche anzuschließen: a) Bei Dienstboten das Dienstbotenbuch oder ein gemeindeamtlich beglaubigter Auszug aus demselben, aus welchem Alter, Zuständigkeit und bisherige Dienst¬ verwendung zu ersehen sind b) Bei den Dienstboten sowie Taglöhnern: 1, ein Pfarramtliches Sittenzeugnis 2. eine vom Dienst= bezw. Arbeitsgeber ausgestellte, von der Gemeinde=Vorstehung beglaubigte Nachweisung über die Dauer der Dienstzeit bezw. der ständigen Verwendung als Taglöhner auf dem derzeitigen Dienst= bezw. Arbeits¬ Platze und über die Art des Dienstes bezw. der Beschäftigung; 195 3. eine pfarramtliche Bestätigung, ob der Bewerber zum Dienst= bezw. Arbeitsgeber in einem näheren Ver¬ wandtschaftsverhältnis steht bezw. 5 dies nicht der Fall ist. Die Gesuche können auch bei der Gemeinde=Vorstehung des Dienst= bezw. Arbeitsortes unter Beibringung der Bei¬ lagen zu Protokoll gegeben werden und sind dann von der Gemeinde=Vorstehung im Amtswege sofort an den Landes¬ Ausschuß zu leiten. Gesuche, denen ein Armuts=Zeugnis beiliegt, sind stempelfrei. Jeder mit einer Prämie Beteilte wird neben dem Geldbetrage noch mit einer Ehrenmedaille ausgezeichnet und deren feierliche Uebergabe im Wege der Gemeinde=Vor¬ stehung des Dienstortes eingeleitet werden. Es wird betont, daß nur innerhalb des Aus¬ schreibungstermines also bis 31. Dezember 1911 einlangende Gesuche in Berücksichtigung gezogen und später einlangende oder ungenügend belegte Gesuche oder Gesuche bereits einmal mit einer Prämie Beteilter nicht berücksichtigt werden konnen. Vom Landesausschusse im Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns. Linz, am 17. November 1911. Der Landeshauptmann: Hauser m. p. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders auf¬ merksam zu machen. Steyr, 25. November 1911. Z. 1998 Sch. Zweiglehrer=Vereinsversammlung. Urlaub zu einer Zweiglehrervereins=Versammlung. Der Zweigleyrerverein Kremsmünster halt am 9. De¬ ab. zember d. J. in Kremsmünster eine Versammlung Den Mitgliedern dieses Vereines wird der zum Be¬ suche dieser Versammlung event, notwendige Urlaub hiermit bewilligt. ex ofto Z. 26.553. Steyr, 28. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Landwehrübersetzung 1911. Mit 31. Dezember 1911 wird die derzeitige Heeres¬ mannschaft des Assentiahrganges 1901 in die nichtattive Landwehr übersetzt. Ueber diese Mannschaft wurden h. a. gemeindeweise Verzeichnisse verfaßt, welche unter einem an die Zuständig¬ keitsgemeinden zur Absendung gelangen. Die in den Verzeichnissen angeführte Mannschaft ist bei den Gemeinden. a) im Heeresevidenz=Verzeichnisse zu löschen und im Landwehrevidenz=Verzeichnisse aufzunehmen. Die mit 31. Dezember 1911 in die Landwehr über¬ setzte Mannschaft hat in der Zeit vom 1. bis 8. Jänner 1912 den Uebertritt in die Landwehr beim Gemeinde=Vor¬ steher des Aufenthaltsortes zu melden. Diese Meldungen sind in den Militarpassen mit der Klausel: „Gemeldet beim Uebertritt in die Landwehr (Datum, Unterschrift, Gemeindesiegel) einzutragen. Gelegentlich der Ausfolgung der Landwehrscheine, welche an die Gemeinde=Vorstehungen als Aufenthalts=Ge¬ meinden von hier aus zugesendet werden, sind gleichzeitig die petreffenden Militärpasse einzuziehen — wie vorstehend ange¬ führt zu klausulieren — und mit dem Umschlage, mit welchem

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